Hallo - folgendes Problem und Psychoterror seit Monaten:
1.)
Erdgeschosswohnung in einem Bungalow wurde an einem sog. angehenden Pärchen vermietet, Hauptmietvertrag mit dem Herrn, dieser hat Untervermietung mit Freundin geschlossen, dass sie Leistungen vom Jobcenter erhält - das ganze bekam WG Charakter. Nach Monaten kam ihre Tochter einfach mit in die Wohnung, ein Kampfhund - jetzt sind es inzwischen 3 Hunde. Das Haus mit der Wohnung ist nur ca. 6 m von unserem Haus entfernt.
2.)
Mietzinsfrei für 1,5 Monate, da Bodenbelag erneuert werden musste
3.)
Hauptmieter machte sich nach 2 Monaten davon und meldete diese Wohnung als Zweitwohnung. Sein uns vorgestellter Nachfolger wurde von uns nicht akzeptiert, wurde dann als "Besucher" in die Wohnung eingeschleust. Nach ca. 2 Monaten meldete dieser seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung an.
Bis heute zahlt dieser überhaupt keinen Mietzins, geschweige denn, ist gewillt dazu. Sämtliche Versuche mit Polizei, den Mann aus dieser Wohnung zu bekommen blieben erfolglos, ebenso mit Anzeigen.
4.)
Es wurden insgesamt nur 2 Kautions-Raten gezahlt, obwohl 3 vereinbart wurden, insgesamt wurden nur 2,5 Monatsmieten bezahlt. Mietverhältnis besteht ab 08/12, keine Miete mehr ab 12/12.
5.)
Dann wurden Mängel an der Wohnung angegeben, einstweilige Verfügung gegen uns gerichtet, weil angeblich Heizung nicht geht.
6.)
Außerordentliche und ordentliche Kündigung durch Rechtsanwalt an den Hauptmieter zum 31.12.12 - Auszug blieb erfolglos. ARGE wurde bereits schon schriftlich über die Problematiken informiert.
7.)
Gerichtsverhandlung 03/13 mit Räumungsklage und Vergleich wegen angeblicher nicht funktionierender Heizung. Beweismittel, dass diese funktionierte, wurden vorgebracht (Ölverbrauchsmessung, Wartungsrechnung etc.)
Vergleich: Hauptmieter erklärte sich einverstanden, einen bestimmten Betrag der rückständigen Miete + Kosten bis 04/13 zu überweisen, einen Teil der Unkosten übernahm ich als Vermieter.
Zwangsräumung 31.5.13
8.)
Es erfolgte keine Zahlung des Hauptmieters, geschweige denn der Untermieterin oder des fremden Bewohners.
ca. 3 Wochen nach dem Vergleich erhalten wir ein Schreiben des Hauptmieters, dass dieser nicht bezahlen kann, da er eidesstattliche Versicherung ablegt, er könne lediglich 10,-- Euro monatlich bezahlen. Für 04/13 habe ich 10,-- Euro erhalten, aber für 05/13 nichts.
Sie wurde Beigetretene des Vergleichs. Ich vermute somit auch Mitschuldnerin.
Es wurde sich somit nicht an die Vereinbarung des Vergleichs gehalten.
9.)
Arge hat uns für 3 Monate sog. Nutzungsentschädigung nur für die Frau bezahlt. Für 05/13 nichts mehr, da diese 100 % Mietminderung über ihre Rechtsanwältin bei der Arge gemeldet hat.
Da Wasserversorgung (Brunnen) + Heizöl von mir nicht weiterhin geliefert und bezahlt und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden wollte, habe ich den Hauptmieter abgemahnt und auf den Vergleich hingewiesen und eine Frist eingeräumt zur Zahlung, mit dem Vermerk, dass ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache.
Zum Abstellen dieser Versorgungen musste ich nicht die Wohnung betreten.
Wieder keine Reaktion.
Dann habe ich abgestellt. Zur gleichen Zeit habe ich einen Schutzbrief an das Amtsgericht hinterlegt - zwecks einstweiliger Verfügung durch den Mieter.
Ebenso einen Antrag auf vorzeitiger Räumung, bezüglich des insgesamten Psychoterrors und Verleumdungen und der Nichtzahlung des Mieters.
