Personenbezogene Berechnung der Nebenkosten

  • Hi Zusammen

    Ich würde gerne wissen welche der beiden Berechnungen von mir die Korrekte ist.

    1200€ Entwässerung
    2 Wohneinheiten.
    Erste Wohneinheit ganzjährig vermietet an eine Person. (Mieter A)
    Zweite Wohneinheit halbjährlich leerstehend, sowie halbjährlich an zwei Personen vermietet. (Mieter B)
    Der Vermieter übernimmt als eine Person die halbjährlichen Kosten beim Leerstand.


    Nun zwei mögliche Berechnungen.
    a)
    1200 / 2.5 = 480
    Mieter A = 480€ * 1J * 1P = 480€

    Mieter B = 480€ * 0.5J * 2P = 480€

    Vermieter = 480 * 0.5J * 1P = 240€

    b)
    Mieter A = Erstes Halbjahr = 1200€ * 0.5J / 2 * 1P = 300€ +
    Zweites Halbjahr = 1200€ * 0.5J / 3 * 1P = 200€ =
    500€

    Mieter B = Erstes Halbjahr = 0€ +
    Zweites Halbjahr = 1200€ * 0.5J / 3 * 2P = 400€ =
    400€

    Vermieter = Erstes Halbjahr = 1200€ * 0.5J / 2 * 1P = 300€ +
    Zweites Halbjahr = 0€ =
    300€

    Ich hab versucht es möglichst übersichtlich darzustellen.......
    Wer kann mir da helfen?

    Grüße
    Mingus

  • Übersichtlich schon, aber um was geht es hier eigentlich?

    Sie haben die Mathematikaufgabe bestanden. Es ist alles richtig.
    Mein 7-jähriger Sohn hat mir das auch bestätigt.

  • Der einfachste Weg bei Personenschlüssel ist sicherlich der Faktor Personen x Monate.

    In Ihrem Beispiel:

    Erste Wohneinheit:
    1 Person x 12 Monate = 12 Anteile
    Zweite Wohneinheit
    1 Person x 6 Monate = 6 Anteile (Leerstand)
    2 Persionen x 6 Monte = 12 Anteile
    Gesamtanteile (12+6+12)= 30

    Verteilung:
    Erste Wohneinheit:
    1.200,00 € / 30 Gesamtanteile x 12 Anteile = 480,00 €

    Zweite Wohneinheit:
    1.200,00 € / 30 Gesamtanteile x 6 Anteile = 240,00 € (Leerstand)
    1.200,00 € / 30 Gesamtanteile x 12 Anteile = 480,00 €

    Mit diesem Schlüssel lassen sich auch wechselnde Personenzahlen in einem Mietverhältnis einfach berechnen.

  • Hi Gruwo.

    Danke für deine Antwort.
    Deine Berechnung entspricht ja meiner ersten Rechnung.
    Der Vermieter könnte allerdings auch die zweite Berechnung benutzen, egal welche jetzt einfacher oder schwieriger ist.
    Deshalb meine Frage ob es da rechtliche Vorgaben gibt?

    Wenn kein Mieter innerhalb des Abrechnugszeitraum aus- oder einzieht wäre für mich deine Rechnung auch erste Wahl.

    Wenn ein Mieter allerdings nicht die ganze Zeit des Abrechnungszeitraum eine Wohnung mietet, stellt sich die Frage warum dieser Mieter in die Durchschnittsberechnung über Zeiten einbezogen wird, in denen er nicht zur Miete wohnte.

    Hast du da Infos die diese Frage klären?

    Grüße
    Mingus

  • Auch wenn Du Kolinum ignorierst: es kommt auf etwas ganz anderes an.

    Was soll ich denn sonst mit Kolinum und seinem 7-jährigen Sohn machen, außer ignorieren?


    Auf was kommt es denn an?
    Wenn du mir das veraten würdest wär ich doch schonmal weiter!


    Es geht nicht um höhere Mathematik.

    Es geht um die Frage ob ich als Vermieter die Berechnung 'a' oder 'b' anwende.

    Und ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Frage begründet beantworten kann.

    Grüße
    Mingus

  • Es geht um die Frage ob ich als Vermieter die Berechnung 'a' oder 'b' anwende.


    Was hältst Du von den mietvertraglichen Vereinbarungen oder hilfsweise der Rechtsvorschrift der Berechnung nach (anteiligen) Mietflächen?

  • Zitat

    Leider geht es um die Entwässerung und so viel ich weiß ist es dabei üblich personenbezogen abzurechnen.

    Dem ist tatsächlich nicht so. Der Abrechnungsmaßstab selbst ist seit der Mietrechtsreform in

    § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    geregelt. Also alles, was nicht durch Meßgeräte erfaßt oder wo der Abrechnungsmaßstab nicht durch die direkte Berechnung dritter Stellen (z.B. Müllgebühren, Kabelfernsehen)nachweisbar ist, ist nach Wohnfläche zu berechnen.

