§9 Instandhaltung im Mietvertrag von Haus & Grund

  • Hallo,

    es gibt in meinem Mietvertrag von "Haus & Grund" einen Paragrafen zur Instandhaltung, den ich in dieser Formulierung nicht verstehe.

    "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."

    Was ist denn nun im Jahr die Obergrenze 300 Eur oder die 8% (die in meinem Fall etwa 650 EUR wären)?

    Kann mir da jemand helfen?

    Danke und Gruß

  • maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."


    Bei einer solch missverständlichen Regelung wäre zugunsten des Mieters zu entscheiden. Wenn jedoch das "und" im Sinne von plus auszulegen wäre, wären wir ja schon bei ~1000 Euronen...:mad:

  • Ja, genau, das ist doch ganz doof formuliert.
    Und als Entweder/Oder Formulierung müsste die Nettomiete unter 320 EUR im Monat liegen...

    Haus & Grund sind doch Profis..., oder?! Da kann man sich doch eine "Gedankenlosigkeit" nicht vorstellen.

  • Hallo,

    was genau hat man denn da nicht verstanden, wenn die Höchstgrenze schon in Euro ausgewiesen ist in Höhe von 300,00€?

    die 8% stehen hier standardmäßig drinn, denn es gibt auch Mieter die weniger Miete bezahlen!

    Zudem sind Vereinbarungen im Mietvertrag die einen Mieter unangemessen benachteiligen nichtig.

    Gruß

    BHShuber

  • was genau hat man denn da nicht verstanden, wenn die Höchstgrenze schon in Euro ausgewiesen ist in Höhe von 300,00€?


    ... weil da steht: "maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."
    Ob etwas standardmässig geschrieben steht oder nicht, spielt keine Violine - es steht eben darin und gilt.
    Evtl. könnte sogar die ganze Klausel gekippt werden wegen Unschlüssigkeit und/oder Benachteiligung des Mieters...:o

  • ... weil da steht: "maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr und maximal 8% der Jahresnettomiete."
    Ob etwas standardmässig geschrieben steht oder nicht, spielt keine Violine - es steht eben darin und gilt.
    Evtl. könnte sogar die ganze Klausel gekippt werden wegen Unschlüssigkeit und/oder Benachteiligung des Mieters...:o

    Hallo,

    so nun sehr unvorteilhaft formuliert ist zunächst zu unterteilen zwischen einzelnen Kleinreparaturen und dem höchstmöglichen für mehrere Kleinreparaturen im Jahr und hier gelten die 8% maximal für alle Kleinreparaturen höchstens im Jahr, die 300€ beziehen sich auf einzelne Reparaturen und ist möglicherweise hier zu hoch angesetzt, was zur Ungültigkeit der gesamten Klausel führen kann!

    ZITAT:
    Höchstgrenze für Kosten einer einzelnen Reparatur:

    Die Vertragsklausel muss des Weiteren einen Höchstbetrag für die Einzelreparatur enthalten. Aus der Klausel soll sich ergeben, bis zu welchem Betrag eine Reparatur als Kleinreparatur gilt. Die Obergrenze dürfte hier bei etwa 75 Euro liegen (OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385), Blank (Blank/Börstinghaus, Miete, § 535 Rn 347) geht von einer Obergrenze von bis zu 100 € aus, was möglicherweise zu hoch ist und zur Unwirksamkeit der Klausel führen kann. Ein vereinbarte Höchstbetrag für die Einzelreparatur von 200 € überschreitet aber diese Grenze bei weitem (AG Brandenburg, Urteil vom 6. 3. 2008 - 31 C 306/07 - NJOZ 2008, 2135 ). Liegen die Reparaturkosten in einem einzelnen Schadensfall über 75 €, trifft den Vermieter die vollständige Instandhaltungspflicht (der Mieter muss auch keinen Kostenanteil bezahlen). Die Vereinbarung einer quotenmäßigen Kostenbeteiligung des Mieters macht die gesamte Klausel immer unwirksam (LG Stuttgart 20 O 66/87, WM 87, 254, BGH a. a. O.).

