Mietvertrag fristgerecht gekündigt/Nachmieter gekündigt/Ansprüche an mich wegen Küfri

  • Hallo,

    ich hoffe ich kann voeuch schnelle Hilfe bekommen.
    Folgende Situation.

    Ich habe am 28.03.14 zum 30.06.14 meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt.
    Ab dem 01.06.14 hat mein damaliger Vermieter einen neuen Mieter gefunden. Somit konnte ich ab dem 01.06.14 in meine neue Wohnung. Der Nachmieter hat am 28.04.14 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.
    Aus irgendwelchen finanziellen Gründen hat der Vermieter dem vermeintlichen Nachmieter gekündigt.
    Es ist - wie oben beschrieben - ein gültiger Mietvertrag vom Nachmieter ab dem 01.06.14 vorhanden.
    Die Wohnungsübergabe fand am 02.06.14 statt. Anwesend: Nachmieter; Vermieter; Ich
    Die Wohnung wurde durch den Nachmieter aufgrund seiner persönlichen Dringlichkeit mit meinen Farben an den Wänden übernommen. Übergabeprotokoll wurde vom Nachmieter unterzeichnet. Schreiber des Protokolls war der Vermieter.

    Nun tritt der Vermieter an mich heran und verlangt von mir die Wohnung zur Nachmiete herzurichten. Konkret: Malern.
    Sein Argument: "Der "Deal"[Wohnungsübernahme ohne Malern] mit dem Nachmieter ist eine Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter. Dieser Deal sei mit seiner Kündigung[Vermieter kündigt Nachmieter] unwirksam und bedeutungslos. Demzufolge besteht für Ihn der Anspruch gegen mich. Ich habe die Wohnung herzurichten. Großzügigerweise habe er für den letzten Monat der Kündigungsfrist auch keine Miete verlangt."

    Ich denke, ich bin hier im falschen Film. Es bestand doch ein rechtskräftiger Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter.
    Was soll ich jetzt machen? Er hat ja nun auch noch die Kaution.
    Ich bitte euch DRINGEND: HAUT IN DIE TASTEN!!!
    Danke

  • Anwesend: Nachmieter; Vermieter; Ich
    Die Wohnung wurde durch den Nachmieter aufgrund seiner persönlichen Dringlichkeit mit meinen Farben an den Wänden übernommen. Übergabeprotokoll wurde vom Nachmieter unterzeichnet. Schreiber des Protokolls war der Vermieter.

    Lassen Sie sich nicht beirren. Wenn das so gelaufen ist, ist die Suppe gegessen. Für Probleme zwischen Nachmieter und Vermieter sind sie nicht zuständig.

    Mit der Unterzeichnung des Vertrages sowie der Übergabe an den Vermieter sind Sie von allen Pflichten und Rechten befreit.

  • Anwesend: Nachmieter; Vermieter; Ich
    Die Wohnung wurde durch den Nachmieter aufgrund seiner persönlichen Dringlichkeit mit meinen Farben an den Wänden übernommen. Übergabeprotokoll wurde vom Nachmieter unterzeichnet. Schreiber des Protokolls war der Vermieter.

    Lassen Sie sich nicht beirren. Wenn das so gelaufen ist, ist die Suppe gegessen. Für Probleme zwischen Nachmieter und Vermieter sind sie nicht zuständig.

    Mit der Unterzeichnung des Vertrages sowie der Übergabe an den Vermieter sind Sie von allen Pflichten und Rechten befreit.

    Achten Sie bei der Betriebskostenabrechnung auch auf Ihren Nutzungszeitraum

  • Was steht denn konkret im Abnahmeprotokoll? Wurde dort vereinbart, dass der Nachmieter die Wohnung im Ist-Zustand übernimmt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Der Nachmieter hat am 28.04.14 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.

    Und damit bist Du aus der Sache raus. Es wäre natürlich von Vorteil wenn Du nachweisen könntest das ein Vertrag bestand.

    Evtl. reicht ja das Ü-Protokoll, wenn da bspw. drin steht "einziehender Mieter" oder etwas in der Art.

  • Mein Vorteil: Ich habe den Original-Mietvertrag vom Nachmieter:)
    Ich schätze mal, dass das mein Trumpf im Ärmel ist.

    Da der Vermieter mich derartig verunsichert hat, benötige ich von euch argumentative Unterstützung.
    Ich werde darauf hin ein Email mit meiner Positionierung und der Aufforderung der Rückzahlung der Kaution bis zum ... schreiben.
    Ist dies okay?

    Einmal editiert, zuletzt von Petrieseiner (18. Juni 2014 um 09:41)

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.


