Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich wohnen gemeinsam mit unserem Vermieter und seiner (noch-)Ehefrau in 3 Wohnparteien unter einem Dach.

    Kurz nach Einzug haben wir Schimmelprobleme bekommen im Wohn- und Schlafzimmer. Bis jetzt ist das Problem nicht vollständig behoben (Wohndauer: 2 Jahre). Damit haben wir uns aber arrangiert. Wir haben auf keine Mietminderung bestanden, oder auf andere Nachteile für unseren Vermieter. Da wir alles freundlich regeln wollen.

    Die Schimmelprobleme sind nicht durch uns entstanden. Auch wenn der Vermieter immer wieder betont "Bei uns gab es nie solche Probleme." - Wohn- und Schlafzimmerwände sind lackiert und nicht atmungsaktiv. Feuchtigkeit zieht (bestätigt) von aussen durchs Mauerwerk nach innen.

    An 3 Ecken des Hauses wurde der Boden aufgerissen und das Mauerwerk freigelegt zum abtrocknen. (Durch Vermieter) Vor knapp 2 Monaten wurden auch im Wohnbereich die Wände knapp einen Meter hoch aufgerissen, zum abtrocknen und neu verputzen.

    Während wir im Urlaub waren. Hat genannter Vermieter gefragt, ob er unsere gelben Säcke an die Straße stellen soll. Wir haben es dankend verneint. Trotzdem war er in unserer Wohnung, um nach dem "rechten" zu schauen. Anfangs hieß es, er wollte lüften. Nach und nach stellten wir fest, dass er in jedem Raum war. Die gelben Säcke entsorgt hat, Schimmel weggewischt hat und wer weiß was er noch getrieben hat. Zähneknirschend haben wir wieder darüber hinweggesehen und ihn dringend gebeten so etwas zu unterlassen. Zumal der Bruder meines Freundes sich um die Wohnung gekümmert hat und Stunden zuvor lüftete. Das wusste der Vermieter.

    Kurz danach kamen 2 Mieterhöhung der Pauschalmiete. Verständlich bei den steigenden Nebenkosten.

    Nun zieht seine neue Freundin mit Kind in seiner Wohnpartei ein. Wir haben nach all den Problemen der letzten 2 Jahre Sorge, dass er uns nach Beseitigung des Schimmels wegen Eigenbedarf rausschmeißt. Inwiefern ist er dazu im Recht und wie könnte man das verzögern?

    Die Vermutung kommt daher, weil er vor knapp einem Jahr das Haus verkaufen wollte. Bereits Käufer hatte, mit denen er vereinbarte, sie könnten uns rausschmeißen nach Einzug. Diese Info kam als Vorwarnung von seiner (noch-)Ehefrau.

    Falls Sie den kompletten Text gelesen haben - alle Achtung und vielen Dank.

    Ich freue über mich über Ihren Rat.

    Beste Grüße

  • Grundsätzlich sind Eigenbedarf und Schimmelprobleme (wie auch jede Mietminderung o.ä.) unabhängig voneinander. Wenn Eigenbedarf besteht, dann kann der Vermieter diesen anmelden. Gleiches würde auch für neue Vermieter gelten, die das Haus von ihm kaufen.

  • Schweinchenfan vielen Dank für die Antwort.

    Ist das tatsächlich so einfach den Mieter loszuwerden, wenn ein Käufer wissentlich ein Haus mit vermieteter Partei kauft?

    Das Thema ist zwar schon vom Tisch, aber interessieren tut es mich trotzdem.

  • Sofern ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung, wie z.B. Eigenbedarf, und kein Kündigungsausschluss besteht, prinzipiell ja. Der Mieter kann natürlich Härtegründe anführen, um den Auszug hinauszuzögern, verhindern i.d.R. aber nicht.

  • Hallo zusammen,

    Gerade ist es passiert. Aus einer lauten Diskussion heraus, meinte unser Vermieter "Er guckt sich das Spiel noch ein viertel Jahr an und dann klagt er uns raus wegen Eigenbedarf".

    Ist so eine Art von Androhung erlaubt?

    In einem anderen Post habe ich die allgemeine Wohnsituation erläutert. Wir haben Feuchtigkeits -und Schimmelprobleme (unverschuldet), leben auf einer Baustelle (Wände innen und außen sind aufgerissen) und unser Vermieter hat ohne Erlaubnis unsere Wohnung betreten.

    Lässt sich die Eigenbedarfskündigung anfechten? Kann man jetzt noch für die möglichen letzten Monate eine Mietminderung rausschlagen?

    Vielen Dank für jegliche Antworten.

    Verschoben. Bei Rückfragen zu einer bestehenden Frage bitte kein neues Thema eröffnen!

  • Wenn ich in den bisherigen Beiträgen nichts überlesen habe, dann gibt es bislang noch gar keine Kündigung. Somit gibt es also auch nichts, was man anfechten könnte. Ihr müsst warten, bis eine Kündigung eintrifft. Damit geht ihr dann zu einem Anwalt und lasst sie prüfen. Vorher kann man überhaupt nichts machen und irgend welche Drohungen können schlicht ignoriert werden. Lasst euch nicht verrückt machen und lebt einfach euer Leben weiter.

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