1. +2. Abmahnung mit baldiger Kündigung

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

    Ich habe vor kurzem die 1. und gleichzeitig auch die 2. Abmahnung erhalten, mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses, sofern ich weiterhin meinen Mietverpflichtungen nicht nachkomme.

    Das Schreiben stammt von einer Anwaltskanzlei, die unsere Vermieterin beauftragt hat.

    Das Ganze fing so an, dass die Vermieterin (so behauptet sie in der Abmahnung) einige Male vor unserer Tür stand und die Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung abgeben wollte. Da meine Frau und ich erst ab 16 Uhr nach der Arbeit zu Hause sind, hat natürlich niemand geöffnet. Eine ordnungsgemäße Terminvereinbarung seitens der Vermieterin fand nicht statt.

    Daher kam sie dann an einem Sonntag vorbei (für sie die letzte Möglichkeit die Abbrechung noch fristgerecht für das Jahr 2016 abzugeben). Da wir am besagten Tag nicht vor hatten Besuch zu empfangen, öffnete erstmal auch niemand die Tür. Nach mehrmaligem aggressiven Klingeln und anschließendem Klopfen an der Tür öffnete ich dann.

    Die Vermieterin fing sofort an zu gestikulieren und meinte sie wäre bereits fünf mal dagewesen um die Abrechnung und Mieterhöhung persönlich abzugeben. Ich war nach ihrer Aktion nicht besonders gut gelaunt und wurde darauf hin lauter und teilte ihr mit, dass ich von zu Hause aus arbeite und aktuell keine Zeit habe. Dieses musste ich einige Male wiederholen, da sie mich nicht ausreden ließ. Sie meinte dann nur noch sie müsse die Abrechnung abgeben. Ich sagte ihr dann nur noch sie solle mir diese übergeben. Dieses wollte sie allerdings nicht mehr und schickte nach einer halben Stunde einen Boten, der mir dann die Abrechnung sowie die Mieterhöhung übergeben hat.

    Die nächste Woche war sie dann einige Male da um Bilder vom Küchenfenster zu machen, dass auf Kipp war. Da dieses nur ein einmaliger Fall war, stand dieser Vorfall auch nicht in der Abmahnung.

    In der 1. Abmahnung werde ich nun verwarnt sie "angeschrien", "beschimpft" und "bedroht" zu haben. Darüber hinaus soll ich die Zustellung von Schriftstücken verhindert haben.

    Ich wurde zwar lauter, habe sie aber weder beschimpft noch bedroht. Sie schreibt sie hätte einen Nachbarn als Zeugen, was aber gelogen ist, da ich so etwas nicht getan habe. Ich habe auch nichts verhindert, da ich nicht einmal wusste wer vor meiner Tür steht und zuvor nie zu Hause war. Wie gesagt, einen Termin hat die Vermieterin nie vereinbart.

    In der 2. Abmahnung steht , dass sie mehrere Male vor der Tür stand und keiner aufmachte. Ich soll einer "ordnungsgemäßen Ankündigung über das Besichtigunsrecht" nicht nachgekommen sein.

    Davon kann keine Rede sein, da nichts angekündigt wurde. Des Weiteren behauptet sie die Abrechnung per "Einschreiben mit Rückantwort" gesendet zu haben. Ich soll die Sendung weder angenommen noch von der Post abgeholt haben. Auch dieses ist gelogen, da nichts im Briefkasten war.

    Nun geht sie davon aus, dass ich ein Gewerbe zu hause betreibe, weil ich meinte ich arbeite. *Kopfschüttel*. Da mein Sohn uns am Wochenende besucht und auf dem Parkplatz für Mieter parkt, bittet sie das zu unterlassen, sonst wird das Fahrzeug abgeschleppt. Was sie nicht weiß ist, dass das Auto auf meinen Namen zugelassen und somit auch vor meiner Haustür abgestellt werden darf. Darüber hinaus geht sie jetzt davon aus, dass mein Sohn wieder bei uns eingezogen ist und verlangt die Anschrift. Da fehlen mir die Worte.

    Ich möchte dazu sagen, dass ich die Wohnung seit 20 Jahren bewohne. Nächste Woche werden die Zähler abgelesen und sie wird dabei sein. Ich gehe davon aus, dass bald die Kündigung des Mietverhältnisses im Postfach liegen wird. Wie kann ich gegen ihre Unwahrheiten vorgehen? Vielen Dank für jegliche Hilfe im Voraus.

  • Du bist nicht verpflichtet Schriftstücke persönlich anzunehmen, ein Briefkasten reicht völlig aus. Darin ist keine Pflichtverletzung des Mietverhältnisses zu erkennen. Selbst wenn man ein Einschreiben abholt verletzt man keine Pflicht für die man gekündigt wird. Entweder es gilt nicht als zugestellt oder die Zustellung wird fingiert, ist abhängig vom Einzelfall.