    3) Höchstgrenze pro Jahr:

    Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt weiter voraus, dass im Mietvertrag zusätzlich auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, vereinbart ist. Damit wird der Fall erfasst, dass eventuell mehrere Kleinreparaturen innerhalb dieses Zeitraumes bezahlt werden sollen (BGH VIII ZR 38/90, WM 91, 381).

    Ein Jahreshöchstbetrag in Höhe von einer Monatsmiete ist aber wohl bereits als zu hoch anzusehen (OLG Hamburg, WuM 1991, 385; AG Bremen, NZM 2008, 247). Die Höchstgrenze kann jedoch auf etwa 7% bis 8% der Jahresmiete festgesetzt werden (AG Braunschweig, GE 2005, 677 = ZMR 2005, 717); auf keinen Fall sollte aber eine Monatsmiete jährlich überschritten werden. Alle eventuell gegenüber Lieferanten bestehenden Gewährleistungsansprüche muss der Vermieter zunächst ausschöpfen, bevor die Kosten auf den Mieter abgewälzt werden können.
    ZITAT Ende

    Insofern ist die Höchstgrenze in Höhe von 300€ für eine einzelne Reparatur zu bemängeln.

    Gruß

    BHShuber

  • Hoppla, BHShuber.

    "... die 300€ beziehen sich auf einzelne Reparaturen ..."
    - M.E. falsch, denn wortwörtlich: "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr ..."

  • Hoppla, BHShuber.

    "... die 300€ beziehen sich auf einzelne Reparaturen ..."
    - M.E. falsch, denn wortwörtlich: "Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100 EUR zzgl. MWSt. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300 EUR zzgl. MWSt. je Kalenderjahr ..."

    Genau wegen dieser Formulierung sollte diese Klausel bemängelt werden, wenn der Fall so eintreten würde! denn nach den 300 EUR zzgl. MwSt steht ein Punkt, je Kalenderjahr bezieht sich wiederum auf die 8%!

    Im Übrigen bereits bei den Haus & Grund Vereinen bereits schon vor längerer Zeit von Mitglieder bemängelt worden. Deshalb brauchen wir uns hierüber nicht zu streiten.

    Gruß

    BHShuber

  • Genau wegen dieser Formulierung sollte diese Klausel bemängelt werden, wenn der Fall so eintreten würde! denn nach den 300 EUR zzgl. MwSt steht ein Punkt, je Kalenderjahr bezieht sich wiederum auf die 8%!

    Im Übrigen bereits bei den Haus & Grund Vereinen bereits schon vor längerer Zeit von Mitglieder bemängelt worden. Deshalb brauchen wir uns hierüber nicht zu streiten.


    Solange ich gewinne, brauchen wir uns ier nicht zu streiten...
    (binschomwech):o

  • Genau wegen dieser Formulierung sollte diese Klausel bemängelt werden, wenn der Fall so eintreten würde! denn nach den 300 EUR zzgl. MwSt steht ein Punkt, je Kalenderjahr bezieht sich wiederum auf die 8%!

    Im Übrigen bereits bei den Haus & Grund Vereinen bereits schon vor längerer Zeit von Mitglieder bemängelt worden. Deshalb brauchen wir uns hierüber nicht zu streiten.

    Das mit dem Punkt ist Quatsch, denn der ist nur der Abkürzungspunkt von MWSt (wie auch bei 100 EUR kurz vorher) und es geht auch klein weiter. Also die 300 EUR und je Kalenderjahr gehören definitiv zusammen.

    Aber: Wenn das bemängelt wurde, wäre ja noch spannend zu wissen, was jetzt drin steht...?

  • Das mit dem Punkt ist Quatsch, denn der ist nur der Abkürzungspunkt von MWSt (wie auch bei 100 EUR kurz vorher) und es geht auch klein weiter. Also die 300 EUR und je Kalenderjahr gehören definitiv zusammen.

    Aber: Wenn das bemängelt wurde, wäre ja noch spannend zu wissen, was jetzt drin steht...?

    Hallo,

    kauf dir einen, dann weist du es.

    Gruß

    BHShuber

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