Stromkosten im Mietvertrag nicht genannt

  • Hallo,

    in früheren Wohnungen war der Stromzähler zur Wohnung nur für die Wohnung und man musste sich bei den Stadtwerken anmelden.

    Nun wohnen wir auf einem Hof in einem Haus. Wir haben einen PRIVATEN Zwischenstromzähler, Hauptstromzähler ist im Haus der Vermieterin und sie ist auch Vertragsnehmer.

    Nun zur eigentlichen Frage:
    Im Mietvertrag sind folgende Kosten aufgelistet: Miete 600 EUR, Betriebskosten (Steuern, etc) 70 EUR, Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasserbereitung 200 EUR.

    Im Gesamten Mietvertrag ist keine Auflistung für die Stromkosten des Mieters sprich kWh Preis, höhe der Vorauszahlung.

    Wenn nun die Nebenkostenabrechnung kommt, kann ich mich dann weigern die Stromkosten zu zahlen?

    Die Vermieterin hat einen alten Stromvertrag von dem sie aber nicht abweichen will. Bei Vertragsunterschrift konnte Sie uns aber nicht den genauen kWh Preis nennen. Normalerweise hat man ja die Möglichkeit den Versorger zu wechseln sofern man einen eigenen Stromzähler hat, der von den Stadtwerken gestellt ist. Dies ist hier nicht der Fall.

    Vielen Dank für die Antworten :)

  • Sie müssen nur die Nebenkosten zahlen die vertraglich vereinbart sind.

    Und da der "private" Strom des Mieters nicht zu den, gemäß § 2 BetrKV, umlegbaren Kosten gehört würde auch der Verweis darauf nichts nutzen.

  • Ich schrieb doch, nur NK-Posten die vertraglich vereinbart sind müssen gezahlt werden.

    Allerdings fände ich es eine mittlere Schweinerei den verbrauchten Strom nicht zu zahlen.

    Nun könnte die VMn hergehen und für diese Wohnung einen Hauptzähler installieren lassen.

    Dann könnte Sie den Stromanbieter natürlich frei wählen. Müßten dann aber neben dem kWh-Preis auch die jährliche Grundgebühr zahlen.

  • Das man den Strom eigentlich zahlen muss ist vollkommen klar.

    Mir geht es aber darum, dass man einen Mietvertrag macht um die alles schriftlich festzuhalten.

    Einen Hauptzähler hätten wir ja gerne gehabt, nur Madam weigert sich einen zu installieren. Vor dem Umzug wechselten wir ständig den Anbieter um den günstigsten Preis zu bekommen.

    Wir sehen es nur nicht ein "irgendeinen" Strompreis zu zahlen, der uns bei Einzug und auch nach mehrmaligen nachfragen nicht genannt werden konnte. (Auch darüber gibt es ja Verträge, die ihr vorliegen müssen, so dass Sie uns Auskunft geben können müsste)

    Wir sehen das einfach so, wenn man etwas Vertraglich festhält über Kosten und Pflichten und wenn die Vermieterin versäumt die Kostenaufteilung bzw. die Kosten für den Stromverbrauch nicht in den Mietvertrag aufnimmt, wie eben auch die Heizkosten, ist das Versäumnis nicht unsere Schuld.

    Beim Autokauf, Hauskauf oder Sonstige Verträge zahlt man ja auch nicht mehr als auf dem vereinbarten Vertrag steht.


  • Mir geht es aber darum, dass man einen Mietvertrag macht um die alles schriftlich festzuhalten.

    Einen Hauptzähler hätten wir ja gerne gehabt, nur Madam weigert sich einen zu installieren. Vor dem Umzug wechselten wir ständig den Anbieter um den günstigsten Preis zu bekommen.

    Gretchenfrage: Und warum haben Sie den Vertrag unterschrieben, obwohl Sie genau über diesen Mangel Bescheid wußten?????????
    Hinterher rum jammern ist die eine Seite, verantwortungsbewußtes Handeln die andere Seite.

    Zitat

    Wir sehen es nur nicht ein "irgendeinen" Strompreis zu zahlen, der uns bei Einzug und auch nach mehrmaligen nachfragen nicht genannt werden konnte. (Auch darüber gibt es ja Verträge, die ihr vorliegen müssen, so dass Sie uns Auskunft geben können müsste)

    Richtig, ich zahle bei mir nicht auch irgendeinen Strompreis. Dafür habe ich aber meinen Kopf um das zu regulieren.