    Vor der Mietrechtsreform wurde für Verbrauchskosten sehr gerne der Personenschlüssel verwendet. Aber inzwischen ist dieser Schlüssel (sicherlich auch zu recht) umstritten. Denn es ist fraglich, ob beispielsweise ein berufstätiger Zwei-Personen-Haushalt einen höheren Wasserverbrauch als ein Haushalt mit einer Person hat, die sich ständig in der Wohnung aufhält.

    Entscheidend bei der Abrechnung ist zunächst die Vereinbarung in den Mietverträgen. Ist dort zum Abrechnungsschlüssel nichts vereinbart, entscheidet die Praxis aus der Vergangenheit. Wurde in der Vergangeheit bereits ein Personenschlüssel verwendet, so ist der zunächst auch weiterhin zu berücksichtigen. Denn Änderungen im Abrechnungsschlüssel sind zwar möglich, müssen den Mietern allerdings 'vor Beginn der Abrechnungsperiode'schriftlich mitgeteilt werden.

    Zu Deiner Frage:

    Zitat

    Wenn kein Mieter innerhalb des Abrechnugszeitraum aus- oder einzieht wäre für mich deine Rechnung auch erste Wahl.

    Wenn ein Mieter allerdings nicht die ganze Zeit des Abrechnungszeitraum eine Wohnung mietet, stellt sich die Frage warum dieser Mieter in die Durchschnittsberechnung über Zeiten einbezogen wird, in denen er nicht zur Miete wohnte

    Bei dem Schlüssel Person * Monate wird er dies sicherlich nicht. Denn der Gesamtschlüssel wird aus den in den einzelnen Wohnungen während des Abrechnungszeitraums lebenden Personen ermittelt. Ich habe mich bei dem ersten Beispiel nur an deinen Vorgaben orientiert. Und zwei Personen, die in einer Wohnung 6 Monate wohnen sind nun einmal mit einer Person, die 12 Monate dort wohnt bei einem Personenschlüssel identisch. Hier aber ein anderes Beispiel, dass hoffentlich zu einem besseren Verständnis führt.

    Beispiel:

    Wohnung A
    Mieter A = 9 Monate mit 2 Personen
    Mieter B = 3 Monate mit 1 Person

    Wohnung B
    Mieter C = 2 Monate mit 3 Personen
    Leerstand = 3 Monate
    Mieter D = 7 Monate mit 2 Personen

    Abrechnungsschlüssel:
    Mieter A = 2 x 9 = 18 Anteile
    Mieter B = 1 x 3 = 3 Anteile
    Mieter C = 2 x 3 = 6 Anteile
    Leerstand 1 x 3 = 3 Anteile
    Mieter D = 7 x 2 = 14 Anteile
    Gesamtschlüssel = 44 Anteile

    Wenn jetzt der Verbrauch durch den Gesamtschlüssel dividiert und mit den Schlüssel jeder einzelnen Mietpartei multipliziert wird, sind die Kosten jeder Partei schnell und genau ermittelt.

  • Wenn ich mal auf die Eingangs gestellte Frage zurückkomme, klingt das eher nach der Henne und dem Ei.

    Ist doch egeal ob: 3 x 1 = 3 oder 1 x 3 = 3 ist.

    Entschuldigung, da war wohl die Vernunft mit mir durchgeangen.

  • Nun, wenn es um Personenschlüssel geht, ist der Schlüssel

    Person(en) * Monate

    die einfachste Berechnungsform, da dadurch jeder im Haus wohnenden Person pro Monat 1 Anteil zugewiesen wird. Genauer wäre lediglich noch

    Person(en) * Tage

    Nur eine derartige Rechnerei möchte ich allerdings keinem zumuten.

  • Der Unterschied zwischen A und B kommt durch die Aufteilung

    1. Halbjahr

    1/2 Summe 600 Euro 1/2 Jahr 2 Personen gesamt = 300 Euro jeder

    2. Halbjahr

    1/2 Summe 600 Euro 1/2 Jahr 3 Personen gesamt = 200 Euro jeder

    300 + 200 = 500
    200 + 200 = 400
    300 = 300

    Halte ich aber nicht wirklich für korrekt wenn es keine Abrechnung zum Halbjahr gibt.

    Welche der beiden Berechnungen konform sind bin ich aber überfragt.
    Ich tendiere zu Variante A.

  • Genau das ist der Punkt @ Vermieter. Bei der Variante B wird einfach davon ausgegangen, dass 3 Personen im zweiten Halbjahr genausoviel Wasser verbrauchen, wie 2 Personen im ersten Halbjahr. Und das kann eigentlich nicht richtig sein.

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