Bodenhülsen - Garten

  • Hi,

    kann uns jemand sagen ob wir in unserem Garten einfache Bodenhülsen - nur in den Boden einschlagen nicht mit Beton umhüllen - verwenden dürfen? Bei Beendigung des Mietvertrages können diese rückstandslos entfernt werden u. das Loch kann "sauber" zu gemacht werden.

    Danke. Gruß Koerbchen

  • Wenn keine Beschädigungen bleiben, spricht gegen die Hülsen an sich sicherlich nichts.

    Zu Bedenken wäre aber zudem auch noch, wofür genau die Hülsen vorgesehen sind. Davon abhängig könnte der Vermieter also eventuell durchaus etwas dagegen einzuwenden haben. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn das optische Erscheinungsbild des Anwesens stark verändert wird dadurch. Im Zweifel solltest du das also besser mit dem Vermieter absprechen.

  • Ich schließe mich Fruggel an. Die Bodenhülsen an sich wären sicher nicht das Problem, die Frage ist aber eher, was in diese Hülsen kommt.

    Ein Pavillon oder Zaun wäre genehmigungspflichtig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi Grace,

    danke für deine Antwort.

    Die Links kennen wir und im Mietvertrag können wir zu diesem speziellen Thema "Bodenhülsen" nichts finden. Der Garten ist an uns vermietet und steht uns alleine zur Verfügung.

    Gruß

  • im Mietvertrag können wir zu diesem speziellen Thema "Bodenhülsen" nichts finden

    Es ging in den Erläuterungen auch nicht darum, ob etwas zu den Bodenhülsen etwas im Vertrag steht, sondern um die Gartennutzung generell. Also gemeint ist, wofür die Hülsen vorgesehen sind, die Hülsen selbst sind Nebensache. Da du den Zweck derer nicht nennen möchtest, kann man nur empfehlen, dass du den Vermieter um Erlaubnis fragst für dein Vorhaben. Auch wenn der Garten euch allein zur Verfügung steht, könnte er eventuell zurecht etwas dagegen haben.

  • Wenn keine Beschädigungen bleiben, spricht gegen die Hülsen an sich sicherlich nichts.

    Zu Bedenken wäre aber zudem auch noch, wofür genau die Hülsen vorgesehen sind. Davon abhängig könnte der Vermieter also eventuell durchaus etwas dagegen einzuwenden haben. Beispielsweise kann das der Fall sein, wenn das optische Erscheinungsbild des Anwesens stark verändert wird dadurch. Im Zweifel solltest du das also besser mit dem Vermieter absprechen.

    Hi Fruggel,

    danke für die Hilfestellung.

    Leider ist die Frage nach dem "Wofür" nicht so einfach bzw. kurz zu beantworten, aber ich versuche es mal....

    Wir haben keine Einfriedung und der Vermieter, fremde Personen und Hunde laufen auf unserer Terrasse rum. Der Vermieter macht uns Vorschriften wie wir zB. die Möbel auf der Terrasse hinstellen sollen o. wie die Farbe unserer Blumentöpfe auszusehen haben. Es ergeben sich, nicht nur mit dem Vermieter, eine Folge der verschiedensten Problemfelder. Die Bodenhülsen sollen als Unterstützung für die Befestigung einer kleinen selbstgemachten Holztür (1 m Breite) dienen die an ein Holzrankgitter/Holzspalier (1,68 m Höhe) mit integrierten Holzblumenkästen (1 m Breite) befestigt wird. Die Blumenkästen mit Spalier haben wir bereits vor Wochen in einer Reihe in der Nähe unserer Terrasse aufgestellt und mit einer entsprechend hohen Bepflanzung versehen. Jetzt möchten wir noch die kleine Lücke schließen. Wir erhoffen uns dadurch eine Privatsphäre, Sicherheit, Hemmschwelle und vor allem Sauberkeit. Die Grundstücksgrenze sowie die umliegenden Nachbarn sind weit genug von der Holztür weg.

    Reicht das an Hintergrundinfos?

    Gruß

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