Ist dieses Schreiben meines Hausverwalters zur Mieterhöhung wirksam?

  • Halo Leute,

    Ich könnte mal euren Rat gebrauchen.

    Meine Hausverwaltung hat mich am 28.11.13 angeschrieben und ich bin mir unsicher, ob das Schreiben denn alle rechtlichen Standards enthält oder ob ich es direkt in die Tonne hauen kann. Der Text lautet wie folgt...


    Sehr geehrter Herr...

    Für die Wohnung mit .... qm bezahlen Sie bisher eine Netto Miete i.H.v. ...
    Die entspricht einem Preis von .../qm und ist in ... keinesfalls üblich.

    Eine Erhöhung im gesetzlichen Rahmen von 15% ergibt eine neue Miete i.H.v. .... monatlich. Dies bedeutet dann eine Miete von .../qm
    Damit ist der in ... übliche Standart von ... noch deutlich unterschritten.
    Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher.

    Um kein aufwendiges Klageverfahren auf Mieterhöhung durchzuführen, wird um Zustimmung zur Mieterhöhung auf ... ab 01.01.14 gebeten.

    Zweitschrift dieses Schreibens bitte bis 06.12.13 zurücksenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Jetzt meine Frage: Muss ich darauf reagieren? Ist die Begründung zulässig? Muss mir der Hausverwalter/Vermieter nicht 2 Monate Zeit geben? Genügt die Formulierung "Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher." als Begründung?

    Für Antworten bin ich dankbar.

  • Wenn die Hausverwaltung vom Vermieter bevollmächtigt wurde, Ihnen eine Mieterhöhung anzutragen, müssen Sie das Verlangen anhand des nachfolgend genannten Paragrafen prüfen:

    Die gesetzliche Grundlage finden Sie in BGB § 558 ff.

    Sollte die Hausverwaltung nicht ausdrücklich bevollmächtigt sein, können Sie das Schreiben vergessen.
    Nur Ihr Vertragspartner darf Ihnen diese Erhöhung antragen, nicht aber die Hausverwaltung. Sie ist nicht Ihr Vertragspartner.

  • Hallo Chrisfragtnach,

    "Meine Hausverwaltung hat mich am 28.11.13 angeschrieben und ich bin mir unsicher, ob das Schreiben denn alle rechtlichen Standards enthält oder ob ich es direkt in die Tonne hauen kann."
    - Beim Erstem bin ich auch nicht sicher, jedoch in die Tonne würde ich es nicht... Ist die HV denn auch Dein VM oder hat schriftliche Vollmacht beigefügt?

    "Eine Erhöhung im gesetzlichen Rahmen von 15% ergibt eine neue Miete i.H.v. .... monatlich. Dies bedeutet dann eine Miete von .../qm
    Damit ist der in ... übliche Standart von ... noch deutlich unterschritten.
    Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher."
    - Als "Begründung" recht dünn, habe mal für Dich gekugelt: https://www.google.de/#q=mietrecht+mieterh%C3%B6hung

    "Um kein aufwendiges Klageverfahren auf Mieterhöhung durchzuführen, wird um Zustimmung zur Mieterhöhung auf ... ab 01.01.14 gebeten."
    - Das würde er verlieren, statthaft wäre m.E. der 01.02.2014 (aber darüber musst Du Dich nicht auslassen).

  • Danke für die Antworten.

    Dann kann ich also beruhigt abwarten, wie der Hausverwalter nach dem 06.12.13 reagiert. Oder empfehlt ihr mir, beim Mieterbund einzutreten und da noch mal genau nachzufragen?

    Wenn der Hausverwalter wirklich ernst macht, dann will ich auch sicher sein, dass ich vor dem Gesetz definitiv im Recht bin und nicht die Kosten eines eventuellen Verfahrens zu tragen habe.

  • Zitat

    beim Mieterbund einzutreten und da noch mal genau nachzufragen?

    Niemand darf dich davon abhalten, Geld für den örtlichen Mieterverein auszugeben. Aber wenn dem Mieterhöhungsbegehren keine 3 Vergleichswohnungen genannt sind, dann ist dieses Schreiben eh Unsinn. Und für Unsinn muss man keinem Verein beitreten. Solltest du aber in Zukunft mit dieser Verwaltung weiteren Ärger erwarten, dann ist es nicht schlecht, wenn man vor Ort einen Ansprechpartner für Mietangelegenheiten hat.

  • Eine Mieterhöhung aushandeln kann doch nur der Vermieter oder der Hausverwalter, sofern er von diesem bevollmächtigt wurde. Da mir eine solche Vollmacht aber nicht vorliegt, ist mein Hausverwalter doch nicht mein rechtlicher Vertragspartner, oder?

  • Die Gruppenbesichtigung hat die Hausmeisterin übernommen.

    Vertragspartner war der damalige Vermieter. Meine Wohnung wurde aber zwischenzeitlich verkauft, sodass ich am 1.Juli 2010 einen neuen Eigentümer bekommen habe.

    Im Oktober 2012 hat dann schließlich noch die Hausverwaltung gewechselt. Und genau von dieser Hausverwaltung wurde ich bzgl. Mieterhöhung angeschrieben.

  • Chrisfragtnach:

    "Vertragspartner war der damalige Vermieter. Meine Wohnung wurde aber zwischenzeitlich verkauft, sodass ich am 1.Juli 2010 einen neuen Eigentümer bekommen habe."
    - Nein, Deine Mietwohnung hat einen neuen Eigentümer bekommen. Dir müsste schriftlich vorliegen, dass sie verkauft wurde an den neuen Eigentümer=Vermieter, und DER ist Dein Ansprech-/Vertragspartner.

    "Im Oktober 2012 hat dann schließlich noch die Hausverwaltung gewechselt. Und genau von dieser Hausverwaltung wurde ich bzgl. Mieterhöhung angeschrieben."
    - Aber ohne beigefügte schriftliche Vollmacht Deines neuen Vermieters?

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