Mietnomaden - ein Schrecken!

  • Hallo - folgendes Problem und Psychoterror seit Monaten:

    1.)
    Erdgeschosswohnung in einem Bungalow wurde an einem sog. angehenden Pärchen vermietet, Hauptmietvertrag mit dem Herrn, dieser hat Untervermietung mit Freundin geschlossen, dass sie Leistungen vom Jobcenter erhält - das ganze bekam WG Charakter. Nach Monaten kam ihre Tochter einfach mit in die Wohnung, ein Kampfhund - jetzt sind es inzwischen 3 Hunde. Das Haus mit der Wohnung ist nur ca. 6 m von unserem Haus entfernt.

    2.)
    Mietzinsfrei für 1,5 Monate, da Bodenbelag erneuert werden musste

    3.)
    Hauptmieter machte sich nach 2 Monaten davon und meldete diese Wohnung als Zweitwohnung. Sein uns vorgestellter Nachfolger wurde von uns nicht akzeptiert, wurde dann als "Besucher" in die Wohnung eingeschleust. Nach ca. 2 Monaten meldete dieser seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung an.
    Bis heute zahlt dieser überhaupt keinen Mietzins, geschweige denn, ist gewillt dazu. Sämtliche Versuche mit Polizei, den Mann aus dieser Wohnung zu bekommen blieben erfolglos, ebenso mit Anzeigen.

    4.)
    Es wurden insgesamt nur 2 Kautions-Raten gezahlt, obwohl 3 vereinbart wurden, insgesamt wurden nur 2,5 Monatsmieten bezahlt. Mietverhältnis besteht ab 08/12, keine Miete mehr ab 12/12.

    5.)
    Dann wurden Mängel an der Wohnung angegeben, einstweilige Verfügung gegen uns gerichtet, weil angeblich Heizung nicht geht.

    6.)
    Außerordentliche und ordentliche Kündigung durch Rechtsanwalt an den Hauptmieter zum 31.12.12 - Auszug blieb erfolglos. ARGE wurde bereits schon schriftlich über die Problematiken informiert.

    7.)

    Gerichtsverhandlung 03/13 mit Räumungsklage und Vergleich wegen angeblicher nicht funktionierender Heizung. Beweismittel, dass diese funktionierte, wurden vorgebracht (Ölverbrauchsmessung, Wartungsrechnung etc.)
    Vergleich: Hauptmieter erklärte sich einverstanden, einen bestimmten Betrag der rückständigen Miete + Kosten bis 04/13 zu überweisen, einen Teil der Unkosten übernahm ich als Vermieter.
    Zwangsräumung 31.5.13

    8.)
    Es erfolgte keine Zahlung des Hauptmieters, geschweige denn der Untermieterin oder des fremden Bewohners.
    ca. 3 Wochen nach dem Vergleich erhalten wir ein Schreiben des Hauptmieters, dass dieser nicht bezahlen kann, da er eidesstattliche Versicherung ablegt, er könne lediglich 10,-- Euro monatlich bezahlen. Für 04/13 habe ich 10,-- Euro erhalten, aber für 05/13 nichts.
    Sie wurde Beigetretene des Vergleichs. Ich vermute somit auch Mitschuldnerin.
    Es wurde sich somit nicht an die Vereinbarung des Vergleichs gehalten.

    9.)
    Arge hat uns für 3 Monate sog. Nutzungsentschädigung nur für die Frau bezahlt. Für 05/13 nichts mehr, da diese 100 % Mietminderung über ihre Rechtsanwältin bei der Arge gemeldet hat.

    Da Wasserversorgung (Brunnen) + Heizöl von mir nicht weiterhin geliefert und bezahlt und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden wollte, habe ich den Hauptmieter abgemahnt und auf den Vergleich hingewiesen und eine Frist eingeräumt zur Zahlung, mit dem Vermerk, dass ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache.

    Zum Abstellen dieser Versorgungen musste ich nicht die Wohnung betreten.

