Kündigung eines DDR-Mietvertrages nach Todesfall

  • Hallo,

    ich bin noch neu hier und hoffe auf ein kleines bisschen Licht im Dunkel für mich als Laie.

    Nach dem kürzlichen Tod meiner Eltern bin ich derzeit mit der Auflösung ihrer Mietwohnung beschäftigt. Dort haben meine Eltern insgesamt 47 Jahre gewohnt. Es handelt sich - das ist vielleicht auch nicht ganz unwichtig – um einen alten Standard-DDR-Mietvertrag. Vermieter ist die Gemeinde.

    Bei der ersten Wohnungsbegehung gab es nun Ärger. Die Vermieterin verlangt diverse Rückbauten, die ich als solches zunächst nicht in aller Gesamtheit nachvollziehen kann. Dazu gleich mehr.

    Zum Zustand der Wohnung bei Einzug im Jahr 1969. Es handelte sich um Büroräume, ohne richtiges Bad, mit alten Radiatoren, dem typischen fußkalten DDR-Stein-Holz-Fußboden und in einem sehr schlechten Zustand. Im Laufe der Jahre haben meine Eltern viel Mühe und Geld investiert, um daraus eine schöne, energieeffiziente und moderne Wohnung zu machen, was ihnen auch gelungen ist. Soweit ich gehört habe, verhält es sich bei DDR-Mietverträgen ja so, dass Einbauten, die dem „gesellschaftlichen Interesse“ zugute kommen, unter Umständen nicht rückgebaut werden müssen. Dazu zählen wohl auch Badbefliesung und abgehängte Decken. Dabei soll es aber auch entscheidend sein, wann diese Einbauten erfolgten.

    Zu den von meinen Eltern erbrachten Leistungen:
    Während der Zeit der Wende befestigten meine Eltern die damals üblichen Styropordeckenplatten mit entsprechenden Abschlussleisten, die heute natürlich nicht mehr so erlaubt sind. Im Flur wurde die Decke mit einer Holzverkleidung versehen. Außerdem dämmten sie die Wohnungstür nach außen mit einer Art Türpolster über die gesamte Höhe und Breite der Tür zur Steigerung der Energieeffizienz.
    Die nachfolgenden Arbeiten erfolgten nach der Wende.
    - Installation einer neuen Heizungsanlage mit Gasgerät im Keller Mitte der 90er Jahre. Hinter den Heizungskörpern wurde durch den Fachetrieb eine Styropordämmung zur weiteren Wärmedämmung angebracht. Die Gesamtkosten betrugen damals 10.000 DM, davon wurden 50 Prozent bezuschusst. Die Genehmigung des Vermieters liegt vor.
    - Komplettausstattung der Wohnung mit Korkboden in den 90er Jahren – durchgeführt von einem Fachbetrieb, in der Küche Verlegung von Laminat. Hier habe ich mich durch die Unterlagen gewühlt und leider keine Genehmigung durch den Vermieter gefunden. Das allerdings wundert mich, weil meine Eltern immer sehr sorgsam waren. Aber wie dem auch sei – bislang habe ich nix gefunden.
    - Ende der 90er Jahre komplette Einfliesung des Badezimmers und der bereits einige Jahre zuvor gekauften und installierten Badewanne, zusätzliche Panel-Verkleidung einer Badezimmerwand. Auch hier konnte ich bislang keine Genehmigung der Gemeinde finden.

    Nun zu den Forderungen des Vermieters:
    (Vorab freue ich mich natürlich, dass wir weder tapezieren noch Dübellöcher und sonstiges schließen müssen. Man will ja nicht nur meckern)
    - in allen Räumen Deckenplatten inklusive Viertelstableisten entfernen
    - Korkboden in der gesamten Wohnung entfernen
    - Laminat in der Küche entfernen
    - Styroporplatten hinter den Heizungen entfernen (das ist so ohne weiteres nicht möglich, weil man da nicht rankommt und dafür die Heizkörper abbauen müsste)
    - Holzdecken und Wandpanele (Bad, Flur) entfernen
    - Türverkleidung im Flur entfernen
    - Fliesen im Bad entfernen, da die Wanne ausgetauscht werden müsse und wir keine Ersatzfliesen liefern können

    Ihre Aussage war übrigens zusammengefasst folgende: Wir müssen hier eh nochmal rein und alles neu machen. Das Gasgerät im Keller verfügt ja noch nicht mal über eine Wärmerückführung.
    Auf meine Frage, warum wir dann überhaupt irgendwas machen müssten, wenn eh alles raus soll und neu gemacht werden müsse, meinte sie, dass das ja die Gemeinde noch zusätzliches Geld kosten würde.

