Probleme mit Wohnungsgröße

  • Hallo!

    Meine Freundin und ich wohnen seit 11/2011 in einer Dachwohnung, die laut Mietvertrag "ca. 70 qm" groß ist. Die Wohnung hat an allen vier Seiten Dachschrägen, d.h. wir haben hier so gut wie keine geraden Wände.
    Wir haben heute mal die Wohnung ausgemessen:
    Die Grundfläche beträgt laut unserer Messung 72,69 qm.
    Wenn wir die Dachschrägen abziehen (also alles unter 1 m zählt nicht und zwischen 1 und 2 m nur zu 50%) kommen wir auf einen Wert von knapp 56 qm! Wir bezahlen also seit neun Monaten knapp 23% zu viel! Dazu kommt, dass die Nebenkosten als Pauschale gezahlt werden (150 Euro/Monat).

    Dazu meine Fragen:
    1. Haben wir prinzipiell richtig gerechnet? (0%/50%/100% je nach Raumhöhe)
    2. Um wieviel könnten wir die Miete reduzieren?
    3. Gilt das dann auch für die Nebenkostenpauschale?

    Eigentlich haben wir mit unserem Vermieter ein recht gutes Verhältnis und wir wollen natürlich nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen.
    Hat jemand einen guten Tipp für uns?


    Außerdem haben wir im Winter und Sommer das Problem, dass wir merken, wie schlecht die Wohnung isoliert ist (Baujahr 1954). Jetzt im Sommer haben wir zum Teil über 30 Grad in der Wohnung. Im Winter haben wir einen Becher mit Wasser in unsere Abstellkammer gestellt (die nur durch eine ca 3 cm dicke Platte von unserem Wohnzimmer getrennt ist) mit dem Ergebnis, dass das Wasser über Nacht gefroren ist!

    Kann/darf das auch Auswirkungen auf die Miete haben?

    Wir sind dankbar für jede Antwort!
    MoMa

  • Hallo MoMa,

    "Meine Freundin und ich wohnen seit 11/2011 in einer Dachwohnung, die laut Mietvertrag "ca. 70 qm" groß ist.
    Wenn wir die Dachschrägen abziehen (also alles unter 1 m zählt nicht und zwischen 1 und 2 m nur zu 50%) kommen wir auf einen Wert von knapp 56 qm! Wir bezahlen also seit neun Monaten knapp 23% zu viel!"
    Vorsicht! Eure tatsächliche Mietfläche weicht demnach "nur" 20% von der Angabe im MV ab. Genaueres kannste noch der Wohnflächen-Berechnungsverordnung entnehmen.
    Ich würde mal mit dem VM ein Gespräch über Deine Erkenntnis führen.

    "Dazu kommt, dass die Nebenkosten als Pauschale gezahlt werden (150 Euro/Monat)."
    Da sehe ich keinen Handlungsbedarf.

    "Außerdem haben wir im Winter und Sommer das Problem, ..."
    Ihr habt die Wohnung seinerzeit gemietet wie besichtigt...:eek:

  • Zitat

    Haben wir prinzipiell richtig gerechnet? (0%/50%/100% je nach Raumhöhe)

    Ja. Habt Ihr aber alle Räume und Flächen hinter der Wohnungstür gemessen? Auch die Abstellkammer und den Balkon falls vorhanden?

    Nach Eurer Rechnung sind es 20 % weniger. bis 10 % darf die Wohnfläche aber kleiner sein ohne das der Mieter Anspruch Reduzierung bzw. Rückzahlung zu viel gezahlter Miete hat. Näheres dazu, wie Berny schon schreibt, in der Wohnflächenverordnung.

    Wenn eine Nebenkostenpauschale vereinbart ist ändert sich an dieser nichts.

    Dachgeschoßwohnungen, auch wenn isoliert, haben nun mal den Nachteil im Sommer sehr warm zu werden.

    Wenn in der Abstellkammer das Wasser gefriert solltet Ihr vielleicht mal die Heizung im Winter anmachen. Genau so gut könnte auch das Wasser in der Heizung gefrieren.

  • Hallo MoMa,
    wenn Ihre Berechnung Ok ist und Sie nicht direkt den Vermieter auf das Problem ansprechen moechten, dann versuchen Sie es doch mal mit folgenden
    Erzaehlen Sie den Vermieter das ein Bekannter von Ihnen die Raumgroesse anzweifelt und Sie beweisen moechten (da Sie eine Wette mit Ihren Bekannten abgeschlossen haben) das "Sie" und der Vermieter recht haben. Am besten den Grundriss mit den Vermieter ueberpruefen. Wenn dieser sich dagegen wehrt bzw. diese Ueberpruefung aus den Weg gehen moechte, kann Verdacht bestehen.
    Oder fragen Sie, wenn moeglich, Ihren Vormieter nach der Wohnungsgroesse. Bekommt dieser die Infos und ist bei Ihn auch die Wohnungsgroesse falsch gewesen, hat er bestimmt auch weitere Interesse an das Thema. Da die Nachforderung bis zu drei Jahren moeglich sind (wenn berechtigt), so haben Sie Zeit den richtigen Moment abzuwarten.
    Zu der anderen Problematik ist sich schon ausreichend geaeussert worden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (9. August 2012 um 16:43)

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