Untervermietung Höhe der Miete

  • Hallo,


    ich möchte demnächst eine Wohnung mieten bei der ein Stellplatz dabei ist.
    Diesen möchte ich dann jedoch untervermieten, da ich ihn nicht benötige. Mündlich
    war mit dem Vermieter schon abgesprochen, dass ich egal welche Miete verlangen kann.
    (Mich kostet er € 80,- und er meinte ich kann ihn auch für € 135,- vermieten).

    Im Mietvertrag steht auch, dass ich ihn vermieten darf, nur dem Vermieter Name und Adresse mitteilen soll.

    Nun meinte die Maklerin, dass die Miete nicht über € 80,- liegen sollte, weil das sonst die Mietpreise für die
    Stellplätze "kaputt macht" und hat mir einen Zusatz für den Mietvertrag geschickt, in dem steht, dass die Miete nicht
    höher sein darf, als die, die ich zahle.

    Ist das rechtlich erlaubt? Muss ich diese Klausel unterschreiben?

    Viele Grüße,
    Jemae


  • Im Mietvertrag steht auch, dass ich ihn vermieten darf, nur dem Vermieter Name und Adresse mitteilen soll.

    Dann vermieten Sie den Stellplatz zum marktüblichen Preis.

    Die Maklerin ist nicht berechtigt inhaltliche Änderungen im Mietvertrag vorzunehmen.
    Das geht sie einen Sch...dreck an. Sie hat die Aufgabe eine Vermittlung von Wohnungen vorzunehmen und sonst nichts.

  • Muss ich diese Klausel unterschreiben?


    Niemand kann Dich zwingen, irgendetwas zu unterschreiben.
    Dein Mietvertragspartner ist Dein Vermieter, nicht jemand sonst.
    Und wenn ich schon Makler höre, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an.

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