unklare Mietdauer im Vertrag

  • Hallo liebes Forum,

    in einem Mietvertrag steht das Passus:

    "Der Mietvertrag beginnt am 01.09.2019

    x und läuft auf unbestimmte Zeit.

    x er kann von den Parteien allerdings erstmalig zum 31.08.2020

    (maximal 4 Jahre ab Vertragsunterzeichnung) ordentlich gekündigt werden.

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    (2) Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich

    das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen."

    Kann mir das jemand "übersetzen"?

    Bedeutet das, dass der Mieter erst 2023 kündigen kann?

    Was bedeutet der hinweis dass erstmalig zum 31.08.2020 gekündigt werden kann?

    Was bedeutet in dem Kontext "maximal 4 Jahre ab Vertragsunterzeichnung"?

    Lieben Dank!

  • Der Vertrag hätte bis zum 03.06.2020 zum 31.08.2020 gekündigt werden können. und jetzt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten. Was ein wenig verunsichert ist der Hinweis auf die 4 Jahre, die aber in diesem Fall keine Wirkung haben.

  • Da passiert gar nichts, das ist nicht relevant für dich. Ein Kündigungsverzicht kann maximal für 4 Jahre vereinbart werden durch AGB

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Nein, das ist eher als Hinweis zum korrekten Ausfüllen und zur Kontrolle gedacht. Wenn der Kündigungsausschluss 4 Jahre übersteigt, ist er unwirksam. Für dich gilt nur das vereinbarte Datum.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!