Hallo zusammen,
obwohl im gesamten Mietshaus kein Bedarf für eine Satschüssel besteht, will der Vermieter eine "Modernisierungsmassnahme" starten und eine Satschüssel installieren, um somit Kabelanschlussgebühren zu sparen. Grund für diese Umbaumassnahmen wird womöglich auch dieser sein, dass der Vermieter ab nächstem Jahr selber hier einziehen wird.
Die Modernisierungsnahmen muss er, da auch damit Umbaumassnahmen in den Wohnungen selbst notwendig sind, 3 Monate vorher ankündigen, ist das korrekt?
Die Kosten der Satschüssel kann er im Jahr (max. 11% p.a.) auf die Mieter umlegen?
Was geschieht mit bestehenden/laufenden Verträgen mit ISP wie Unitymedia beispielsweise? - Hierüber werden alle Mietparteien nicht nur mit Fernseh, sondern auch mit Telefon und Internet versorgt?
Da außerdem in diesem Mietshaus ein Homeoffice besteht, der über den ISP (Unitymedia) arbeitet, würde ich gerne erfahren, welche Rechte der Vermieter hat so einfach den Kabelanschluss zu kündigen?
Viele. dank vorab für die Beantwortung der Frage .