Weiter Mietzahlungspflicht nach Übergabe?

  • Hallo zusammen,

    Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht zum 30.11.2010.
    Vermieter möchte gerne Wohnungsschlüssel bereits im Oktober haben, um sie Mietinteressenten oder Maklern anbieten zu können.
    Vermieter ist bis 24.10. verreist.
    Telefonisch wird am 25.10. der Wohnungsübergabetermin für den 26.10. vereinbart und dann die Mietsache ohne Beanstandungen mit allen Schlüsseln zurückgegeben. Auch wurden alle Zählerstände protokolliert.

    Ein Tiefgaragenstellplatz ist noch (unter-)vermietet bis 30.11. Hierfür erhält der VM die 30€ für den November in bar gegen Quittung.

    Nun verlangt der VM die Novembermiete (abzgl. der 30€).
    Ist das rechtens?
    Weiss jmd. anwendbare Gesetzesvorschriften oder Gerichtsurteile?
    Danke vorab!

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (5. November 2010 um 15:30)

  • Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung. Diese Übergabe und auch die der Wohnungsschlüssel lässt man sich im Protokoll bestätigen. Ab diesem Tag, an dem du keinen Zutritt mehr zur Mietsache hast, endet die Zahlung der Miete für dich.

    Die Übergabe der Mietsache bei Beendigung der Miete

    Auch wenn es heißt, dass die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen ist, würde ich hier argumentieren, dass ich für keine Wohnung Miete bezahle, die der Vermieter wieder in seinen Besitz genommen hat.

    Gebrauchsrecht des Mieters

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke für Deine Stellungnahme.
    Leider betrifft der Link den Zeitpunkt der Übergabe zu MV-Ende...
    Ich habe zwischenzeitlich im VM-Forum und div. de-jure-Postings nachgeforscht und leider feststellen müssen, dass dem VM auch noch die Miete bis Ende Nov. zusteht. Es handelt sich hier bei der Mieterin um eine mir nahestehende Person. Naja, darüber kommen wir auch noch hinweg...:mad:;)

  • Hmm beurteile ich anders Berny:

    Wenn die Wohnungsabnahme am 26.10. erfolgt ist und der Vermieter die Schlüssel an diesem Tag zurück erhalten hat, so wurde das Mietverhältnis auch an diesem Tag beendet.

    Ein Mietverhältnis kann auch vorzeitig durch eine Mietaufhebungsvereinbarung beendet werden Der Aufhebungsvertrag ist formfrei. Er kann unter Umständen auch dadurch begründet werden, dass der Vermieter die Mieträume widerspruchslos vom Mieter zurücknimmt. Und dies scheint in dem geschilderten Fall geschehen.

    Wenn das Vertragsverhältnis erst zum 30.11.2010 hätte beendet werden sollen, so müßte dies auch entsprechend im Übergabeprotokoll vermerkt worden sein.

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