Nebenkostenabrechnung aussitzen?

  • Hallo, habe im Oktober 2013 meine Nebenkostenabrechnung für 2012 bekommen. Obwohl ich bereits 2011 nachzahlen musste und daraufhin die Nebenkosten aufgestockt wurden muss ich nun für 2012 wieder fast 500 Euro nachzahlen. Darüber habe ich mich echt geärgert und das ganze erst mal liegen lassen. Der Vermieter hat gleich angefangen zu mahnen. Habe mich erst mal nicht gemeldet bin dann aber Anfang Januar doch zum Mieterbund gegangen um die Abrechnung mal prüfen zu lassen. Dort hat man mir dann gesagt ich muss nichts zahlen weil die genaue Abrechnung von den Heizkosten fehlt und die Frist zum 31.12.2013 bereits abgelaufen ist. Das hat der Mietervereinmeinem Vermieter dann auch geschrieben. Ist zwar blöd aber mir kamen die Nebenkosten eh viel zu hoch vor. Gleichzeitig habe ich die Wohnung jetzt fristgerecht gekündigt. Der Vermieter hat mich jetzt noch mal angemahnt, ich soll die Nebenkosten abrechnugn von 2012 bezahlen sonst würde er mir das von der Kaution einbehalten. Das darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder? :confused:

  • Der Vermieter hat mich jetzt noch mal angemahnt, ich soll die Nebenkosten abrechnugn von 2012 bezahlen sonst würde er mir das von der Kaution einbehalten. Das darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder? :confused:


    Ob er das darf oder durfte, entscheidet letztendlich ein Gericht. Da Du bereits vom MV beraten wirst, halte ich mich b.a.w. heraus.

  • Sie werden sich auch die Frage gefallen lassen müssen, was Sie zu zur Klärung der Angelegenheit beigetragen haben.
    Durch Ihr Verhalten haben Sie bewusst den verspäteten Erhalt der Rechnung mitzuverantworten.
    Sowas sieht man bei Gericht garnicht gern.

  • Zitat

    Das darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder?


    Ersetzt in deinem Land der Mieterschutz ein ordentliches Gericht? In Deutschland trifft das jedenfalls nicht zu. Wenn dein Exvermieter klug ist, wird er den Betrag von der Kaution einbehalten und du musst vor Gericht, wenn dir das nicht passt.
    Und wie dort die Chancen für dich stehen hat Kolinum schon geschrieben.

  • Zitat

    Das darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder?

    Ist der Mieterbund Gericht? Nein!

    Natürlich darf der Vermieter nach Mietende die Kaution für alle Ansprüche, u. a. offene Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen, verwenden.

  • Sie werden sich auch die Frage gefallen lassen müssen, was Sie zu zur Klärung der Angelegenheit beigetragen haben.
    Durch Ihr Verhalten haben Sie bewusst den verspäteten Erhalt der Rechnung mitzuverantworten.
    Sowas sieht man bei Gericht garnicht gern.

    Na ja, ich bin zum Mieterschutz gegangen als der Vermieter nicht aufgehört hat zu mahnen. Da war halt die Frist abgelaufen. Ich kann ja sagen ich hab angerufen und nach der Heizungsabrechnung gefragt. Beweisen das es nicht so war muss ja der Vermieter. :rolleyes: ok finde es auch komisch was der Mieterverein sagt, weil das ja dann jeder so machen würde. Deswegen hab ich hier nochmal gefragt. Also der Mann beim Mieterschutz meint echt ich komm damit durch. Jetz bin ich unsicher.

  • Die Leute beim Mieterbund geben manchmal schon merkwürdige Auskünfte/Ratschläge bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann.

    Nur ein Beispiel:

    Einer Mieterin mit Kind wurde wegen Eigenbedarf gekündigt weil der VM die Räume als Hobby- und Trockenraum benötigt.

    Auskunft des Mieterbundes: das wäre rechtens:mad:

    Mein Rat in der Sache, die Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen und die Abrechnung gründlich prüfen lassen.

    Binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung können Sie immer noch Einwände dagegen erheben.

  • [quote='anitari','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=44247#post44247']Die Leute beim Mieterbund geben manchmal schon merkwürdige Auskünfte/Ratschläge bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann.

    gestern hatte ich schon wieder eine Mahnung wegen der Nebenkosteabrechnung im Kasten. Jetzt will der Vermieter auch noch über 10 Euro Mahnkosten kassieren. Was bildet der sich ein. Aber soll er doch, der bekommt weder die Nebenkosten noch Mahngebühren. Wenn die Wohnungsabnahme nächste Woche kommt, werde ich dem auch noch sagen das ich hier nicht Rennoviere. Ich wohne hier erst vier Jahre und die Wohnung sieht echt TOP aus. Muss nichts gemacht werden. Der wird zwar meckern weil es einen orangen und einen klatsch gelben Raum gibt aber auch da sind die Wände TOP. Muss ich Die Halterung für die Satschüssel von der Fassade eigentlich wieder abmachen? Würde die gerne den Nachmietern verkaufen, wenn der Vermieter mich nicht zwingen kann die ab zu machen.

