Wohnung viel kleiner als im Mietvertrag?

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Anliegen:

    Ich bewohne seit 3 Jahren eine Dachwohnung, die 75 qm groß ist laut Mietvertrag.

    Kürzlich hatte ich eine Freundin zu Besuch, der meine Wohnung dafür zu klein vorkommt, ihre Wohnung hat ein Zimmer weniger und ist flächenmäßig aber ähnlich. Das hat mich misstrauisch gemacht und ich habe mich mit Zollstock, Bleistift und Papaier bewaffnet. Dabei kam heraus, dass die Wohnung noch vor (!) Abzug der Dachschrägen 65 qm groß ist., nach Abzug sogar 59 qm. Ich bin schockiert und natürlich ärgere ich mich auch, dass es mir nichtfrüher aufgefallen ist.

    Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Kann ich mich an die Hausverwaltung wenden und zählt so eine unprofessionelle Messung überhaupt etwas?

    Danke im Voraus für Eure Antworten und einen schönen Sonntag!

  • in dem Fall kannst Du eine Anpassung fordern, also Absenkung der Kaltmiete, NK

    U.U. kannst Du anteilige für letzte 3 Jahre Überzahlung dgl. einfordern

    Habe selbst mal paar Infos dazu gesammelt oder Du goglst selbst mal ein bisschen


    PS: die abweichung könnte auf Absichtliches Verhalten deuten, vergewissere Dich dass deine Messung korrekt ist

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (3. Januar 2016 um 13:42)

  • Muss ich da einen Profi bestellen der nochmal nachmisst?


    Nein, das musst Du nicht, bestenfalls im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung einen vereidigten Sachverständigen. Die Wohnflächenverordnung https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=wohnfl%C3%A4chenverordnung ist Dir bekannt?
    In meinem MFH habe ich alle Räume mit Gliedermassstab ausgemessen. Die Ausrechnung machte dann Excel.
    Wie ist die Grösse Deiner Wohnung (wortwörtlich bitte) in Deinem MV definiert?

  • Hallo,

    lass dir von deinem Vermieter einen Grundriss der Wohnung geben, mit Maßen!. Diesen überprüfst du dann, also Maß für Maß.
    Zwischen den Räumen sind ja auch Zimmerwände ;) und auch kleine Nischen zählen.
    Ich biete diesen Service an und habe schon viele Grundrisse neu gezeichnet.
    Der BGH hat hier ein Urteil gesprochen.
    Gruß Karin

  • die Wfl kann man ja downloaden

    vereinfacht gesagt wir die effektive Wohnfläche zugrunde gelegt (insbes. Scrägen rausgerechnet, glb. auch Innenwände)
    Innentreppen gelten ebenfalls zu 0

    zeichnen des Grunds ist fraglich, ein Vermesser nimmt etwa 350,-