Laminat entfernen bei Auszug?

  • Guten Tag,
    meine Freundin und ich ziehen aus unserer alten Mietwohnung aus und jetzt sagte uns bei der Vorabnahme die Mitarbeiterin der Vermietergesellschaft, dass wir das Laminat und die Fußleisten entfernen müssen.
    Das sehe ich aber partout nicht ein und wurde durch google auch nicht wirklich schlauer. Beim googlen ist mir aufgefallen, dass er dabei wohl sehr stark auf den Mietvertrag ankommt, hier also ein paar Infos:

    Beim Übergabeprotokoll das vor Mietantritt angefertigt wurde gibt es einen Punkt von wegen:
    "Folgende vom Vormieter übernommenen Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen des Wohnungsunternehmens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand vom Mieter wiederherzustellen." Unter diesem Punkt ist allerdings nichts angegeben.
    Also müsste der von uns übernommene Laminatboden doch teil der Mietsache sein, oder?

    Bei "Rückgabe der Mietsache" steht nichts konkretes zum Laminat. Dort steht nur, dass die Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen sind, vom Mieter vorgenommene Veränderung rückgängig gemacht werden müssen und alle Schlüssel übergeben werden müssen. Macht ja auch Sinn.

    Unter dem Punkt Schönheitsreparaturen wird nur auf der Streichen / Tapezieren der Wände und Decken und das Streichen der Fußböden??, Türen, Außentüren, Heizkörper und Heizrohre eingegangen.

    Wie kann ich nun darlegen, dass ich das Laminat mitgemietet und nicht zu entsorgen habe? Denn wie bereits eingangs erwähnt möchte ich ungern die Kosten für die Entsorgung des Laminats tragen müssen, die die Vermietergesellschaft anscheinend auf uns abwälzen möchte.

    Ich bin für jegliche Hilfe und Antworten dankbar.
    Gruß,
    Vulk4n

  • Hallo vulk4n,

    ich weiss nicht, was Du Dir wirklich vorstellst. Von den hilfreichen Kräften hier im Forum kann doch niemand bestätigen, wie der Zustand der Mietsache beim Mietbeginn war.
    So ganz persönlich tendiere ich zur Meinung der Hausverwaltung, denn ein vorhandener Laminatboden wäre womöglich im MV erwähnt gewesen.

  • Wenn das Laminat bei der Übernahme der Wohnung bereits vorhanden war ist das Teil der Mietsache und Sie brauchen den Fußboden nicht entfernen.
    Der Vermieter müsste nachweisen, dass Sie den Fußboden wissentlich vom Vormieter übernommen haben.

  • Was steht im MV dazu ?


    Also unter dem Punkt "Mietsache" steht folgendes:
    "Die genaue Beschreibung der vermieteten Wohnung und des Zubehörs ist im Inventarverzeichnis mit Übergabeprotokoll enthalten, das diesen Vertrag ergänzt."

    Im Inventarverzeichnis stehen allerdings nur Angaben wie die Adresse, Baujahr, Wohnfläche, die einzelnen Räume und die Schlüssel.
    Außerdem der angesprochene Teil mit übernommenen Einrichtungen und Gegenständen, wo nichts angegeben ist (leeres Feld).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!