Gasleitung undicht-Verbrauch

  • Hallo ,

    bei uns im Haus wurde gestern vom Heizungsmonteur (der da war, weil die Heizung ausgefallen war), festgestellt, dass eine Gasleitung undicht ist. es handelt sich um en 4-Parteien-Mietshaus mit Gaszentralheizung. Müssen die Mieter nun mit erhöhten Kosten durch das ausweichende Gas rechnen (Anteil Gesamtverbrauch nach Ablesewerten auf den Heizkörpern)?

    Wieviel genau entweicht, weiß ich nicht, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte... Die Gaszufuhr wurde nicht gekappt, so dass davon auszugehen ist, dass es evtl. nicht so gravierend ist.

    Emissionsmessung wird übrigens auch nicht jedes Jahr durchgeführt, sondern etwa alle 2 Jahre.

    Danke!

  • Da das Haus noch nicht in die Luft gegangen ist, kann der Gasverlust nur minimal sein. Wäre er größer, hättet ihr das auf jeden Fall gerochen. Also mache dir keinen Kopf, wegen des "Gasverlustes". Der Zeitraum für die Emissionsmessung ist vom Schornsteinfeger oder einem anderen Prüfer vorgegeben, das entscheidet nicht der Vermieter.

  • ...

    Wieviel genau entweicht, weiß ich nicht, vielleicht hat jemand Erfahrungswerte... Die Gaszufuhr wurde nicht gekappt, so dass davon auszugehen ist, dass es evtl. nicht so gravierend ist.

    Hallo,

    na klar wissen wir wieviel entwichen ist. Dafür ist doch so ein Forum da.

    Ich prüfe mal in unserer Datenbank, wie groß das Leck in deinem Haus war und wie lange dort Gas ausgeströmt ist.

    Es wird sich jemand bei dir melden.

    Gruß

    H H

  • Hallo,

    vielleicht hilft dir das hier weiter, zumindest kann man abschätzen wie viel Gas ungefähr entfleucht:

    a) Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Diese herrscht vor, wenn der Verlust an Gas in der Gasleitungsstrecke im Betriebszustand


    zwischen 0 und 1 Liter pro Stunde liegt.


    In diesem Fall kann die Gasleitung ohne Maßnahmen weiter betrieben werden.


    Hier ist jedoch der Hinweis und Ratschlag des verantwortlichen Fachmannes einzuholen


    und möglichst auch zu befolgen.


    b) Verminderte Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Diese ist festzustellen, wenn der Verlust an Gas in der Gasleitungsstrecke im Betriebszustand


    zwischen 1 und 5 Litern pro Stunde liegt.


    In dem Fall der verminderten Gebrauchsfähigkeit müssen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten


    innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der verminderten


    Gebrauchsfähigkeit abgeschlossen sein. Die Gasleitung ist nach den Instandsetzungsmaßnahmen


    erneut auf Dichtheit zu prüfen.


    c) Keine Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Nicht mehr gebrauchsfähig ist Ihre Gasleitung, wenn im Betriebszustand der Gasverlust


    den Wert von 5 Litern pro Stunde überschreitet.


    In diesem Fall ist der Gebrauch der Gasleitung nicht mehr zulässig. Alle über die geprüfte


    Gasleitung betriebenen Gasgeräte und Verbrauchseinrichtungen werden nach


    der Feststellung sofort außer Betrieb genommen bzw. werden nicht wieder in Betrieb


    gesetzt. Die Anlage ist sofort stillzulegen. Es gibt hier keinen Aufschub und auch keine


    Übergangsfristen.


    Quelle: http://www.heuer-sanitaertechnik.de/zertifizierung…cher/index.html

    Du siehst also, wir wissen genau was läuft, dafür ist das Forum ja da!

    Gruß

    BHShuber

  • Das dachte ich mir!:D

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