Verkauf Mietobjekt - Muß vermieteter Zustand angegeben werden

  • Hallo zusammen,
    mein Vermieter will das von uns bewohnte Objekt (uns mehrere andere auch) verkaufen und testet den Markt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Käufer selbst das Objekt beziehen will (Doppelhaushälfte). In der Anzeige gibt er jedoch nicht an, dass das Objekt vermietet ist. Er weißt ausschließlich darauf hin, dass Bezug nach Vereinbarung möglich ist.
    Bei Immoscout24 ist das eine Auswahloption, umman das Angebot "melden" möchte. Ist das verschweigen des vermieteten Zustands rechtens? Kann ich als Mieter das nicht nur "moralisch" sondern auch rechtlich einfordern?

    Dank schon jetzt für Eure Antworten!

    Bäri

  • Hallo zusammen,
    Ist das verschweigen des vermieteten Zustands rechtens? Kann ich als Mieter das nicht nur "moralisch" sondern auch rechtlich einfordern?


    Da ist nichts unrechtes dran, wie sollte auch? Der Eigentümer einer Sache kann über sein Eigentum verfügen und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Und ob das moralisch verwerflich ist, kannst nur du beantworten unter dem Gesichtspunkt, wie gut das Verhältnis von dir zum Vermieter ist.

  • Zitat

    Kann ich als Mieter das nicht nur "moralisch" sondern auch rechtlich einfordern?

    Selbst wenn Du das könntest, was würde es dir nutzen?

    Erst mal muß der Käufer den Mietvertrag ja übernehmen. Dann, wenn er rechtmäßiger Eigentümer ist, wegen Eigenbedarf kündigen.

    Wenn schon ziemlich sicher ist das ein neuer Eigentümer das Objekt selbst bewohnen will, sollte man seine Energie nicht für Probleme verschwenden die keine sind, sondern für die Suche nach einer neuen Wohnung.

  • Ist das verschweigen des vermieteten Zustands rechtens? Kann ich als Mieter das nicht nur "moralisch" sondern auch rechtlich einfordern?

    Da ich einfach mal davon ausgehe, dass der Interessent das Haus nicht "blind" kauft, sondern eine entsprechende Besichtigung durchführt, wird er spätestens dann erkennen, dass die Wohnung vermietet ist.

    Dahingehend ist deine Absicht absolut nicht zielführend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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