Streichen Terrassenzaun

  • Hallo,

    wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Erdgeschosswohnung. Die Erdgeschosswohnungen haben eine 15m2 Terrasse, die ein Gartenzaun umgibt aus Holz. Man sagte mir heute das der Mieter für das Streichen des Zaunes zuständig ist, alle Mieter im EG würden ihre Zäune selbst streichen so der Hausmeister. Im Mietvertrag kann ich nur was zu einem eigenen Garten finden, wo

    der Rasen gemäht, Büsche beschnitten werden müssen, aber vom Gartenzaun steht nichts drin. Aus mehreren Mietverhältnissen kenne ich es so das für Balkongeländer, Gartenzäune der Vermieter zuständig ist. Hier im Haus sieht die Hausverwaltung aber einiges anders, das ist mir schon aufgefallen.

    Frage: Muss ich den Zaun streichen auf eigene Kosten?

    Herzlichen Dank für eure Sichtweisen.

  • I.d.R. ist der Zaun vom VM zu streichen, so wie auch die Fenster und Türen von aussen das Sache des Vermieters ist.

    Ob ein Mieter für das Streichen des Terrassenzaunes herangezogen werden kann durch

    "Individualvereinbarung" könnte möglich sein. Sieht hier aber nicht so aus.

  • Dazu solltest du in deinen Mietvertrag schauen. DIe Gartenpflege sowie auch das Streichen des Zauns kann vertraglich auf den Mieter übertragen werden (nicht nur individualvertraglich). Ist im Vertrag nichts dazu festgelegt, ist es Vermietersache. Jedoch kann dieser dann die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen, sofern die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind laut Vertrag.

  • Jedoch kann dieser dann die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen, sofern die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind laut Vertrag.

    Das würde mich jetzt aber echt wundern, welche der 16 Kostenarten für Betriebskosten würde denn hier zutreffen?

  • Ein Zaun gehört zu den gärtnerisch angelegten Flächen dazu sofern vorhanden. Aber ich sehe gerade, dass es ja gar nicht um einen Garten geht, sondern nur um eine Terrasse. Da bin ich durcheinander gekommen beim Lesen der Frage. Ich revidiere daher meinen obigen Beitrag. Der Zaun um eine Terrasse ist ähnlich wie beim Balkon Vermietersache. Das Streichen kann auch nicht auf den Mieter abgewältzt werden, genausowenig wie die Kosten.

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