Hallo!
Wir haben nur mal eine grundlegende Frage:
Wir sind im Oktober in eine Eigentumswohnung zur Miete eingezogen. Im Oktober wurde die Wohnung veräußert.
Nun sind noch Mängel aufgetreten ( Heizung läuft nachts im Schlafzimmer bei geöffneten Fenster -Thermostat kann nicht auf Null gestellt werden; der Stöpsel der Wanne ist nicht richtig dicht, sodass das Wasser rausläuft-wurde erst beim ersten Wannenbad meiner Frau festgestellt) die aber schon bestanden haben müssen und jetzt erst entdeckt wurden durch die erste Nutzung.
Wer muß die Kosten für die Beseitigung tragen ? Der Altbesitzer oder der Neue ?
Gibt es sowas wie eine Gewährleistungsfrist ?
Keiner von den beiden Parteien fühlt sich zustaändig oder wimmelt uns nur ab !!! Sind verzweifelt und ziemlich sauer !
Vielen vielen Dank für Ihre einfache Antwort !!!!
Mfg
r.k.