Bodenbelag in Mietwohnung

  • In der von mir seit 10,5 Jahren gemieteten Wohnung liegt ein mitvermieteter Teppichboden (12 Jahre alt), der mittlerweile die üblichen gebrauchsspuren (Laufstrassen, leicht verblasste Farbe) aufweist. Die Qualität ist eher mittelmässig.Bisher waren zwei Vermieter für die Wohnung zuständig (Vater und Sohn, denen das Haus zusammen gehört). Mit dem Sohn hatte ich vor einiger Zeit besprochen, dass der Boden erneuert werden könnte, was von seiner Seite kein Problem war. Seit ein paar Wochen ist nur noch der Vater Vermieter, mit dem ich ebenfalls darüber sprach. Dieser will nun, dass ich folgende Kosten trage: Bodenbelag komplett mit allem Zubehör (Fussleisten etc.)sowie die Hälfte der Handwerkerkosten (dies soll sein anderer Sohn machen, ich habe etwas Zweifel, ob der Vermieter selber dafür überhaupt etwas zahlt). Ausserdem möchte mein Vermieter die Rechnung für die Materialien haben und behauptet weiter, dass der Bodenbelag in seinen Besitz übergehen würde (Bodenbelag soll nicht verklebt werden). Ich war von Beginn an bereit, einen Teil der Kosten mitzuübernehmen, aber ist es rechtens, dass ich alles bezahlen soll? Eine Mieterhöhung hat er in diesem Zuge auch noch angekündigt. Bin etwas ratlos, da ich das Verhältnis mit dem Vermieter nicht überstrapazieren möchte!

  • Nach wie vor ist der Bodenbelag immer noch Angelegenheit des Vermieters, nicht des Mieters. Wenn bei Einzug ein Teppichboden vorhanden war, dann hat der Vermieter auch nach diesem Paragraphen die Pflicht zur Instandhaltung:

    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


    Hat der Vermieter keine Lust, seiner Pflicht nachzukommen, dann hast du als Mieter das Recht zur Mietminderung.

    Mietminderungstabelle

  • Ich würde den Vorschlag Ihres Vermieters ignorieren. Da würden Sie voll über den Tisch gezogen werden.

    -Sie bezahlen den Belag und er eignet sich den an.:eek:
    -Die Quittung möchte er haben, damit er den Betrag noch von der Steuer absetzen kann-:eek:
    -Und nicht zuletzt möchte er Ihnen noch die Miete erhöhen wegen einer Wohnwertverbesserung.:eek:

    Wenn Sie das tun, komme ich mal vorbei und verprügele Sie. Sie wären es dann wert.

    Kaufen Sie selbst einen preisgünstigen Belag und überdecken sie damit den alten. Diesen können Sie dann getrost beim Auszug wieder mitnehmen

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