selbstauskunft

  • hallo liebes forum,

    ich habe folgende frage: selbstauskunft ausgefüllt und anschließend mietvertrag unterschrieben.
    selbstauskunft ist von heim und grund.

    in der selbstauskunft heißt es unten unter anderem: ich gebe mein einvertändnis, dass eine bonitätsauskunft eingeholt werden kann und die daten der creditreform übermittelt werden.allerdings gab es in der auskunft keine frage über abgabe von ev oder pfändungen usw. eigentlich nur angaben über die mieter wie namen, anschrift, ort und arbeitgeber.

    soweit so gut: nur jetzt meine frage: der vermieter hat uns nicht gefragt, ob wir irgendwelche zahlungsschwierigkeiten haben usw. könnte er im nachhinein den mietvertrag für nichtig erklären? wir mussten leider vor 2 jahren die ev ablegen, gab einen wichtigen grund dafür, zahlen dies aber ab.

    finanziell können wir uns die wohnung leisten.

    danke für eure hoffentlich schnelle hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von ciiity (8. Januar 2013 um 09:28)

  • Zitat

    keine frage über abgabe von ev oder pfändungen usw.


    Pfändungen sind i.a.R. in der Gehaltsabrechnung zu sehen.
    Oder will die dieser naive VM auch nicht sehen ?

    Zitat

    wir mussten leider vor 2 jahren die ev ablegen,


    Als Mieter ist man verpflichtet dies selbst darzulegen. Du kannst natürlich auch pokern, bleibst Du absolut unaufällig in allen Miet- und Zahlungsangelegenheiten kommst Du damit wahrscheinlich durch.

    Zitat

    finanziell können wir uns die wohnung leisten.


    Ich kenne keinen einzigen Mieter der etwas anderes behauptet.

  • Dem VM lagen die Gehaltsabrechnungen des Jahres 2012 von uns beiden vor.

    Wir zahlen die Miete immer überpünktlich,meistens um den 26. des Monats.

    Wir würden uns NIE um eine Wohnung bewerben, welche wir nicht zahlen könnten.

    Soviel zur Antwort.

  • ich muss mal was loslassen:

    die letzten beiden antworten gehen für mich unter die gürtellinie.

    auch wenn wir eine ev abgeben mussten, was ja hier keiner weiß warum, so zahlen wir unsere rechnungen.

    und NEIN: die miete ist IMMER für den kommenden monat.


  • der vermieter hat uns nicht gefragt, ob wir irgendwelche zahlungsschwierigkeiten haben usw. könnte er im nachhinein den mietvertrag für nichtig erklären?

    Wenn nicht danach gefragt wird, müssen Sie auch keine Auskunft geben. Eine Kündigung deswegen hätten Sie nicht zu erwarten, da der Vermieter ob Ihrer "falschen Auskunft" beweispflichtig wäre, geht dann nicht, weil das Thema EV garnicht angesprochen wurde.

  • Zitat

    Nur wenn man ausdrücklich danach gefragt wird.


    Natürlich sollte jeder VM nach der letzten aktuellen Gehaltsabrechnung fragen.
    Bei EV muss der Mietinteressent in der Tat noch nix sagen aber in der PI.

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