    Du muss gar nichts machen. Auch wenn Sie kündigt muss du gar nichts machen. Soll Sie doch klagen, da bestreitest du alles und Sie ist in der Beweispflicht für alles was Sie behauptet. (Aber natürlich anwaltlich vertreten lassen). Du kannst natürlich Gegenbeweise bringen, etwa die Zulassung vom Auto (wobei ich mir da unsicher bin, ob das alles so funktioniert wie du dir das denkst), die Aussage von deinem Sohn das er nicht bei euch wohnt ect.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Der Anwalt schreibt, was die zahlende Kundschaft wünscht. Aufklären, dass das Unsinn ist, muss er erst wenn's ans Klagen geht.

    Du bist nicht verpflichtet Schriftstücke persönlich anzunehmen, ein Briefkasten reicht völlig aus. Darin ist keine Pflichtverletzung des Mietverhältnisses zu erkennen. Selbst wenn man ein Einschreiben abholt verletzt man keine Pflicht für die man gekündigt wird. Entweder es gilt nicht als zugestellt oder die Zustellung wird fingiert, ist abhängig vom Einzelfall.

    Der Nachsatz stimmt nicht, ein nicht abgeholtes Einschreiben gilt als nicht zugestellt es sein. Eine Zugangsfiktion gibt es nur bei der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Man muss auch kein Einschreiben mit Rückschein abholen und die VM ist selbst schuld, wenn sie dieses verwendet, bzw. Wert legt auf persönliche Übergabe. Die Frau kann per Einwurfeinschreiben, normalem Brief, Einwurf in den Briefkasten und Gerichtsvollzieher zustellen.

  • Du erhältst hier die 1. und 2. Abmahnung gleichzeitig?

    Da es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Sachverhalte geht, kann Sie dies nicht mit einer ersten und zweiten Abmahnung sanktionieren.

    Hier wären dann theoretisch zwei 1. Abmahnungen nötig.

    Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu bessern und kann erst dann eine Kündigung aussprechen, wenn dies nicht geschehen ist.

    Ansonsten ist hier der Vermieter in der Nachweispflicht. Der Vermieter muss hier im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass er einen Termin angekündigt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Zugangsfiktion gibt es nur bei der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

    Eine Zugangsfiktion gibt es immer wenn man den Zugang bewusst vereitelt. Wenn man mit einer Kündigung rechnet muss weil dies vorher angekündigt worden ist, so wird bei einer Nichtabholung des Einschreiben der Zugang fingiert, bzw. der rechtzeitige Zugang bei späterer Zustellung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Eine Zugangsfiktion gibt es immer wenn man den Zugang bewusst vereitelt. Wenn man mit einer Kündigung rechnet muss weil dies vorher angekündigt worden ist, so wird bei einer Nichtabholung des Einschreiben der Zugang fingiert, bzw. der rechtzeitige Zugang bei späterer Zustellung.

    Auch das ist nicht richtig. Aber auch Rechtlich ist das nur bedingt haltbar. Der Vermieter entscheidet sich ja freiwillig für eine Versandart.

    Das Übergabe-Einschreiben soll zwar dem Empfänger selbst übergeben werden. Dies geschieht aber nur dann, wenn der Empfänger vom Postangestellten angetroffen wird und empfangsbereit ist. Andernfalls wird lediglich eine Benachrichtigungskarte hinterlassen und das Schriftstück zur Abholung auf der nächstgelegenen Poststelle hinterlegt, wo es nicht abgeholt werden muss.

    Bei einem Übergabe-Einschreiben besteht nunmal das Risiko, dass der Zugang nicht bewirkt werden kann, weil der Empfänger die Sendung trotz Benachrichtigung nicht abholt. Der Empfänger muss sich auch nicht stets gemäß § 242 BGB so behandeln lassen, als ob ihm die Erklärung zugegangen wäre.

    Außerdem scheitert das ganze regelmäßig in der Praxis, wenn der Empfänger kein totaler Idiot ein sehr ehrlicher Mensch ist:

    Wenn der Mieter das Einschreiben nicht abholt und auf eine spätere Klage erwidert: ich weiß von nichts, ich hab keine Benachrichtungskarte gesehen, ist die Klage dahin. Überhaupt keine Chance hast du übrigens wenn der Mieter Müller heißt, und es in dem Mehrfamilienhaus einen zweiten Müller gibt.

  • In der 1. Abmahnung werde ich nun verwarnt sie "angeschrien", "beschimpft" und "bedroht" zu haben. Darüber hinaus soll ich die Zustellung von Schriftstücken verhindert haben.

    Du bist nicht verpflichtet von der Vermieterin Schriftstücke persönlich anzunehmen. Es gibt dafür den Briefkasten. Zudem hätte sie Dir das Schreiben einfach in die Wohnung werfen/legen können, wenn ihr so danach gewesen wäre. Allerdings hätte sie dann für die Zustellung keinen Zeugen gehabt. Scheint ziemlich naiv zu sein diese Dame.

    . Ich gehe davon aus, dass bald die Kündigung des Mietverhältnisses im Postfach liegen wird. Wie kann ich gegen ihre Unwahrheiten vorgehen? Vielen Dank für jegliche Hilfe im Voraus

    Was die Vermieterin behauptet muss sie auch beweisen. Und eine Diskussion zwischen Tür und Angel dürfte nicht Grund für eine Kündigung hergeben.

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