Der Kabelnetzantreiber, der zurzeit noch unser Haus versorgt, hat zum Jahresende allen Mietern das Vertragsverhältnis gekündigt. Er sagt, er kann das Signal nicht mehr bereitstellen, da das Signal über eine alte Telekom-Technik zur Verfügung gestellt würde, die eingestellt wird.
Zum Grundsätzlichen:
Der Vermieter hat sich mit dem Sachverhalt beschäftigt und teilt daraufhin den Mietern mit, dass alle Mieter sich einen internet-basierten Fernsehanschluss holen sollen. Er untersagt gleichzeitig das individuelle Errichten von SAT-Anlagen. DVB-T ist in unserer Region nur mit Außenantenne zufriedenstellend zu empfangem. Keine Ahnung, wie das mit DVB-T2 aussehen wird.
Die Fragen:
Ist es heutzutage so, dass es ausreicht, wenn den Mietern die Infrastruktur für Internet als Zugangsweg zur Verfügung gestellt wird, oder muss einer der "klassischen" Wege zur Verfügung stehen? Der Vermieter meint, sein Anwalt sagt, das wäre heute ausreichend.
Der alternative Vorschlag vom Vermieter ist das Errichten einer SAT-Anlage, in deren Kosten sich die Mieter reinteilen sollen. Für uns als Mietparteien nicht akzeptabel.
Mit Grundversorgung hat das unserer Meinung nach nicht viel zu tun, aber wie ist die Rechtslage?
Danke für Eure Antworten ggf. mit Rechtsgrundlagen