Der Sachverhalt:
In einem Mietshaus mit fünf nachtspeicherbeheizten Wohnungen wird eine neue Zentralheizung installiert. In den einzelnen Wohnungen wird jeweils bei Mieterwechsel die Nachtspeicherheizung gegen an die Zentralheizung angeschlossene Heizkörper ausgetauscht. Um die Diskussion einfach zu halten sei angenommen, daß alle Wohnungen die gleiche Fläche haben und pro Heizperiode eine weitere Wohnung umgestellt wird. Im ersten Jahr ist also nur eine Wohnung angeschlossen, im zweiten Jahr zwei usw. bis nach fünf Jahren alle Wohnungen Zentralheizung haben. Die Heizungsgrundkosten sollen nach Wohnfläche aufgeteilt werden.
Die Frage:
Welche Gesamtwohnfläche ist bei der Verteilung der Heizungsgrundkosten in den fünf Jahren jeweils zugrunde zu legen? Von Anfang an die gesamte Wohnfläche des Hauses oder nur die der jeweils angeschlossenen Wohnungen?
Ich freue mich auf Eure Kommentare!