Eigenbedarf = Sonderkündigungsrecht?

  • Guten Tag,

    ich habe kreuz und quer gegoogelt um eine Frage beantwortet zu bekommen:
    Spricht der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus, ändert sich dann für mich als Mieter die eigene Kündigungsfrist?
    Worauf will ich hinaus?
    Ich betrachte Kündigung aus Eigenbedarf als besondere Härte aus Sicht des Mieters.
    Dieser ist ja nun gezwungen, sich recht kurzfristig nach geeignetem Wohnraum umzusehen.
    Mal angenommen, nach nur 3 Wochen wird etwas gefunden und kann zum nächsten Ersten angemietet werden, darf dann der Eigenbedarfsvermieter noch auf die bis zum regulären Ende des Mietvertrages bestehende Kosten einfordern.
    Sprich, muss ich als Mieter, der schnell was neues gefunden hat, nun doppelt Miete, an den alten und neuen Vermieter bezahlen?

    Grüße und Danke im Voraus für Tipps.

    Oliver

  • Leider ist es so. Eine Kündigung eines Vertragspartners berechtigt nicht zu einer fristlosen Kündigung des anderen Partners aus dem Vertrag.

    Aber oft möchte der Vermieter aber auch eher in die Wohnung einziehen und da gibt es oft einvernehmliche Lösungen.

  • Zitat

    Ich betrachte Kündigung aus Eigenbedarf als besondere Härte aus Sicht des Mieters.

    Dann kann der Mieter von seinem Widerspruchsrecht gemäß BGB § 574, auf das übrigens in der Kündigung hingewiesen werden muß, Gebrauch machen.

    Ein Sonderkündigungsrecht hat der Mieter jedoch nicht. Er kann/muß ordentlich (fristgerecht) kündigen. Was aber nur Sinn macht wenn die K-Frist des Vermieters mindestens 6 Monate beträgt.

    Allerdings sind Vermieter die wegen Eigenbedarf gekündigt haben manch mal froh wenn ihnen die Wohnung früher zur Verfügung steht.

  • Hallo Oliver,

    meinen beiden Vorrednern schliesse ich mich an.
    Falls Du auf einen aktuellen Fall reflektierst: Wenn der Mieter JETZT zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt, wäre das dann der 30.11.2012. Das Datum muss dabei nicht angegeben werden, es ergibt sich aus dem Gesetz.

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