Guten Tag,
ich habe kreuz und quer gegoogelt um eine Frage beantwortet zu bekommen:
Spricht der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus, ändert sich dann für mich als Mieter die eigene Kündigungsfrist?
Worauf will ich hinaus?
Ich betrachte Kündigung aus Eigenbedarf als besondere Härte aus Sicht des Mieters.
Dieser ist ja nun gezwungen, sich recht kurzfristig nach geeignetem Wohnraum umzusehen.
Mal angenommen, nach nur 3 Wochen wird etwas gefunden und kann zum nächsten Ersten angemietet werden, darf dann der Eigenbedarfsvermieter noch auf die bis zum regulären Ende des Mietvertrages bestehende Kosten einfordern.
Sprich, muss ich als Mieter, der schnell was neues gefunden hat, nun doppelt Miete, an den alten und neuen Vermieter bezahlen?
Grüße und Danke im Voraus für Tipps.
Oliver