Kabelanschluss

  • Hallo zusammen,

    obwohl im gesamten Mietshaus kein Bedarf für eine Satschüssel besteht, will der Vermieter eine "Modernisierungsmassnahme" starten und eine Satschüssel installieren, um somit Kabelanschlussgebühren zu sparen. Grund für diese Umbaumassnahmen wird womöglich auch dieser sein, dass der Vermieter ab nächstem Jahr selber hier einziehen wird.

    Die Modernisierungsnahmen muss er, da auch damit Umbaumassnahmen in den Wohnungen selbst notwendig sind, 3 Monate vorher ankündigen, ist das korrekt?

    Die Kosten der Satschüssel kann er im Jahr (max. 11% p.a.) auf die Mieter umlegen?

    Was geschieht mit bestehenden/laufenden Verträgen mit ISP wie Unitymedia beispielsweise? - Hierüber werden alle Mietparteien nicht nur mit Fernseh, sondern auch mit Telefon und Internet versorgt?

    Da außerdem in diesem Mietshaus ein Homeoffice besteht, der über den ISP (Unitymedia) arbeitet, würde ich gerne erfahren, welche Rechte der Vermieter hat so einfach den Kabelanschluss zu kündigen?

    Viele. dank vorab für die Beantwortung der Frage .

  • Mieter_95:

    "Die Modernisierungsnahmen muss er, da auch damit Umbaumassnahmen in den Wohnungen selbst notwendig sind, 3 Monate vorher ankündigen, ist das korrekt?"
    - Ja.

    "Die Kosten der Satschüssel kann er im Jahr (max. 11% p.a.) auf die Mieter umlegen?"
    - Ja.

    "Was geschieht mit bestehenden/laufenden Verträgen mit ISP wie Unitymedia beispielsweise? - Hierüber werden alle Mietparteien nicht nur mit Fernseh, sondern auch mit Telefon und Internet versorgt?
    Da außerdem in diesem Mietshaus ein Homeoffice besteht, der über den ISP (Unitymedia) arbeitet, würde ich gerne erfahren, welche Rechte der Vermieter hat so einfach den Kabelanschluss zu kündigen?"
    - Kommt drauf an, wer mit wem einen Vertrag hat und wie die einzelnen Bedingungen sind.

  • Hallo,

    Die Ankündigungsfrist einfällt, wenn die verbundene Beeinträchtigung und die Mieterhöhung gering ist (§555c (4) BGB) .

    Läuft die aktuelle Versorgung auch über die Betriebskosten?

    Wenn das momentan nicht über dem Vermieter läuft, brauchst du dir kaum Gedanken zu machen. Hier wäre dann ja nur der Betriebsstrom zu zahlen.

    Unabhängig davon glaube ich nicht, dass der Vermieter die anteiligen Kosten als Modernisierung durchsetzen kann.

    Aktuell habt ihr einen entsprechenden Kabelanschluss. Eine Modernisierungsumlage wäre nur bei einer Gebrauchswertverbesserung möglich.

    Diese sehe ich hier aber nicht. Fernsehen bleibt Fernsehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Kabelanschlussgebühren werden von dem Vermieter durch die Nebenkostenabrechnung verrechnet. Der Vertrag für den Kabelanschluss läuft über den Vermieter. Die Verträge für Internet/Telefon wurden jeweils pro Partei selbst abgeschlossen.

    Mit welcher Frist muss der Vermieter die Kündigung des Kabelanschlusses bekanntgeben? - Da es ja durchaus passieren kann, dass der Vertrag für den Kabelanschluss vorzeitig, vor Ablauf der anderen Verträge, gekündigt werden könnte.

    Die alte Verkabelung für diesen Anschluss führt noch an der Hausaussenwand entlang. Falls diese im Zuge der "Modernisierungs" demontiert werden, nützt auch die Übernahme der Kabelanschlussgebühren nichts, da er Produktiv einfach nicht mehr genutzt werden kann. Was passiert im Falle eines Arbeitsausfall aufgrund des Ausfalls?

  • Zitat

    Mit welcher Frist muss der Vermieter die Kündigung des Kabelanschlusses bekanntgeben?

    Eigentlich gar nicht. Maßgeblich ist die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann hier die Kosten des Kabelanschlusses oder der Sat-Anlage geltend machen.

    Zitat

    Falls diese im Zuge der "Modernisierungs" demontiert werden, nützt auch die Übernahme der Kabelanschlussgebühren nichts, da er Produktiv einfach nicht mehr genutzt werden kann.

    Das sind mir zu viele Eventualitäten, die Du vorab mit dem Vermieter besprechen solltest. Läuft denn über diese Leitung auch das Internet? Ist diese überhaupt im Eigentum des Vermieters oder der Telekom?

    Zum Thema Modernisierung:
    Hier wäre eine Umlage der 11% nur möglich, wenn hieraus eine Verbesserung des Empfangs (Mehr Sender, bessere Qualität) entsteht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mehr Sender: sicherlich (Al jazeera TV etc.)
    Bessere Qualität: eher nein

    Der Verteiler vorsorgt über die Hausaussenwand alle Parteien mit Koax.
    Über diese Koax-Leitung wird Fernseh, Internet und Telefon bereitgestellt.

    Meine Bedenken sind zur Zeit nur diese, dass ich einen abgeschlossenen Vertrag mit einem ISP habe, der nach zwei Jahre läuft und ggf. ab nächstem Jahr der Kabelanschluss vom Vermieter gekündigt wird weil er sich kabelanschlussgebühren sparen will sobald er selbst eingezogen ist.

    Mal sehen, was auf uns zukommt.

  • Der Verteiler vorsorgt über die Hausaussenwand alle Parteien mit Koax.
    Über diese Koax-Leitung wird Fernseh, Internet und Telefon bereitgestellt.

    Meine Bedenken sind zur Zeit nur diese, dass ich einen abgeschlossenen Vertrag mit einem ISP habe, der nach zwei Jahre läuft und ggf. ab nächstem Jahr der Kabelanschluss vom Vermieter gekündigt wird weil er sich kabelanschlussgebühren sparen will sobald er selbst eingezogen ist.

    Die Bereitstellung von Internet und Telefon ist unabhängig vom Kabelfernsehen. Wir haben selbst auch eine Sat-Schüssel fürs Fernsehen, weil wir für den normalen Schrott nicht zahlen wollen, und Internet und Telefon über Kabel. Das geht problemlos und spart dann auch euer Geld, solange euer Vermieter nicht die Leitung entfernt. Das macht aber eigentlich keinen Sinn, weil der Kabelanbieter i.d.R. für Instandhaltung, Erneuerung, Modernisierung seiner Anlage usw. aufkommt, außer, er will halt dieses Kabel an der Hauswand weg haben, aber dann könnte er auch mal mit dem Kabelanbieter verhandeln, ob dieser da nicht nachbessern will. Bei uns haben sie auch für die Nutzung eines einzigen Internet/Telefonanschlusses die ganze Anlage modernisiert und das hat uns keinen Cent gekostet.

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