Hallo,
es gibt in meinem Mietvertrag von "Haus & Grund" einen Paragrafen zur Instandhaltung, den ich in dieser Formulierung nicht verstehe.
"Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."
Was ist denn nun im Jahr die Obergrenze 300 Eur oder die 8% (die in meinem Fall etwa 650 EUR wären)?
Kann mir da jemand helfen?
Danke und Gruß