    Wieder keine Reaktion.
    Dann habe ich abgestellt. Zur gleichen Zeit habe ich einen Schutzbrief an das Amtsgericht hinterlegt - zwecks einstweiliger Verfügung durch den Mieter.
    Ebenso einen Antrag auf vorzeitiger Räumung, bezüglich des insgesamten Psychoterrors und Verleumdungen und der Nichtzahlung des Mieters.
    Seit ca. 7 Wochen ist nun Wasser und Öl abgestellt. Die Untermieterin zeigte mich wegen Nötigung an.

    10.)
    Schreiben der Rechtsanwältin der Untermieterin, dass sie 100 % Mietminderung geltend macht und somit keine Zahlung der Arge bewirkte, da Untermieterin erfahren hat, dass Arge an uns Geld überweist und uns als Leistungserschleicher beschimpfte.
    Die Zahlung der Arge beinhaltete auch nur den Nutzungsanteil/Entschädigung für die Untermieterin, aber nicht den kompletten Mietzins!

    11.)
    Der Hauptmieter ist überhaupt nicht mehr zu sehen.

    12.)
    Die Untermieterin will nun noch Geld von uns, damit sie ausziehen kann, weil sie kein Geld mehr hat - lt. einem Schreiben an das Amtsgericht.

    13.)
    Die Untermieterin hat vor einigen Wochen den Schlüssel des Gartentürchens entwendet (gemeinsamer Zugang zum Grundstück) so dass meine Verkehrssicherungspflicht zum Grundstück nicht mehr gewährleistet wird (wir haben auch 2 Hunde) - also es leben seit Monaten 5 Hunde auf dem Grundstück!
    Ebenso hat sie das Haustürschloss ausgewechselt - das Treppenhaus des EG-Bungalow ist nicht mitvermietet und dient auch für mich als Zugang zu den Kellerräumen, die ebenfalls nicht mitvermietet sind.

    Auch der 2. Zugang durch die Garage in den Keller zum Treppenhaus wurde zwischenzeitlich durch die jetzigen Bewohner mit einem Balken vernagelt und ist somit nicht mehr gewährleistet.

    14.)
    Ich habe Angst, dass sie Eigentum aus dem Keller entwendet, falls sie doch auszieht zum 31.5.13, ebenso, dass sie die Wohnung in einem miserablen Zustand hinterlässt.
    Die Frau ist hochgradige Alkoholikerin.
    Die Tochter ist nun schon seit Wochen nicht mehr zu sehen - diese war vor Beginn des Mietverhältnisses in einem Heim.

    Polizei kann nicht Helfen, zwecks Zugang zum Treppenhaus.
    Die sind genervt, von den Anzeigen die von der Untermieterin und dann natürlich auch von uns getätigt werden.

    Den Rechtsanwalt haben wir aufgegeben - da wenig Aktionen und gute Honorare, die wir selber zahlen mussten, da wir keine Mietnomaden-Rechtsschutz hatten. Den Vergleich habe ich alleine vor Gericht bewirkt.

    Wir sind körperlich und psychisch am Ende, was wir mit diesen Personen erlebt haben.

    Zwischen diesem ganzen Bericht, gibt es natürlich viele kleine und auch größere Aktionen seitens dieser Bewohner, die ich jetzt nicht erwähnte, weil sie mit dem Mietrecht nichts zu tun haben. Einfach gnadenlose Frechheiten, Grenzüberschreitungen, kein normales soziales Verhalten.

    Sie lachen einen aus, spucken vor die Füsse, urinieren + kotzen in den Garten.

    Wir fühlen uns in diesem Rechtsstaat mehr als verlassen. Polizei dein Freund und Helfer.
    Wir lernten durch unsere Geschichte, eine ganz andere Seite unseres herrlichen Deutschlands kennen.

    Anzeigen werden eingestellt mangels öffentlichem Interesse.

    Der Vermieter ist rein rechtlich der Leidtragende, wenn es um das Eigentum geht.

    Es scheint vieles rechtlich in Deutschland möglich zu sein, wo lange nicht gehandelt wird, auch wenn die Polizei kommt.