  • Warum MUSS ich denn was zur Klärung der Angelegenheit beitragen? Der Vermieter muss mir alle Unterlagen vorlegen, in einer bestimmten Frist. Wenn er dann nicht nachweisen kann und sich auch nicht rückversichert das ich alles bekommen habe, ist der doch selber Schuld. Mal ehrlich, ist doch die Dummheit vom Vermieter. Kann mir nicht vorstellen das ein Gericht das anders sieht.

  • Zitat

    Der Vermieter muss mir alle Unterlagen vorlegen, in einer bestimmten Frist.


    Quatsch! Der Vermieter muss dir Einblick in die Unterlagen gewähren, mehr nicht. Das kann in seiner Wohnung oder seinem Büro sein. Ich lese aber nicht, dass du dich um einen Termin dazu bemüht hast.

    Zitat

    Mal ehrlich, ist doch die Dummheit vom Vermieter.


    Nö, umgekehrt wird ein Schuh draus.

    Zitat

    Kann mir nicht vorstellen das ein Gericht das anders sieht.


    Da hast du aber keine Vorstellung davon, was Gerichte sehen. Da ist nicht immer der Vermieter der böse Halsabschneider.

    Zitat

    einen orangen und einen klatsch gelben Raum gibt aber auch da sind die Wände TOP.


    Siehste, und schon wieder ein dicker Fehler von dir. Solche Wandfarben muss der Vermieter nicht dulden, denn das läuft bei der Rückgabe der Wohnung unter Sachbeschädigung.

  • KaRe:

    "gestern hatte ich schon wieder eine Mahnung wegen der Nebenkosteabrechnung im Kasten. Jetzt will der Vermieter auch noch über 10 Euro Mahnkosten kassieren."
    - Lass' ihn doch wollen.

    "der bekommt weder die Nebenkosten noch Mahngebühren."
    - Dein Wille ist Dein Himmelreich.

    "Wenn die Wohnungsabnahme nächste Woche kommt, werde ich dem auch noch sagen das ich hier nicht Rennoviere."
    - Tu' das.

    "Ich wohne hier erst vier Jahre und die Wohnung sieht echt TOP aus."
    - Was meinst Du, was mache Leute in der Hälfte der Zeit "schaffen"...?:mad:

    "Muss nichts gemacht werden."
    - Biste sicher...?

    "Der wird zwar meckern weil es einen orangen und einen klatsch gelben Raum gibt aber auch da sind die Wände TOP."
    - Also NICHT TOP.

    "Muss ich Die Halterung für die Satschüssel von der Fassade eigentlich wieder abmachen?"
    - Wenn der VM es verlangt, ja.

    "Warum MUSS ich denn was zur Klärung der Angelegenheit beitragen? Der Vermieter muss mir alle Unterlagen vorlegen,"
    - Wurde Dir bereits ausgiebig erklärt.

    "Wenn er dann nicht nachweisen kann und sich auch nicht rückversichert das ich alles bekommen habe, ist der doch selber Schuld. Mal ehrlich, ist doch die Dummheit vom Vermieter. Kann mir nicht vorstellen das ein Gericht das anders sieht."
    - Na, dann warte doch mal ab...

  • Hallo Berny, danke für Deine Antwort. Bin jetzt echt ein bischen beruhigt. Schon blöde wenn ein Vermieter sich so aufspielt. Also Mieter denkt man ja oft erst man hat keine Chance, dabei muss man manchmal nur mal kurz nachdenken.

  • Hallo Mainschwimmer, aber der Vermieter hat in dem Schreiben wo auch die Abrechnung drin war, nicht geschrieben dass ich die Unterlagen einsehen darf. Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.

  • Zitat

    Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.


    Wegen solcher Meinungen ohne Substanz ist für mich der Mieterverein nicht mehr als ein Karnevalsverein.

  • Hallo Mainschwimmer, aber der Vermieter hat in dem Schreiben wo auch die Abrechnung drin war, nicht geschrieben dass ich die Unterlagen einsehen darf. Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.

    Das bestätigt mal wieder meine Meinung über den Mieterverein. Man sollte ihn in Anti-Mieterverein umbenennen.

  • der Vermieter hat in dem Schreiben wo auch die Abrechnung drin war, nicht geschrieben dass ich die Unterlagen einsehen darf. Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.


    So'n dummes Zeugs vom MV!!
    Die Einsehmöglichkeit ist rechtlich verankert.

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