Kalorimeta - Messdient - Heizung...

  • Hallo & guten Abend,

    an Euch Experten eine kleine Frage ;)
    Und zwar war heute ein HeizungsMensch in meiner Wohnung, welcher ein Kalormeta Funksystem zur Ablesung der Heizkosten eingerichtet hat. Dauert ganze 10 Minuten und dann sollte ich rund 34 € dafür zahlen!!!
    Nun die Frage, da die Mieter meines Hauses wohl darüber informiert worden sind, dass jenes eingesetzt wird. Stand aber nichts davon, dass ICH die Kosten zu tragen habe?
    Ist das Rechtens oder kann ich jene Gebühr auch an den Vermieter weiterreichen?

    Besten Dank für Eure Hilfe und einen schönen Sonntag sendet Olli ;)

  • Da kommt ein fremder Mensch zu Ihnen und schraubt etwas herum und Sie zahlen die verlangten 34 € mir nichts dir nichts und erst danach fragen Sie wer die Kosten trägt.
    Fragen Sie gefälligst zuerst mal die Hausverwaltung. Das ist doch wohl das Naheliegendste. Dachten Sie vielleicht, hier sitzen Allwissende.

  • OlliT:

    "war heute ein HeizungsMensch in meiner Wohnung, welcher ein Kalormeta Funksystem zur Ablesung der Heizkosten eingerichtet hat."
    Wer hatte die Musik, also ihn, bestellt?

    "da die Mieter meines Hauses ..."
    Ähem: Bist Du Mieter oder Vermieter?

  • Hier zur Ergänzung...

    Ich bin ein Mieter, der Vermieter informierte mich darüber, dass jener Mensch am vergangenen Samstagvormittag diese Veränderung an den Heizkörpern vornimmt! Nun aber, wie erwähnt die Frage, ob ich dafür die Kosten zu entrichten habe! Gibt´s diesbzgl. eine gesetzliche Regelung? Danke erneut für aussagekräftige Rückeldungen...

  • OlliT:

    "der Vermieter informierte mich darüber, dass jener Mensch am vergangenen Samstagvormittag diese Veränderung an den Heizkörpern vornimmt!"
    So gehört es sich auch.

    "Frage, ob ich dafür die Kosten zu entrichten habe!"
    Nein, das sind Investitionskosten (=Werbekosten) des Vermieters bzw. Hauseigentümers, der die Abrechnungsfirma bestellt bzw. kontraktiert hat, damit die HK_ABrechnungen gemacht werden können.
    Ich hoffe, die Fa. hat jetzt funkende Geräte eingebaut, damit zukünftig nicht mehr persönlich abgelesen werden muss.
    Ein böser Gedanke bringt mich darauf, ob da nicht evtl. der Monteuer für sich ...:mad::D?

  • Ausgesprochen ungewöhnlich.

    Der Installateur sollte vom Mieter nie und nimmer Geld verlangen. Dass habe ich bisher noch nie gehört.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. Die Messgeräte werden gekauft. Die Kosten der Anschaffung bezahlt der VERMIETER, die Kosten des Kaufs sind nicht umlegbar, die der Ablesung und Abrechnung werden umgelegt und erscheinen in der Nebenkostenabrechnung.
    Nie und Nimmer zahlt der MIETER direkt an Monteur oder die Ablesefirma.

    2. Die Messgeräte werden gemietet.
    Die Kosten der Miete können auf den Mieter umgelegt werden, dies erfolgt über die Nebenkostenabrechnung.
    Auch hier zahlt der Mieter nie direkt an Monteur oder Ablesefirma.

    Ich würde mal bei direkt bei der Firma nachfragen was dahinter steckt, denn dass kann so nicht rechtens sein. Ich hoffe Sie haben eine Quittung. Natürlich sind diese Kosten vom VM zu tragen.

    Daneben gilt auch eine Informationspflicht von Seiten des Vermieters mit Widerspruchsmöglichkeit der Mieter, allerdings müssten 50% dagegen sein.
    Es spricht aber nichts gegen die Funkmessgeräte.

  • Irgendwie kommt mir hier ein anderer Verdacht.

    Besteht hier eventuell die Möglichkeit, dass der besagte Monteur nicht das erste Mal versucht hat die Geräte auszutauschen?

    Denn soweit mit bekannt werden Gebühren von Mietern durch Ablesdienste nur dann erhoben, wenn diese wiederholt nicht anzutreffen waren.

  • @All Schreiber! Herzlichen DANK für Eure Nachricht...sehr sehr nett ;)
    Dachte mir schon, dass dies nicht rechtens war. Jedoch hatte ich KEINE Benachrichtigung, dass es zur Ablesung gekommen war. Erst Tage später ein handschriftlicher Brief meines Vermieters im Briefkasten, auf welchen ich ebenso via Brief reagiert und Ihm aus persönlichen Gründen den letzten Samstagvormittag zum Besuch des Monteurs vorgeschlagen haben. Dies klappt ja nun auch...somit kann ich doch eigentlich KEINE Gebühr dafür zahlen müßen, wenn es nicht mein Verschulden & Co. war! Echt ärgerlich *würg*

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