    Im übrigen gab es zwei Bekannte, die starkes Interesse an der Anmietung der Wohnung hatten und diese so wie sie ist gerne übernommen hätten. Die wurden aber ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Das nur am Rande – ich weiß, dass ich keinen Anspruch darauf habe, dass ein von mir präsentierter potenzieller Mieter akzeptiert werden muss.

    Bei ihrem Besuch legte mir die Dame das Wohnungsvorabnahme-Protokoll in den Mieträumlichkeiten vor. Nachdem ich darum bat, das Protokoll erst prüfen zu wollen, wurde sie sehr ungehalten und pampte mich an, dass ich mit meiner Unterschrift lediglich bestätigen würde, das Protokoll zur Kenntnis genommen zu haben. Da ich (ziemlich perplex und emotional nach dem gerade erst eingetretenen Todesfall - blöd blöd blöd - ja, ich weiß: Vorher lesen, dann unterschreiben :() das nicht nachgeprüft habe, unterschrieb ich. Inzwischen habe ich diese Unterschrift widerrufen, da sie m.E. rechtswidrig zustande gekommen ist. Mein Mann kann die falsche Aussage der Vermieterin bestätigen, außerdem ist eine Unterschrift in den Mieträumen nach Aussage einer Anwältin wohl auch nicht verbindlich.

    Nun zu meinen Fragen:
    1. Welche der geforderten Arbeiten muss ich – auch angesichts es DDR-Mietvertrages wirklich durchführen?
    2. Hat die Tatsache, dass der Vermieter alles neu machen will Einfluss auf die von mir verlangen Arbeiten?
    3. Habe ich das Recht auf Mietakteneinsicht? Immerhin fehlen mir möglicherweise Genehmigungen, die unter Umständen dem Vermieter vorliegen könnten. Meine Eltern kann ich ja leider nicht mehr fragen.
    4. Letzte Frage – die ist auch etwas emotional begründet (zu gut Deutsch: Ich bin tierisch angepisst!)
    Bei ihrem „Besuch“ hat sich die Dame unmöglich verhalten. Kein nettes Wort, einfach an irgendwelchen Tapeten rumgerissen mit den Worten „Das muss hier aber auch alles weg.“ Und einfach ein Verhalten, was jeglichen Anstands entbehrt. Außerdem - hmmm - darf man einfach in noch angemieteten Wohnungen an den Tapeten rumreißen? Vielleicht (mal theoretisch), will ich ja da wohnen bleiben.
    Kann ich sie für ihre Falschaussage, was das Unterschreiben des Vorabnahme-Protokolls angeht, irgendwie rechtlich drankriegen? Immerhin hat sie klar und deutlich betont, dass die Unterschrift lediglich der Kenntnisnahme und nicht der Verpflichtung, gewisse Arbeiten auszuführen, dient.

    Schon mal Entschuldigung für den langen Text und Danke im Voraus für die Hilfe!

    2 Mal editiert, zuletzt von Botterbloom (9. Februar 2016 um 13:27)


  • Schon mal Entschuldigung für den langen Text und Danke im Voraus für die Hilfe!


    Bitte legen Sie den ganzen Vorfall dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Ein Forum gibt kostenlose Ratschläge und Tipps, aber keine ausführliche Rechtsberatung. Darüber hinaus dürfte der Mieterverein mittlerweile Erfahrungen mit solch speziellen Ost-Problemen gesammelt haben.

  • Bitte legen Sie den ganzen Vorfall dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Ein Forum gibt kostenlose Ratschläge und Tipps, aber keine ausführliche Rechtsberatung. Darüber hinaus dürfte der Mieterverein mittlerweile Erfahrungen mit solch speziellen Ost-Problemen gesammelt haben.

    Ist wahrscheinlich eine schlaue Idee. Letztendlich geht es hier dann wohl um die Frage, ob du den Zustand schuldest, wie er übernommen wurde.
    Gefühlt würde ich das nicht ausschließen. Das wäre aber dann wohl auch das Maximum, aber mehr wird ja wohl auch nicht verlangt, nicht wahr?
    Was hast du denn alles Unterschrieben, das wäre wohl auch noch entscheident.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Den Mieterverein habe ich bereits informiert - da habe ich nächste Woche schon einen Termin. Allerdings liegen zwischen meinem Zuhause und dem Wohnort meiner Eltern mehrere hundert Kilometer. Aber da mich neben der anstehenden Doppel-Beerdigung, anderen Formalitäten und natürlich der emotionalen Belastung dieses Problem doch derzeit auch ziemlich umtreibt, hatte ich auf eine erste Einschätzung gehofft, ob ich wirklich alle diese Forderungen erfüllen muss. Frage, wie ich das aktuell zeitlich neben anderem Verpflichtungen noch meistern soll, lässt mich doch recht unruhig schlafen.

