Heizkosten Ablesung

  • Hallo an Alle, Zwei Fragen die ich gern beantwortet haben möchte.

    1. Mietsshaus mit 40 WE wurde im Juni 2019 offiziell übergeben (Neubau) Nach und Nach zogen Mieter ein Stand 03/20 13belegt) Selbst im September 19

    eingezogen. Mitteilung an alle Mieter, daß Ablesung Heizkosten am 24.3.20 erfolgt.

    Ist es rechtens, daß nach so kurzer Zeit abgelesen werden muß und damit vor Ablauf eines Jahres die Nebenkostenabrechnung erfolgen soll.

    2. Bin ich als Mieter verpflichtet in der der derzeitigen Corona Kriese, einen Fremden in die Wohnung zu lassen? Er könnte ebenso einpaar Monate später zum Ablesen kommen oder. Wie darf man sich als Mieter (in Pflegegrad 3- immunsuppressiv behandelt) in Zeiten von Corona verhalten?

  • Hallo SoleJojo,

    zu 1)

    Maßgeblich für diese Frage ist nicht das Datum des Einzugs, sondern das Datum, den der Abrechnungszeitraum bildet. Der Abrechnungszeitraum ist jedes Jahr der gleiche. Und es ist immer so, dass wenn man ein- oder auszieht, das meistens nicht mit dem Abrechnungszeitraum zusammen fällt, das ist normal, auch in Bestandswohnungen. Vom Abrechnungszeitraum muss man den Nutzungszeitraum unterscheiden, der natürlich in der Abrechnung berücksichtigt werden muss.

    zu 2)

    Man solllte sich bewußt werden, dass man als Mensch mit geschwächtem Immunsystem immer gefährdet ist. Das hat überhaupt nichts mit Corona zu tun, man war und ist jedes Jahr aufs Neue gefährdet, wenn die Infuenza Grippewelle kommt. Das übersehen leider viele in der ganzen Panikmache der Politik und Medien.

    Du kannst zum Termin für die Ablesung eine andere Person bitten, da zu sein, um dem Ablesedienst die Tür zu öffnen, sodass du Abstand halten kannst. Es ist auch möglich, die Ablesung vor dem Termin selber duchzuführen und einen Zettel mit den Werten an die Tür zu hängen für den Ableseservice.

  • Es ist auch möglich, die Ablesung vor dem Termin selber duchzuführen und einen Zettel mit den Werten an die Tür zu hängen für den Ableseservice.

    Nach meinem Kenntnisstand kann man das pauschal nicht durchführen, da i.d.R beim Ablesen der Verbräuche auch die Verdunstungsröhrchen getauscht werden müssen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • da i.d.R beim Ablesen der Verbräuche auch die Verdunstungsröhrchen getauscht werden müssen.

    Ja, da hast du natürlich recht, dass das Selbstablesen bei Verdunsterröhrchen nicht möglich ist. "In der Regel" kann man aber insofern nicht sagen, weil inzwischen in sehr vielen Objekten auf die elektronischen Heizkostenverteiler umgerüstet wurde, zum Teil auch mit Funkauslesung.

  • "In der Regel" kann man aber insofern nicht sagen, weil inzwischen in sehr vielen Objekten auf die elektronischen Heizkostenverteiler umgerüstet wurde, zum Teil auch mit Funkauslesung.

    Da hast Du natürlich auch recht.

    Wir haben mittlerer weile Funk Heizkostenverteiler.

    Die sind nicht wesentlich teurer als die Standard Heizkostenverteiler und der Vorteil ist, man muss nicht mehr vor Ort sein bei der Ablesung.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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