Eintragen Ehepartner in Mietvertrag

  • Meine Frau und ich sind 2006 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen.

    2010/11 hatten wir eine einjährige Auszeit, während der ich aus der Wohnung auszog und mich aus dem Mietvertrag rausnehmen ließ. Oktober vergangenen Jahres zog ich wieder ein, der Vertrag läuft jedoch jetzt nur auf den Namen meiner Frau.

    Jetzt hat sie einen Job in der Schweiz und musste sich dort eine Wohnung nehmen. Nach Schweizer Recht darf sie a) nur einen Wohnsitz haben und b) möchten wir Doppelbesteuerung in Dtl. und Schweiz umgehen.

    Daher möchten wir, dass der Vermieter den Vertrag auf mich umschreibt, dieser weigert sich jedoch. (Wir haben übrigens ein kleines Kind, dass aus technischen Gründen bei mir, in der alten Wohnung, bleiben soll.) Er meint, dass -falls ich die Wohnung überhaupt übernehmen könne- ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und ich nicht in den alten eintreten könne, da ich bereits einmal ausgetreten sei...

    Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die in diesem Falle zur Argumentation herangezogen werden könnten? Ich bin immerhin der Ehemann + es geht auch um ein kleines Kind... Welche Präzedenzurteile bzw. Gesetzesstellen gibt es?

    Einmal editiert, zuletzt von stevehofmann (18. September 2012 um 09:47)


  • Jetzt hat sie einen Job in der Schweiz und musste sich dort eine Wohnung nehmen. Nach Schweizer Recht darf sie a) nur einen Wohnsitz haben und b) möchten wir Doppelbesteuerung in Dtl. und Schweiz umgehen.

    Das ist mir aber neu. Mein Sohn arbeitet schon 3 Jahre in der Schweiz, wohnt auch dort und ist hier in Deutschland immer noch ganz korrekt mit seinen Hauptwohnsitz gemeldet. Er besitzt eine Daueraufenthaltsberechtigung der Schweiz. Mir etwas unverständlich.

    Zitat

    Daher möchten wir, dass der Vermieter den Vertrag auf mich umschreibt, dieser weigert sich jedoch.
    .....
    Er meint, dass -falls ich die Wohnung überhaupt übernehmen könne- ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsse, und ich nicht in den alten eintreten könne, da ich bereits einmal ausgetreten sei...

    Der Mietvertrag besteht mit der Ehefrau und nur mit dieser.
    Andere Personen können den Vertrag nicht einfach ändern, auch nicht Sie als Ehepartner.

    Gangbar wäre nur ein Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und Mieterin sowie Ausfertigung eines neuen Vertrages mit Ihnen.

  • Sie könnten zwar Ihre Aufnahme in den Mietvertrag erreichen, was aber an der Situation selbst nichts ändern würde.

    Die Frage ist, ob der Mietvertrag und die "Meldung des Wohnsitzes" so zwingend übereinstimmen muss. Hüstel. Also grundsätzlich ja aber ... :)
    Wo kein Kläger da kein Richter.

  • Mein Sohn arbeitet schon 3 Jahre in der Schweiz, wohnt auch dort und ist hier in Deutschland immer noch ganz korrekt mit seinen Hauptwohnsitz gemeldet. Er besitzt eine Daueraufenthaltsberechtigung der Schweiz. Mir etwas unverständlich.

    Steht so in den ausgehändigten Informationsunterlagen für Grenzgänger. Vll. auch, weil sie an der Uni arbeitet? K.A.

    Gangbar wäre nur ein Aufhebungsvertrag zwischen Vermieter und Mieterin sowie Ausfertigung eines neuen Vertrages mit Ihnen.

    Wäre immer noch besser als eine neue Wohnung, wäre aber schlecht wg. zu erwartender deutlicher Mieterhöhung.

    Danke für die Antwort, aber solche AUssagen bitte mit konkreten Stellen von entsprechenden Gesetzestexten belegen!!

    Wenn wir uns Freitag mit dem Vermieter zusammen setzen, können wir den nicht beeindrucken, wenn wir unsere Wünsche nicht halbwegs rechtlich unterfüttern können (nämlich mich zu den selben Konditionen als Mieter der Wohnung).

  • Sie könnten zwar Ihre Aufnahme in den Mietvertrag erreichen, was aber an der Situation selbst nichts ändern würde.

    Die Frage ist, ob der Mietvertrag und die "Meldung des Wohnsitzes" so zwingend übereinstimmen muss. Hüstel. Also grundsätzlich ja aber ... :)
    Wo kein Kläger da kein Richter.

    Da sie dem Finanzamt den Umzug in die Schweiz meldet, muss sie vom Einwohnermeldeamt den Beleg vorzeigen, dass sie in der jetzigen Wohnung nicht mehr gemeldet ist.

