Muss der Mieter für Kabelanschluss Probleme haften?

  • Hallo,

    ich habe die Wohnung mit Kabelanschluss vor drei Jahren bezogen und bin Kunde bei Unitymedia, denen ich auch monatlich die Kabelanschlussgebühr und 3 Play Bundle zu gesamt rund 54 € mtl. überweise.

    Nun hatte ich vermehrt Komplettausfälle (Telefon, Internet & TV) über einige Tage und es war ein Techniker vor Ort, der lediglich feststellen konnte, dass das Signal in der 3. Etage extrem fehlerhaft ankommt und sich der Zustand in Zukunft eher verschlechtern würde. Einzige Maßnahmen: Modernisierung des Kabelanschlusses. Laut seiner Aussage übernimmt dies Unitymedia. Entsprechende Hauspläne zur Kabelverlegung würden benötigt.

    Ich habe dann den Vermieter angeschrieben und dieser hat gesagt, dass der Kabelanschluss Mietersache sei und leider auch keine Pläne zum Haus vorliegen. Etwaige durch mich veranlasste Modernisierungsmaßnahmen dürfen den Empfang der anderen Mieter nicht beeinträchtigen und Maßnahmen, welche die Bausubstanz verändern, bedürfen der schriftlichen Freigabe.

    Dann habe ich mich an Unitymedia gewandt und gefragt wie es um die Sache steht und dort teilte man mir mit, dass anders als der Techniker verlautbart hat, die Kabel Eigentum des Vermieters sind und daher eine Modernisierung durch diesen beauftragt und auch bezahlt werden müsste.

    Wie ihr vllt schon merkt, werde ich von einer Stelle an die andere verwiesen und um überhaupt etwas Klarheit in den Fall zu bekommen: Wer haftet denn nun für den Kabelanschluss?

    Ist es nicht auch so, dass wenn ich die Wohnung mit entsprechendem bezogen habe, auch verlangen kann TV etc emfpangen zu können oder muss ich wirklich hinnehmen, dass alle paar Tage Komplettausfälle über Tage bestehen? Weiter finde ich es etwas absurd, dass der Kabelanschluss etwa Mietersache sein soll, da ich ja schlecht eine Modernisierungsleistung für das ganze Haus bezahlen kann, wenn ich nur als einer von vielen Mietern davon profitieren würde? (Auch bei den anderen schaut es fernab der ersten Etage nicht deutlich besser aus, was ich dem Vermieter mitteilte).

    Vielen Dank!

  • In unserem Haus wurde vor ca. 2 Jahren durch KabelBW(jetzt Unimedia) das Kabelnetz kostenlos modernisiert.
    Neue Kabel gezogen und DSL-fähig gemacht. Das erfolgte damals kostenlos. Inwieweit hier eine Änderung durch unimedia eingetreten ist, kann ich nicht sagen.

    Wenn ein funktionsfähiges Kabelnetz im Haus vorhanden ist, müssen Sie sich damit begnügen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den gewachsenen Ansprüchen seiner Mieter zu genügen.
    Reparaturen des Netzes muß der Vermieter aber vornehmen lassen.

  • Hallo,
    ich habe natürlich auch schon vorab an einigen Stellen herumgesucht.

    Zitat

    In unserem Haus wurde vor ca. 2 Jahren durch KabelBW(jetzt Unimedia) das Kabelnetz kostenlos modernisiert.
    Neue Kabel gezogen und DSL-fähig gemacht. Das erfolgte damals kostenlos. Inwieweit hier eine Änderung durch unimedia eingetreten ist, kann ich nicht sagen.

    Offensichtlich ist es laut Unitymedia hier der Kabelanschluss vom Vermieter, sodass Unitymedia in diesem Fall nur bis zum Hausanschluss die Kosten einer Modernisierung trägt. Warum ich dann trotzdem die vollen Kabelanschlussgebühren an Unitymedia zahlen muss, erschließt sich mir auch nicht.

    Zitat

    Wenn ein funktionsfähiges Kabelnetz im Haus vorhanden ist, müssen Sie sich damit begnügen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den gewachsenen Ansprüchen seiner Mieter zu genügen.

    Es wird kein Bandbreitenupgrade durch die Modernisierung verlangt, sondern ich habe wie oben aufgeführt, tagelang überhaupt kein Signal durch den Kabelanschluss und somit kein Internet, Telefon und TV Zugang. Im Mietvertrag wurde der Anschluss an das Unitymedia Netz sogar empfohlen und es besteht keine alternativer TV Anschluss Zugang (außer DVB-TV ggf.).

    Im Mietvertrag steht lediglich, dass die Anschlussgebühren direkt an den Kabelanbieter zu zahlen sind.

    Zitat

    Ich habe auch schon ausgiebig gesucht, aber es handelt sich hier offenbar meistens um Fälle in denen der Vermieter eine Modernisierung auf die Nebenkosten umlegen will. bzw. die Kabelgebühren Bestandteil der Nebenkostenpauschale sind.

    Die Fälle die ich gefunden habe, legen eigentlich auf, dass der Vermieter die Kosten zu übernehmen hat. Aber entsprechend der Anzahl der Suchergebnisse sieht man auch, dass offensichtlich die Mehrzahl der Vermieter dies anders sieht. Lustigerweise würde wahrscheinlich bei einem Stromanschluss niemals ein Vermieter auf die Idee kommen, bei defektem Stromkabelzugang die Reparatur dem Mieter aufzuerlegen nur weil im Mietvertrag steht, dass die Verbrauchsengelte für Strom und Gas direkt mit den Versorgern auszugleichen sind..

    Ich kann natürlich verstehen, dass auch ein Vermieter keine Lust hat für einen Mieter eine Modernisierung von vllt. 500-2000 € zu zahlen, aber das wäre ja eigentlich langfrisitg nicht schlecht investiertes Geld, da ich nicht der einzige Mieter mit Signalstörungen bin und wer will bitte schon eine Wohnung mieten, wo TV, Internet oder Telefon oftmals nicht geht (und ich bin ganz sicher kein TV Junkie).

  • Wenn das Netz von eine privaten Betreiber ist ...muss der Vermieter nicht für die Reparatur aufkommen.

    Hallo,

    und schon wieder so ein Stumpfsinn.

    Der Vermieter muss eben schon für eine Reparatur des Kabelnetzes aufkommen, wenn das Kabel oder Verkabelung bei Mietbeginn so zur Verfügung stand.

    Was er nicht muss ist für Empfang und Versorgung durch einen Anbieter sorge tragen, dies ist Mietersache.

    Gruß

    BHShuber

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