    Zitat

    Wir sehen das einfach so, wenn man etwas Vertraglich festhält über Kosten und Pflichten und wenn die Vermieterin versäumt die Kostenaufteilung bzw. die Kosten für den Stromverbrauch nicht in den Mietvertrag aufnimmt, wie eben auch die Heizkosten, ist das Versäumnis nicht unsere Schuld.

    Doch! Sie haben den Vertrag wissentlich mit Ihrer Unterschrift akzeptiert und damit trifft Sie auch die Schuld.
    Sollten Sie allerdings unter Androhung von Gewalt zu dieser Unterschrift gezwungen worden sein, rate ich Ihnen wegen Nötigung zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Lösung: Installation eines Hauptzählers. Da können Sie Ihren Anbieter frei wählen.

  • Hallo Liberte,

    das Thema ist hier doch nur der Haushaltsstrom, den die VMn ausserhalb der Betriebskostenabrechnung separat mit Dir abbrechnen möchte.
    Dann lass' Dir doch von ihr eine Rechnung vorlegen: Verhältnis Gesamtverbrauch zu Eurem Verbrauch gleich Verhältnis Gesamtkosten (von Ihr zu beweisen) zu Euren (zu zahlenden) Kosten.

  • Zu Kolinum

    Ehm.. wir haben den Mietvertrag unterschrieben, weil es ein Standard Mietvertrag von H u G war. Für uns war wichtig, dass Miete 600, NK 200 u. BK 70 eingetragen war und nicht irgendwelche versteckten Kosten.

    Als wir den Vertrag unterschrieben haben ist es uns nicht aufgefallen, dass die Angaben über Strom fehlen.

    Warum sollte es unsere Schuld sein, wenn jemand vergisst etwas einzufordern? Dadurch, dass keine Angaben über die Stromkosten gemacht sind entsteht uns ja kein Nachteil...

  • Zu Berny,

    wie schon gesagt, ist mir vollkommen klar, dass Stromkosten zu zahlen sind, wenn es darüber einen Vertrag gibt. Und den gibt es eben nicht.

    Es ist richtig, dass uns die Vermieterin Ihre Rechnung vorlegen kann und wir uns gemäß dem Verbrauch daran beteiligen könnten, wenn es ein Vertrag darüber gibt. Und den gibt es nicht.

    Gegenfrage: Du wohnst zu Miete zahlst deine Angegeben Kosten laut Mietvertrag. Nach einem Jahr kommt dann die Abrechnung inkl. Stromkosten. Da aber in deinem Mietvertrag von Stromkostenvorauszahlung keine Rede war, hast du 12 Monate lang kein Strom im voraus bezahlt. Nach einem Jahr kommt nun die Abrechnung und du sollst mit einem mal die Kosten für die letzten 12 Monate zahlen.. wie findest du das?

  • Wenn in Ihrem Mietvertrag Angaben zum Strom fehlen und Sie aber dennoch Strom beziehen, haben Sie plötzlich kein Problem.
    Nur wenn es an das bezahlen geht, können Sie urplötzlich Verträge genau lesen.

    Sie können das halten wie Sie wollen. Die einfachste Lösung hat Ihnen Berny schon aufgezeigt.
    Bei weiterer Beratungsabstinnenz fragen Sie bitte einen Anwalt oder den Bundesgerichtshof!

  • das ist das erste Forum in dem ich angemeldet habe um vernünftige antworten zu bekommen... und es ist das selbe wie in allen Foren... das es dann leute gibt die einen in der Luft zerfetzen wenn man mal einen rat braucht

    wir sind durch Zufall darauf gestossen das keine angaben wie schon so oft beschrieben genannt sind.. wir haben nie davon geredet, das wir uns weigern auch den Strom zu bezahlen... es ging lediglich ums recht bzw. wie die Sachlage wäre....

    als kleiner tipp nochmals: warum verträge auto, haus egal was aufsetzen und unterschreiben wenn man sich dann nicht dran halten muss bzw. och der kleine verkäufer hat vergessen seine kosten unterzubringen.. klar zahlen wir ihm die... wie bescheuert wäre das denn????

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