    Wir überlegen auch, ob wir mit unserer Geschichte in die Öffentlichkeit gehen, mit dem, was wir in diesem fast 1 Jahr er- und durchlebt haben.

    Aber besteht noch Möglichkeit, schnell zum Zugang des Treppenhauses zu erlangen oder diesen Besucher noch vor dem 31.5. "abführen" zu lassen.

    So, das reicht erst mal.. ich hoffe auf kompetente Nachrichten....

  • Tolle Geschichte, das passiert viele tausend male im Jahr in BRD.
    Was willste denn nun wissen ?

    Wie wäre es vorab damit

    II. Arrest
    Eine zumindest im Bereich der Wohnungsmiete seltene Möglichkeit des Vermieters, etwaige rückständige Mietzahlungen zu sichern, ergibt sich durch die Vorschriften der §§916ff. ZPO. Die Verfahrensweise ist ähnlich wie bei der einstweiligen Verfügung; auch hier reicht Glaubhaftmachung hinsichtlich des Arrestgrundes und des Arrestanspruches aus, wobei der dingliche Arrest in der Regel ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Antragsteller, zumeist der Vermieter, muss jedoch glaubhaft machen können, dass der Mieter etwa durch Beiseiteschaffen von Vermögensstücken, Umzug ins Ausland oder ähnliches schützenswerte Ansprüche des Vermieters vereiteln will. Ein Arrest kann nicht etwa mit der ausschließlichen Begründung beantragt werden, dass der Mieter sich in einer schlechten Vermögenslage befindet oder aber sich vertragswidrig verhält, beispielsweise die angemietete Sache der Zerstörung anheim gibt.

  • danke fantastisch für deine schnelle antwort.
    man fühlt sich in der eigenen geschichte wie ein alleingelassenes waisenkind. ich verstehe ein solches verhalten nicht, weil es nicht in meine lebensphilosophie und meiner sozialen struktur passt.

    mit dem thema "arrest" hab ich noch nichts angefangen. kannst du mir bitte weiterhelfen - wem gegenüber ich dies erteilen kann?
    wenn du natürlich noch andere handfeste punkte hast, wäre ich dir sehr dankbar. aber erst will ich mit dem thema arrest befassen.


  • mit dem thema "arrest" hab ich noch nichts angefangen. kannst du mir bitte weiterhelfen - wem gegenüber ich dies erteilen kann?
    wenn du natürlich noch andere handfeste punkte hast, wäre ich dir sehr dankbar. aber erst will ich mit dem thema arrest befassen.

    Vergessen Sie den den phantastischen Schwachkopf. Den sollten Sie nicht ernst nehmen. Er provoziert hier mit seinen Gesülze jeden Beitrag.

  • Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass ein Anwalt schon Klage erhoben hat und dennoch in einem Laienforum um Hilfe gebeten wird.

    Und was ich genau so wenig verstehe ist das:

    Zitat

    Sie lachen einen aus, spucken vor die Füsse, urinieren + kotzen in den Garten.

    Menschen, die solch ein Verhalten zeigen, waren auch schon bei Unterschrift unter dem Mietvertrag so gepolt. Man wird nicht innerhalb eines knappen Jahres zum Asozialen. Darum lag der Fehler zum großen Teil auch bei euch, weil ihr eure Mieter nicht richtig angeschaut habt.

  • Ich kann Mainschwimmer nur voll zustimmen.
    Man schaut sich die Mieter vorher an. Anzeichen für Messies sind immer da. Notfalls erkundigt man sich beim Vormieter oder deren Nachbarn. Ist das Ungeziefer erst mal im Haus ist die Kacke am dampfen.
    Sie können nur kündigen und hoffen, das es keine Zigeuner sind, welche den besonderen Schutz unserer Gesellschaft genießen.

  • Dieses sog. Pärchen war ordentlich und nett, imponierten durch bestochene Freundlichkeit. Muss dazu sagen, dass wir das erste Mal vermietet haben. Dass wir uns vorher erkundigen hätten sollen, das ist richtig! Diese und andere Erfahrungen mussten wir knallhart machen.

