Hallo zusammen,
Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht zum 30.11.2010.
Vermieter möchte gerne Wohnungsschlüssel bereits im Oktober haben, um sie Mietinteressenten oder Maklern anbieten zu können.
Vermieter ist bis 24.10. verreist.
Telefonisch wird am 25.10. der Wohnungsübergabetermin für den 26.10. vereinbart und dann die Mietsache ohne Beanstandungen mit allen Schlüsseln zurückgegeben. Auch wurden alle Zählerstände protokolliert.
Ein Tiefgaragenstellplatz ist noch (unter-)vermietet bis 30.11. Hierfür erhält der VM die 30€ für den November in bar gegen Quittung.
Nun verlangt der VM die Novembermiete (abzgl. der 30€).
Ist das rechtens?
Weiss jmd. anwendbare Gesetzesvorschriften oder Gerichtsurteile?
Danke vorab!