  • Zitat

    konkreten Stellen von entsprechenden Gesetzestexten

    Hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden.
    Was wollen Sie mit Gesetzestexten belegen, dass der Vermieter im Recht ist?
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ehegatten.htm]Mietrecht Ehegatten und Lebenspartnerschaft

    Imho gibt es 3 Möglichkeiten

    1. Sie einigen sich mit dem Vermieter auf einen neuen Mietvertrag mit Ihnen als Mieter und neuer Miete, neuem Vertrag usw...

    2. Ihre Frau kündigt fristgerecht und Sie suchen in den nächsten 3 Monaten eine neue Wohnung (Vielleicht kann dies als Druckmittel genutzt werden, aus Erfahrung möchte ein Vermieter Mieter gerne behalten die ihre Miete auch zahlen und sich nicht dem Stress aussetzen und dem Risiko neue Mieter zu suchen) :)

    3. Sie belassen alles beim alten, Ihre Frau ist Hauptmieterin, ggf. können Sie als Ehepartner noch in den Mietvertrag aufgenommen werden.
    Sie den Link oben.
    Ihre Frau kann aber ohne Einverständnis des Vermieters nicht aus dem Vertrag. Aber es hindert Ihre Frau ja niemand den Wohnsitz abzumelden und im Vertrag zu bleiben.

    Zitat

    Da sie dem Finanzamt den Umzug in die Schweiz meldet, muss sie vom Einwohnermeldeamt den Beleg vorzeigen, dass sie in der jetzigen Wohnung nicht mehr gemeldet ist.

    öhm ja und?
    Einwohnermeldeamt, Abmeldung, ich ziehe in die Schweiz ... bitte stellen Sie mir eine Bestätigung aus... und Tschüß ...

    Welches Gesetz verbietet es weiterhin Miete zu zahlen für eine Wohnung in der man nicht mehr wohnt... :)
    Wenn dass kein Weg ist, dann eben nicht .. bleibt immernoch Variante 1 oder 2.

    4 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (18. September 2012 um 11:34)

  • Da sie dem Finanzamt den Umzug in die Schweiz meldet, muss sie vom Einwohnermeldeamt den Beleg vorzeigen, dass sie in der jetzigen Wohnung nicht mehr gemeldet ist.

    Der Wohnsitz einer Person befindet sich nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) an dem Ort, an dem sie sich
    mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Nach schweizerischem Recht kann niemand an mehreren Orten gleichzeitig
    seinen Wohnsitz haben (kein Nebenwohnsitz). Der Wohnsitz des Ehemannes gilt als Wohnsitz der Ehefrau, ausser
    sie ist berechtigt, getrennt zu leben. Ein touristischer Aufenthalt in der Schweiz begründet keinen Wohnsitz. Dasselbe gilt
    für einen Studien- oder Kuraufenthalt.

  • Nochmal was ganz Praktisches zur Erläuterung:
    Mein Sohn arbeitet schon mehrere Jahre ind der Schweiz und hat auch dort einen Wohnsitz. Er ist kein "Grenzgänger", da gelten andere Bestimmungen.

    Er erhält dort seinen Lohn, ist beim dortigen Finanzamt gemeldet und wird auch dort besteuert. Das ist so korrekt.
    Sein Hauptwohnsitz ist weiterhin hier in Deutschland. Siehe meinen weiteren Beitrag.
    Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie die Lohnabrechnungen aus der Schweiz beim hiesigen Finanzamt vorlegen und auch eine Steuererklärung ausfüllen.
    Das Finanzamt möchte damit nur prüfen, ob auch tatsächlich ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz besteht (könnte ja auch als Schwarzarbeiter untergetaucht sein). Eine nochmalige Besteuerung erfolgt dabei nicht.
    Also auf zu einer Beratung beim Finanzamt.

  • stevehofmann:

    "Da ich neu hier bin, wusste ich nicht, dass die Mitglieder sich keine unverbindliche Rechtsberatung (Gesetzestexte etc.) geben dürfen."
    Wir User dieses Forums tauschen Meinungen und Ratschläge aus, jedoch Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes darf es hier nicht geben.

    "Mit diesen ganzen Regelungen wird einem als Normalbürger das Leben absichtlich nicht leicht gemacht.
    Sie will das ganze hauptsächlich machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden."
    Obiges gilt auch für Steuerberatung.

  • Das mit dem Mietvertrag ist ganz einfach zu lösen. Deine Frau meldet dem Vermieter einfach das Du (ihr Ehemann) bei ihr eingezogen bist. Denn den Zuzug von Lebenspartnern kann der Vermieter nicht untersagen. Damit wäre eine Vertragsänderung unnötig.

    Das einzige womit Ihr evtl. leben müßtet wären ein paar € mehr für Nebenkosten die evtl. pro Person abgerechnet werden. z. B. Müll oder Wasser.

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