Nebenkostenabrechnung: Neue Therme anteilig zahlen !?!

  • Guten Abend und danke für die Aufnahme im Forum.
    Ich habe gleich mal ein Anliegen bzw. eine Frage aber dazu muss ich erst einmal den Fall schildern.
    Es geht im Grunde um den Neueinbau einer Therme den ich anteilig zahlen soll:

    Als ich im Juni 2013 zusammen mit meiner Freundin und unsere damals 1,5 Jahre jungen Tochter in meine Mietwohnung eingezogen bin, funktionierte die Therme nur scheinbar. Denn da wir im Sommer nur gelegentlich warmes Wasser brauchten und nicht heizen mussten, fiel uns der Defekt, das dass heizen der Heizkörper an sich NICHT funktionierte, auch erst im Oktober auf !! Ich gab also meiner Vermieterin Bescheid und diese hohlte einen Monteur der als erstes das Umschaltventil wechselte. Da dies zu keinen Erfolg führte wurden danach von einen anderen Monteur, den ich nach der Zustimmung meiner Vermieterin, gefragt hatte ob er sich der Sache annehmen könnte, noch die Kontroll-/Bedineinheit in der Stube gewechselt und anschließend noch die "UBA" und eine Pumpe. Alle diese Arbeiten führten zu keinen positiven Ende, die Heizkörper ließen sich nur im "Schornsteinfegermodus" der Therme beheizen was natürlich auch erhöhte Energiekosten zufolge hatte.
    Also wurde dann im Dezember 2013 eine komplett neue Therme mit neuer Bedieneinheit, vom ersten Monteur verbaut, welche dann auch ordnungsgemäß ihren Dienst verrichtete. (Über die kosten mit dem von mir kontaktierten Monteur bin ich mit ihm selber einig geworden diese stehen hier also nicht mehr zur Debatte.)

    Soweit so gut, mittlerweile sind wir dieses Jahr ausgezogen und im August 2015 bekam ich dann die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01-31.12.2014 in dem wortwörtlich aufgeführt ist:

    "8% laut Mietvertrag für Einbau der Therme" =336€

    Bei dieser Aussage stützt Sie sich auf den "§8 BAGATELLSCHÄDEN" aus dem Mietvertrag, welchen ich mal als Anhang genauso wie die Nebenkostenabrechnung hinzugefügt habe. In diesen geht es um Reparaturen und nicht Neueinbauten aber lest bitte selber nach.

    Ich habe Ihr bereits mitgeteilt das ich die normalen Nebenkosten alle bezahlen werde aber diese 336€ für die Therme nicht, da die Therme von Anfang an nicht funktionierte und ich nichts dafür könne das diese kaputt gegangen sei oder eben schon kaputt war !
    Sie besteht natürlich trotzdem auf das Geld und streitet sich nun mit mir (aber in was für einen Ton...). Sie hat recht ich hab Schuld und lauter solche Sachen bekomme ich gesagt, man kann sich nicht vernünftig mit Ihr unterhalten ohne das Sie laut wird also habe ich ihr vorhin noch ein schönes Wochenende gewünscht und Ihr gesagt Sie solle es sich nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und habe Ihr anschließend den restlichen Betrag der NKA ohne die 336€ überwiesen....

    Ich hoffe der lange Text schreckt jetzt keinen ab aber ich musste mir das jetzt mal von der Seele schreiben, denn mittlerweile nervt es mich nur noch und ich hoffe, ihr könnt mir hier irgendwie weiterhelfen oder Tipps geben oder mir einfach raten, wie Ihr euch in meiner Situation verhalten würdet.


    Danke schon einmal und liebe Grüße, Daniel.

  • Hallo Daniel,

    Du kannst aufatmen, denn Euer Wochenende ist gesichert.
    Die Therme gehört zur Mietsache und ist vom Vermieter auf seine alleinigen Kosten stets betriebsbereit zu halten gem. § 535 BGB - ist ja auch im Text nicht aufgeführt.
    Die von Dir angesprochene Kleinreparaturklausel betrifft ausschliesslich Gegenstände, die der dauernden Benutzung unterliegen, wie bspw. Türdrücker, Scharniere, Fenstermechanismen, Rolladengurte, Wasserhähne, ABER NICHT das, was die VMn sich da so vorstellt.
    Der Autostellplatz hat auf der Betriebskostenabrechnung nichts verloren. Ist die Gartenpflege für Euch richtig berechnet?

  • Vielen Dank für die fixe und echt erfreuliche Antwort, das macht mir schon etwas mehr mut :)
    Das mit dem Parkplatz war so abgesprochen, das passt also und Gartenpflege wurde schon immer so abgerechnet und ich empfand das egtl immer als in Ordnung so. Wie gesagt gegen die normale nebenkostenabrechnung habe ich nichts einzuwenden aber das ICH für eine neue Therme zahlen soll, nur weil diese wahrscheinlich aus Altersschwäche zu Bruch ging, sehe ich absolut nicht ein.

    Leider wird es wohl so verlaufen das entweder Sie mich anzeigt, weil ich nicht zahle oder ich muss den Schritt wagen und das Geld bzw. meine Kaution einfordern / einklagen, denn die rückt sie nun nicht raus.

    Aber wie gesagt schon mal vielen vielen Dank !!!

  • danielf1987:

    "Leider wird es wohl so verlaufen das entweder Sie mich anzeigt,"
    - Geht nicht. Anzeigen ist Strafrecht, Du meinst wohl eher ein- bzw. beklagen.

    "weil ich nicht zahle oder ich muss den Schritt wagen und das Geld bzw. meine Kaution einfordern / einklagen, denn die rückt sie nun nicht raus."
    - Ich würde per Einwurfeinschreiben auffordern mit Fristsetzung. Bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid beantragen.