  • Ich werde darauf hin ein Email mit meiner Positionierung und der Aufforderung der Rückzahlung der Kaution bis zum ... schreiben.
    Ist dies okay?

    NEIN!
    es gilt nur der Weg per Brief (Einwurfeinschreiben, Zustellung per Gerichtsvollzieher, persönliche Übergabe, Übergabe durch Zeugen) als Nachweis.
    E-Mail, SMS, Whatsapp, Facebooknachricht, etc. sind Spielereien, die keinen Rechtsbestand haben.

  • Für mich ist unklar, welchen Bezug das zu meinem Problem hat?
    Der Nachmieter hat die Wohnung übernommen. Weiterhin hat er einen rechtskräftigen Mietvertrag, zum 01.06.14 beginnend, geschlossen.
    Demzufolge bin ich doch aus der vertragsrechtlichen Sicht außen vor?!
    Zumal der Vermieter dem neuen Mieter gekündigt hat.

  • Sein Argument: "Der "Deal"[Wohnungsübernahme ohne Malern] mit dem Nachmieter ist eine Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter. Dieser Deal sei mit seiner Kündigung[Vermieter kündigt Nachmieter] unwirksam und bedeutungslos.


    Der ist ja niedlich. :D

    Die Vereinbarung war zwischen Vor- und Nachmieter und geht den Vermieter absolut nichts an.

    Der Vermieter kann Forderungen logischerweise nur durchsetzen, deren Erfüllung er mit wem auch immer vereinbart hat. Was er mit dem Nachmieter vereinbart hatte, muss Dich nicht interessieren.

    Entscheidender dabei ist vielmehr: Hat er irgendwelche Vereinbarungen mit Dir?
    Dabei sind natürlich auch bedingte Vereinbarungen interessant, so nach dem Motto: "Wenn der Nachmieter das nicht tut, dann musst du als Vormieter was tun!"

  • Für mich ist unklar, welchen Bezug das zu meinem Problem hat?
    Der Nachmieter hat die Wohnung übernommen. Weiterhin hat er einen rechtskräftigen Mietvertrag, zum 01.06.14 beginnend, geschlossen.
    Demzufolge bin ich doch aus der vertragsrechtlichen Sicht außen vor?!
    Zumal der Vermieter dem neuen Mieter gekündigt hat.

    Bin ich hier im Vorschulkindergarten? Wenn Sie in meinen Beitrag den Gesetzestext nicht lesen können oder wollen, dann kann ich das nicht noch näher erklären.

    Der Nachmieter geht Sie einen Sch.... dreck an.

  • Ich werde daraus nicht schlau.
    Welchen Bezug hat das mit meinem Anliegen?
    Ich benötige Argumente, dass mein Mietverhältnis mit dem Vermieter am 30.05. rechtskräftig beendet wurde.
    Da dort der neue Mieter eingezogen ist. Dieser hat doch die Wohnung übernommen.
    ?????:confused:

  • Zitat

    Ich benötige Argumente, dass mein Mietverhältnis mit dem Vermieter am 30.05. rechtskräftig beendet wurde.

    Ich denke Du hast den Originalmietvertrag des Nachmieters mit dem Vermieter zum 1.6.

    Ein besseres Argument gibt es nicht.

  • Kolinum
    Ich bitte um sachliche Diskussion. Ich bin hier, weil ich Unterstützung und Ratschläge benötige.Nicht um mich denunzieren zu lassen.
    Danke dennoch für die Antworten.

    Thema:
    Also bin ich im Recht mit meinen Annahmen?
    Ich möchte nur nicht ein Einschreiben mit Rückschein erstellen. Meinem damaligen Vermieter zukommen lassen. Und dann gibts noch eine Rechtslücke, in der er mir finanzielle Schwierigkeiten bereitet.

    anitari
    Okay. So denke ich.
    Gibt es dort gesetzliche Mietrechtsgrundlagen?
    Dankeschön

  • Stopp
    Sämtliche irreführende Beiträge ab ca. 12.30 sind in falscher chronologischer Reihenfolge
    Bei mir gab es vorhin die Beiträge von Kolinum und AjaxMH.
    Ich konnte die Seite ca. 30 min. nicht neu laden.

    Zu diesen Beiträgen:
    Ich habe mit dem Vermieter keine gesonderte Vereinbarung. Alle Vereinbarungen betreffen die Dauer des Mietverhältnisses.
    Der letzte Monat der Kündigungsfrist wurde doch schon wieder vermietet.
    Wie oben erwähnt, steht im Übergabeprotokoll als einzige Vereinbarung, die Übernahme der Wohnung des Nachmieters mit den anfällgen Schöneheitsreparaturen.

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