    Meine Frage ist, kann man diesen unberechtigten Bewohner nicht schon früher "abführen" lassen? Denn das ist für mich so, dass ich mich jederzeit irgendwo "einmieten" kann, egal ob ich eine Mieterlaubnis habe oder nicht? Das packt meine Logik nicht. Vor allem auch nichts zu bezahlen.

    Also das Thema Arrest kann ich somit abhaken. Dachte hier wäre ein ernstgenommenes Forum.

  • Ach zum Thema Rechtsanwalt...wenn man in meinem ersten Beitrag richtig gelesen hat, haben wir den Rechtsanwalt irgendwann abgedankt, weil er für jeden "Handstrich" extra gekostet hat und uns bis zur schriftlichen Räumungsklage geholfen hat. Diese Klage wurde aber spontan in der Vergleichsverhandlung (s. o.) durchgeführt, somit konnte der Rechtsanwalt gar nicht dabei sein, hat aber sein Geld dafür verlangt. Irgendwann ist die Liquidität erschöpft, vor allem wenn von der anderen Seite nichts gezahlt wird.

  • Zitat

    Scherz oder?

    Nö, der Berny, der bringt das.

    Aber mal im Ernst. Was soll das bringen, wenn du hier einen ganzen Roman schreibst? Wenn du dich ein wenig in dieses Forum eingelesen hättest, dann wüßtest du, dass hier ernst gemeinte Fragen auch entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden.

    Wobei du aber nie vergessen darfst, dass hier Laien an den Tastaturen sitzen, die keinen Anwalt ersetzen können oder dürfen. Und wenn euer Anwalt ein Fehlgriff war, dann holt man sich einen anderen. Als ich mal einen Robenträger in dem schwarzen Kittel brauchte, habe ich mir ein paar Verhandlungen am hiesigen Amtsgericht angeschaut. Da war mir schnell klar, wer sein Handwerk versteht und ein echter "Wadenbeißer" ist.

  • Vom Verstand ist mir das alles klar, nur wenn man emotional in dieser Kiste sitzt, sieht vieles anders aus...
    Ja du hast Recht, wobei die erste Begegnung und das Bauchgefühl auch ganz entscheidend ist. nur ich fühlte mich so verzweifelt, dass ich sofortige Hilfe suchte und trotz ungutem Gefühl, bei ihm geblieben bin, in der Hoffnung dass es gut wird.....

    Roman.... ?? ich denke es ist kurz und knapp formuliert ohne viel bli-bla-blubb - hab ich auch in relativ kurzer Zeit geschrieben :)

    Für mich zählen nur noch Fakten - ohne großartige Ausschmückungen ;)

  • Zitat

    Roman.... ?? ich denke es ist kurz und knapp formuliert ohne viel bli-bla-blubb

    Das meinst du jetzt ironisch, richtig?

    Dein Roman besteht aus:

    3 DIN A 4 Seiten

    977 Wörtern

    5.730 Zeichen (ohne Leerzeichen)

    und 143 Zeilen.

    Und da sagst du, kurz und knapp.

  • goldenkey, lass dich von den Besserwissern hier nicht verunsichern.
    Da Du noch ziemlicher Laie im Vermieten bist, packst Du das nie alleine, zumindest nicht auf legalem Weg.
    Entweden Fachanwalt oder ein paar Kumpels, anders geht das nicht.

  • Zitat

    goldenkey, lass dich von den Besserwissern hier nicht verunsichern.

    Wer verunsichert denn hier? Soweit ich mich erinnere war hier nur einer der von dem § 916 ZPO geschrieben hat. Solcher Blödsinn konnte ja nur aus einer fantastischen Ecke kommen.

  • Zitat

    Soweit ich mich erinnere war hier nur einer der von dem § 916 ZPO geschrieben hat.


    Natürlich, weil das relativ unbekannt ist und Du auch nicht kanntest !
    Jetzt haste wenigstens wieder mal was gelernt, gelle.

    Zudem, wer proletet denn hier immer von § ?
    Antw.: die mit der wenigsten praktischen Erfahrung !

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