    "schon mal vielen vielen Dank !!!"
    - Gerne.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Oktober 2015 um 00:09)

  • Netter Versuch der Vermieterin. Ist aber komplett unwirksam. Reparatur oder Erneuerung von Heizanlagen hat nichts, aber rein gar nichts mit Bagatellschäden zu tun.

    Halt der Vermieterin das hier unter die Nase:

    Der BGH (grundlegendes Urteil: NJW 1989/ 2248) schränkt den Begriff weiter ein, und begrenzt die Möglichkeit der Abwälzung der Kosten für Kleinreparaturen auf Gegenstände, die dem „häufigen Zugriff“ des Mieters unterliegen. Dazu gehören neben den in § 28 Abs 3 IIBV genannten Gegenständen wohl auch Rollläden, Markisen, Jalousien und eventuell mitvermietete Einrichtungsgegenstände wie etwa Kühlschränke, Waschmaschinen und dergleichen.

    Quelle und mehr http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

    Und noch was:

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
    ___________________________________________________________________

    Zitat

    und habe Ihr anschließend den restlichen Betrag der NKA ohne die 336€ überwiesen....

    Das war leider ziemlich dumm von Dir.

    Ich schlage vor die Abrechnung fachanwaltlich prüfen zu lassen und Einspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Das kannst Du noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Warte aber nicht zu lange damit.

  • Herrlich solche Vermieter die versuchen echt alles um nicht zahlen zu müssen.

    1. Die NKA ist lustig kanns nicht anders sagen, handschriftlich irgendwas eingetragen. Sowas wie Stellplatz fürn PKW rechnet man normal monatlich zusätzlich zur Miete ab.
    2. 40 Euro Gartenpflege , handschriftlich, kein Verteilerschlüssel ersichtlich naja .. Formal ungültig...


    Aber um das Eigentliche anzusprechen. Eine Heizungseinrichtung , ob Therme oder was auch immer, muss der Vermieter funktionstüchtig zur Verfügung stellen. Mit ner Therme erzeugt man meist ja auch Warmwasser zum Duschen etc. Wenn sowas rudimentäres in der Wohnung nicht funktioniert kann man da zum Teil an die 100% Mietminderung veranschlagen. Das der Vermieter dann noch so unverschämt ist und Reparaturkosten mit der Begründung Bagatelschaden auf den Mieter abzudrückt, ist an Dreistigkeit kaum zu toppen.

    300DM wird zu 300Euro die der Mieter im Jahr maximal selber tragen müsste, bei dann ja ansich diversen Kleinreparaturen die jeweils unter 100 Euro liegen müssten aber auch nur. Da hier aber schon der Einzelfall über 300 kommt muss der VM ohnehin zahlen. Dann wird aus max 300 Euro im Jahr ein 336 Euro per Handschrift. Göttlich :) bis zu 300 DM , das heißt aber nicht das wenn was für 350 gemacht werden muss du 300 zahlst, das muss dann auch der VM komplett übernehmen. Die 300 sind die Obergrenze für gesammte Kleinstreparaturen im Jahr.

    Mein aber auch das Reparaturen ohnehin separat abgerechnet werden müssten und nicht mit in die NKA gehören.

    noch ne kurze Rückfrage. 8% der Jahresmiete, das bezieht sich immer auf die Nettomiete , also Kaltmiete. Was zahlste denn da im Monat ? P.S. Die Garage oder Stellplatz gehört nicht mit dazu :)

    4 Mal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 09:55)

  • Mein aber auch das Reparaturen ohnehin separat abgerechnet werden müssten und nicht mit in die NKA gehören.


    Richtig. Sofern es denn Bagatell-/Kleinreparaturen im Sinne der Rechtsprechung sind. Reparaturen an oder sogar Erneuerung der Heizungsanlage gehören definitiv nicht dazu.


    Zitat

    noch ne kurze Rückfrage. 8% der Jahresmiete, das bezieht sich immer auf die Nettomiete , also Kaltmiete. Was zahlste denn da im Monat ?

    Auf die Nettomiete.

  • Hi Leute und nochmals vielen Dank für eure Unterstützung das gibt einen echt mal wieder Auftrieb :)

    Also was neues gibt es leider noch nicht, ich habe meine ehemalige Vermieterin nochmals angerufen um das irgendwie mal mit ihr zu klären aber es besteht absolut keine Chance, ich könnte mich genauso gut mit einer Wand unterhalten !! Ich habe wie bereits erwähnt (auch wenn es scheinbar dumm von mir war :( )die normalen Nebenkosten also die 280.23€ nach dem Telefonat überwiesen. Aber die 336€ bekommt sie definitiv nicht von mir. Ich habe ihr auch versucht das nochmal sachlich und ruhig zu erklären, das ich im Recht bin und das es genug Paragraphen gibt, die dies bestätigen aber sie bleibt stur !! Sie meint ich MUSS das bezahlen und sie streitet sich da nicht mit mir :confused: !!

    Nun ist es so, die Kaution die von mir gezahlt wurde (3x Kaltmiete = 1050€) wurde auf ein Mietkautionssparbuch gezahlt. D.h. ohne ihre Einwilligung komme ich nicht an mein Geld aber sie wiederum ohne meine Unterschrift auch nicht an das von ihr geforderte Geld ! Ich habe nächsten Montag einen Termin bei der Bank um einfach nur mal zu fragen, ob die Bank einen Weg wüsste, wie diese Situation geklärt werden könnte...

    Zum Thema 8%, ja dies bezieht sich auf die Kaltmiete von 350€ pro Monat also exakt 336€ !

    Ich halte euch auf dem laufenden und werde mich schonmal nach einen Anwalt für Mietrecht umschauen.

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende :) !!!

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