Wartung und Reparatur

  • Hallo zusammen,

    im Oktober 2015 wurde meine Gastherme, wie jedes Jahr gewartet. Die Kosten können selbsterständlich über die Nebenkosten abgewälzt werden.
    Nun hatte die Gsatherme 10 Tag später eine Betriebsstörung. Darauf wurde der Vermieter benachrichtig und der Vermieter hat die Firma beauftragt, die auch die Wartung vorgenommen hat, um den Fehler zu beheben.
    Der Handwerker kannte die Fehlermeldung nicht und mußte erstmal bei Junkers anrufen und sich den Fehlercode erklären zu lassen.
    Es wurde ihm erklärt, dass ein Druckschalter in der Anlage den Fehler verursacht. Danach hat er den Abgasweg zum Lüftermotor ausgebaut und gereinigt, da er meinte, dass dieser Schalter sehr teuer ist. Nach dieser Maßnahme funktioniert die Anlage 12 Stunden, bis der Fehler wieder angezeigt wurde und der Vermieter erneut benachrichtigt wurde.
    Bei seinem zweiten Besuch wurden die Elektroden, die Brennerdichtung und der besagte Druckschalter ausgetauscht.

    Nun hat mir der Vermieter die Kosten für den ersten Reparaturversuch und Teile der Kosten für die zweite Reparatur in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen. Einzig der Druckschalter soll nicht auf mich abgewälzt werden.

    Welche Kosten müssen tatsächlich von mir übernommen werden?

    In der Regel fallen die abgerechneten Maßnahmen unter die Wartungskosten, doch bei der Jährlichen Wartung, die 10 Tage vor dem Ausfall der Anlage durchgeführt wurden, sind diese Teile nicht beanstandet worden.

    Vielen Dank für eure Meinungen im Voraus!

  • Du mußt nur die Kosten der Wartung tragen.

    Reparaturen der Heizungsanlage sind generell Sache des Vermieters.

    Hat die Firma bei der Wartung gepfuscht ist das nicht Dein Problem.

  • Du mußt nur die Kosten der Wartung tragen.

    Reparaturen der Heizungsanlage sind generell Sache des Vermieters.
    Hat die Firma bei der Wartung gepfuscht ist das nicht Dein Problem.


    Richtig, wobei die vom Mieter zu tragenden Wartungskosten nur die jährlichen routinemässigen sind.

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