    Sollte meine Frage so rübergekommen sein, dass ich eine umfangreiche Rechtsberatung erwartet haben, tut es mir Leid.

    AJ1900
    Unterschrieben habe ich eine tabellarische Aufstellung, was in welchem Raum gemacht werden muss. Könnte mich echt ohrfeigen für so eine Kurzschlusshandlung. sowas passiert mir sonst nie :(

    2 Mal editiert, zuletzt von Botterbloom (9. Februar 2016 um 14:04)

  • Unterschrieben habe ich eine tabellarische Aufstellung, was in welchem Raum gemacht werden muss. Könnte mich echt ohrfeigen für so eine Kurzschlusshandlung. sowas passiert mir sonst nie :(

    Ok, soweit so schlecht (für dich). Ich würde mir mal die Zeit und das Geld ans Bein binden und einen Fachanwalt gezielt auf diese Fragen ansprechen. Mit Betonung auf "Fach"-anwalt.
    Wobei ich grundsätzlich gar nicht so panisch wäre. Am Ende hast du, bzw. deine Eltern, eine Bruchbude erhalten(so wie ich das mal interpretiere) und um mehr wird es wahrscheinlich auch nicht gehen. Und ähnliche Nachweisprobleme wie du, dürfte die Gegenpartei nach 40 Jahren evtl. auch haben.

  • Das positive ist, dass die Vereinbarungen der DDR-Mietverträge auch heute noch Bestand haben. Das ist insbesondere bei den Kündigungsfristen von 14 Tagen recht praktisch.

    Zitat

    Soweit ich gehört habe, verhält es sich bei DDR-Mietverträgen ja so, dass Einbauten, die dem „gesellschaftlichen Interesse“ zugute kommen, unter Umständen nicht rückgebaut werden müssen.

    Solche Mietverträge habe ich auch schon gesehen, allerdings muss das eben auch vertraglich vereinbart werden.
    In den meisten DDR-Verträgen, die ich kenne, steht geschrieben, dass der Mieter entweder die Einbauten entfernen muss, oder diese dem Nachmieter gegen Abstandszahlung überlassen darf.

    Ohne entsprechende Vereinbarung gilt auch hier, dass der Mieter sämtliche Einbauten entfernen muss.

    Steht im Mietvertrag etwas darüber, dass Umbauten an den Mietsache von den "staatlichen Organen" oder dem Vermieter genehmigt werden muss?

    Lange Rede, kurzer Sinn: Bitte den gesamten Vertrag durchlesen und prüfen, was hinsichtlich der Wohnungsabnahme, bzw. Rückbauten vereinbart worden ist.

    Ein DDR-Mietvertrag, nachdem der Mieter gar nichts ausbauen muss, ist mir bis dato noch nicht unter die Augen gekommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bloss nicht, sonst kommt dann wieder so ein unsäglicher Roman...:o

    Herzlichen Dank! Unsäglich finde ich in diesem Fall nur die Antwort.

    Ich habe mich bemüht, die Ausgangssituation umfänglich zu schildern. Und vermutlich hast Du auch übersehen, dass ich auf die obengenannte Frage auch knapp geantwortet habe.

    Wenn Du das Thema nicht lesenswert findest, klick einfach weiter. Oder lies gerne nochmal die oben genannten Nettiquette-Hinweise.
    Ich habe gerade beide Eltern verloren, bin in einer Zwangslage ohne juristisches Fachwissen und habe hier um eine kurze Einschätzung der Lage gebeten, die mir dankenswerterweise auch schon von anderer Seite gegeben wurde... Schade, dass Du es für nötig befindest, nochmal draufzuhauen...

    Leipziger
    Lieben Dank für Deine Antwort!
    Natürlich bin ich bereit, gewisse Arbeiten zu erledigen. Im Gespräch mit einer entfernten Tante wurde mir aber eben auch noch einmal der abgewrackte Ausgangszustand der Wohnung bestätigt. Nun frage ich mich natürlich, ob der bei einer rechtlichen Bewertungsmaßstab und auch eine Frage spielt.

    Ich habe übrigens mal möglicherweise relevante Auszüge aus dem Original Mietvertrag angehängt.

    image02.JPGimage03.JPG

    5 Mal editiert, zuletzt von Botterbloom (9. Februar 2016 um 19:08)

  • Es tut mir leid, falls mein Posting Dich verletzt haben sollte und bitte das zu entschuldigen.