Seit ca. 7 Wochen ist nun Wasser und Öl abgestellt. Die Untermieterin zeigte mich wegen Nötigung an.
10.)
Schreiben der Rechtsanwältin der Untermieterin, dass sie 100 % Mietminderung geltend macht und somit keine Zahlung der Arge bewirkte, da Untermieterin erfahren hat, dass Arge an uns Geld überweist und uns als Leistungserschleicher beschimpfte.
Die Zahlung der Arge beinhaltete auch nur den Nutzungsanteil/Entschädigung für die Untermieterin, aber nicht den kompletten Mietzins!
11.)
Der Hauptmieter ist überhaupt nicht mehr zu sehen.
12.)
Die Untermieterin will nun noch Geld von uns, damit sie ausziehen kann, weil sie kein Geld mehr hat - lt. einem Schreiben an das Amtsgericht.
13.)
Die Untermieterin hat vor einigen Wochen den Schlüssel des Gartentürchens entwendet (gemeinsamer Zugang zum Grundstück) so dass meine Verkehrssicherungspflicht zum Grundstück nicht mehr gewährleistet wird (wir haben auch 2 Hunde) - also es leben seit Monaten 5 Hunde auf dem Grundstück!
Ebenso hat sie das Haustürschloss ausgewechselt - das Treppenhaus des EG-Bungalow ist nicht mitvermietet und dient auch für mich als Zugang zu den Kellerräumen, die ebenfalls nicht mitvermietet sind.
Auch der 2. Zugang durch die Garage in den Keller zum Treppenhaus wurde zwischenzeitlich durch die jetzigen Bewohner mit einem Balken vernagelt und ist somit nicht mehr gewährleistet.
14.)
Ich habe Angst, dass sie Eigentum aus dem Keller entwendet, falls sie doch auszieht zum 31.5.13, ebenso, dass sie die Wohnung in einem miserablen Zustand hinterlässt.
Die Frau ist hochgradige Alkoholikerin.
Die Tochter ist nun schon seit Wochen nicht mehr zu sehen - diese war vor Beginn des Mietverhältnisses in einem Heim.
Polizei kann nicht Helfen, zwecks Zugang zum Treppenhaus.
Die sind genervt, von den Anzeigen die von der Untermieterin und dann natürlich auch von uns getätigt werden.
Den Rechtsanwalt haben wir aufgegeben - da wenig Aktionen und gute Honorare, die wir selber zahlen mussten, da wir keine Mietnomaden-Rechtsschutz hatten. Den Vergleich habe ich alleine vor Gericht bewirkt.
Wir sind körperlich und psychisch am Ende, was wir mit diesen Personen erlebt haben.
Zwischen diesem ganzen Bericht, gibt es natürlich viele kleine und auch größere Aktionen seitens dieser Bewohner, die ich jetzt nicht erwähnte, weil sie mit dem Mietrecht nichts zu tun haben. Einfach gnadenlose Frechheiten, Grenzüberschreitungen, kein normales soziales Verhalten.
Sie lachen einen aus, spucken vor die Füsse, urinieren + kotzen in den Garten.
Wir fühlen uns in diesem Rechtsstaat mehr als verlassen. Polizei dein Freund und Helfer.
Wir lernten durch unsere Geschichte, eine ganz andere Seite unseres herrlichen Deutschlands kennen.
Anzeigen werden eingestellt mangels öffentlichem Interesse.
Der Vermieter ist rein rechtlich der Leidtragende, wenn es um das Eigentum geht.
Es scheint vieles rechtlich in Deutschland möglich zu sein, wo lange nicht gehandelt wird, auch wenn die Polizei kommt.
Wir überlegen auch, ob wir mit unserer Geschichte in die Öffentlichkeit gehen, mit dem, was wir in diesem fast 1 Jahr er- und durchlebt haben.
Aber besteht noch Möglichkeit, schnell zum Zugang des Treppenhauses zu erlangen oder diesen Besucher noch vor dem 31.5. "abführen" zu lassen.
So, das reicht erst mal.. ich hoffe auf kompetente Nachrichten....