Meine Frau und ich sind 2006 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen.
2010/11 hatten wir eine einjährige Auszeit, während der ich aus der Wohnung auszog und mich aus dem Mietvertrag rausnehmen ließ. Oktober vergangenen Jahres zog ich wieder ein, der Vertrag läuft jedoch jetzt nur auf den Namen meiner Frau.
Jetzt hat sie einen Job in der Schweiz und musste sich dort eine Wohnung nehmen. Nach Schweizer Recht darf sie a) nur einen Wohnsitz haben und b) möchten wir Doppelbesteuerung in Dtl. und Schweiz umgehen.
Daher möchten wir, dass der Vermieter den Vertrag auf mich umschreibt, dieser weigert sich jedoch. (Wir haben übrigens ein kleines Kind, dass aus technischen Gründen bei mir, in der alten Wohnung, bleiben soll.) Er meint, dass -falls ich die Wohnung überhaupt übernehmen könne- ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und ich nicht in den alten eintreten könne, da ich bereits einmal ausgetreten sei...
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die in diesem Falle zur Argumentation herangezogen werden könnten? Ich bin immerhin der Ehemann + es geht auch um ein kleines Kind... Welche Präzedenzurteile bzw. Gesetzesstellen gibt es?