Eigenbedarf Kündigung ungültig

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine kurze Frage zum Thema Eigenbedarfskündigung. Es wäre toll, wenn mir jemand aus diesem Forum helfen könnte :)

    Ich habe eine Kündiung wegen Eigenbedarf erhalten, befinde mich momentan auf Wohnungssuche. Leider habe ich noch nichts passendes finden können. Die Kündigung lies ich vom Mieterbund prüfen, dieser kam zu dem Schluss, dass die Kündigung ungültig sei, da diese nicht begründet wurde.
    Wortlaut der Kündigung: "Ich kündige Ihnen wegen Eigenbedarf." Mehr steht in der Kündigung nicht.
    Nun hat sich der Mieterbund an den Vermieter gewannt und die Kündigung als ungültig erklärt. Daraufhin rief der Vermieter an und behauptet, dass die Kündigung so gültig sei und will nun eine Räumungsklage einreichen und einen Gerichtsvollzieher schicken. Hierbei sollte erwähnt sein, dass noch nicht einmal die eigentliche dreimonatige Frist der ungültigen Kündigung abgelaufen ist.
    Ich denke, dass es zu keiner Klage kommt, der Vermieter müsste einfach erneut und dieses mal ordentlich kündigen. Jedoch bin ich nun doch unsicher, ob es direkt zu einer Klage kommen kann?

    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.
    Viele Grüße!

    2 Mal editiert, zuletzt von Grünertee (14. Juni 2013 um 13:13)

  • Die Eigenbedarfsbegründung muss zumindest grob auch enthalten für wen der Eigenbedarf reklamiert wird.
    Also z.B. für den VM selbst, einen nahen Verwandten ... oder wie hat der Mieterbund begründet, dass die Kündigung ungültig sei?

    Zur Klage kann es kommen, nur sehe ich da wenig Erfolgsaussichten für den VM. Soweit dass ohne genauere Kenntnisse der Details zu beurteilen ist.
    Einer Räumungsklage würde ich hier gelassen entgegensehen, dass klingt für mich nur nach Säbelrasseln und Einschüchterung.
    Der korrekte Weg des VM wäre hier tatsächlich eine neue Kündigung mit ausführlicher Begründung.

    Ausnahme. Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus mit VM im Haus. Dann ist keine Begründung notwendig aber die Kündigungsfrist verlängert sich.

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