    Dankeschön! :)
    Sicherlich hätte ich mich auch kürzer fassen können. Aber ich muss gestehen, dass in mein Posting auch eine Menge Emotionen mit einfließen. Es ist das einzige Zuhause meiner Kindheit, das ich kenne und in das meine Eltern bereits ein knappes Jahrzehnt vor meiner Geburt eingezogen sind. Da nimmt man so einen Mietärger tatsächlich noch ein Stück weit persönlicher. Auch, weil meine Eltern von Anfang bis Ende Mustermieter waren, die nie Ärger gemacht haben, immer in guter Nachbarschaft gelebt und den Wohnwert der Wohnung um zumindest 500 Prozent gesteigert haben, ohne den Vermieter diesbezüglich in die sicher oft verdiente Pflicht zu nehmen.
    Da ist es noch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht, wenn der Vermieter diese Mustergültigkeit dieser Form "honoriert", trickst und auch hier nochmal nur an seinen Vorteil denkt...

    Aber das tut bei der rechtlichen Bewertung nix zur Sache.

    Lieben Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Botterbloom (9. Februar 2016 um 19:46)

  • Leider ist der Ausgangszustand der Wohnung hierbei unerheblich. Ansonsten scheint der Vertrag leider eindeutig, da auch hier die Rückbauverpflichtung eindeutig ist.

    Zu welchem Mieterverein geht Du denn? Hoffentlich einer, der sich in den neuen Bundesländern befindet?
    Unabhängig davon: Die schlechte Qualität des Mieterschutzbundes ist ja ein offenes Geheimnis. Ehrlich gesagt, würde ich hier eher einen Fachanwalt für Mietrecht empfehlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meine Eltern waren im ortsansässigen Mieterverein. Der wird übrigens von einem ehemaligen Richter geleitet, der bereits Urteile zu DDR-Mietverträgen gefällt hat, wie ich gestern noch erfahren habe. Die Vertragsanwältin des Vereins soll zudem bereits mit dem Vermieter zu tun gehabt haben und ist wohl bewandert, was Altverträge angeht. Nun muss ich mal gucken, ob ich noch über die Mitgliedschaft meiner Eltern abgesichert bin (bin selber kein Mitglied, da wir Immobilien-Eigentümer sind) oder diesbezüglich meine Rechtsschutz in Sachen Vertragsrecht bzw Erbrecht zum Tragen kommt...

  • So, ich war nun bei der Anwältin.
    So wie es aussieht, werden wir lediglich die Styroporplatten an der Decke plus Viertelstableisten rausreißen müssen. Beim Rest handelt es sich wohl recht klar um Einbauten, die der Wohnwertsteigerung dienen. Selbst bei der mit Holz abgehängten Decke bleibt abzuwarten, ob die weg muss. Aber das wäre für mich auch kein Problem.
    Dass die Vermieterin mal eben locker durch unsere Wohnung hüpft und an den Tapeten rumreißt, fand die Anwältin sehr befremdlich - ganz davon abgesehen, dass die Dame das gar nicht darf. Aber da werde ich auch noch ein entsprechendes Schreiben an den Vorgesetzten verfassen.
    Und die geleistete Unterschrift ist vom Tisch. Offenbar ist es nicht rechtmäßig, wenn eine Unterschrift unter sowas wie Vorabnahmeorotokolle in den Mieträumlichkeiten geleistet wird. Wieder was dazugelernt.
    Gestern rief sie dann bei meinem Mann an, um sich nach dem Stand zu erkundigen und was bei unserer Rechtsberatung rausgekommen ist ( ich hatte beim schriftlichen Widerruf meiner Unterschrift schriftlich darauf hingewiesen, dass ich die Sache einem Rechtsanwalt übergebe). Als er sie freundlich informiert hat, dass man sich diesbezüglich in Verbindung setzen wird, wurde sie ziemlich aggressiv. Das wird noch spaßig alles.

    Aber so weit von hier. Ich hatte ja versprochen, einen Zwischenstand abzugeben. :)

    Viele Grüße!

  • Mhh, ganz ehrlich, das klingt für mich erst mal wenig überzeugend? Ich lasse mich gern eines besseren belehren, nur sollte man sich bewußt machen, mal unabhängig von deinem konkreten Fall, die Anwälte verdiene ihr Geld damit, das du dich streitest, egal ob du was gewinnst oder verlierst. Behalte das im Hinterkopf, und bilde dir immer eine eigene Meinung.

  • Das mit den unterschiedlichen urteilen zu Deckenplatten hatte ich auch gesehen. Aber da will ich dann auch guten Willen zeigen und gerne die Dinger runterholen.
    Bei Rest warte ich jetzt einfach mal ab. Die Argumentation meiner Anwältin klang schon recht schlüssig. Aber ich kann nur nochmal betonen, dass ich kein Jurist bin.
    Nun kennt sie aber eben auch den Vermieter durch spezielle Fälle. Und durch Telefonate mit Bekannten habe ich inzwischen erfahren, dass sie in ähnlichen Fällen schon gute Ergebnisse erzielen konnte. ich fürchte, mir bleibt nur die Möglichkeit, abzuwarten. Zumal speziell die Entfernung des Fußbodens auch nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!