hilfe.... wird wirklich alles sooooo schlimm?

  • Hallo... bei uns im Haus liegt nun folgender Sachverhalt vor. Die Tochter vom vermieter zieht bei uns in das Haus (7 wohnparteien mit Hof und gartennutzung) und kauft dieses Wohnhaus von ihm. Als wir eingezogen sind vor knapp zwei Jahren, warb er mit hindehalterrlaubnis und kinderfreundlichkeit. Die hunde, die sich hier im Haus befinden, durften bisher auf dem Hof frei laufen. Dieses will sie nun verbieten, " hier andere Seiten aufziehen " , was ich persönlich schon als Bedrohung empfinde. Sie brüstet sich jetzt schon damit, dass bis ende des jahres wohl einige ausziehen werden...Jeder der mietparteien hatte 2 Parkplätze, die vom Vermieter abgesegnet wurden. Nun möchte die neue veranlassen,dass jeder, der eine garage hat, sein Auto dort hineinstellen soll. Damit sie buchstäblich meinen bisherigen bekommt :/
    dann besitzen die Wohnungen jeweils einen garten. Muss ich jetzt auch angst um meinen Garten mit Gartenhaus haben, weil sie mir das auch noch nehmen könnte? An meinen Garten habe ich einen zwinger gebaut, in dem die erlaubten Hunde nachts sind. Manchmal schlagen sie an, bellen nur kurz. Wie stehts um die hunde, kann sie mir jetzt auch verbieten, dass ich die Hunde nachts in den Zwinger setze?in unserem Haus wohnen bald 10 Kinder bis 11 jahren.wir haben sogar einen eigenen Spielplatz. Muss ich meine Kinder jetzt zügeln und ihnen Spielzeiten für draußen auferlegen? Im bisherigen Mietvertrag und in der Hausordnung sind die gärten/Garagen kein bestandteil.kann sie das alles so einfach kippen? Wir brauchten auch bei Einzug keine Kaution bezahle, kann sie diese nach zwei Jahren einfordern?
    Ich hoffe, dass ihr mir meine Ängste nehmen könnt...:confused:

  • nachdem noch kein profi geantwortet hat, möchte ich es als "Azubi" im Mietrecht versuchen.

    alle mündlichen vereinbahrungen gehören zum Bestandteil des mietvertrages.
    ihr seid diesbezüglich zu mehreren.
    die neue Eigentümerin, war offensichtlich nicht dabei.

    dann solltet ihr zusammen die mündlichen Vereinbarungen aufschreiben und der neuen Eigentümerin überreichen.
    offensichtlich hatten diese seit jahren bestand.
    sonst wäre der z.B zwinger nicht da.

    kauf bricht miete nicht.

    betrifft auch die Kaution. (leider grrrrr....)

    hat der Vorbesitzer keine verlangt, darf es der neue auch nicht.

  • Hallo,

    ich sag mal so: Ansprüche könnt Ihr nur dann machen, wenn diese vertraglich vereinbart worden sind.

    Zitat

    Die hunde, die sich hier im Haus befinden, durften bisher auf dem Hof frei laufen. Dieses will sie nun verbieten

    Das kann sie meiner Meinung nach auch. Die Genehmigung zur Hundehaltung beschränkt sich nur auf die Mietsache, sprich die Wohnung. Mich würde das als Mietinteressent schon abschrecken, wenn dort diverse Hunde rumlaufen.

    Zitat

    Jeder der mietparteien hatte 2 Parkplätze, die vom Vermieter abgesegnet wurden.

    schriftlich?

    Zitat

    Im bisherigen Mietvertrag und in der Hausordnung sind die gärten/Garagen kein bestandteil

    Schlecht! Demnach kann der Vermieter hier sicher auch das Zurückbauen fordern. Ist der Bau des Zwingers denn dem Vermieter gemeldet worden? Gibt es hierzu eine Vereinbarung?

    Zitat

    Wie stehts um die hunde, kann sie mir jetzt auch verbieten, dass ich die Hunde nachts in den Zwinger setze?

    Wenn der Garten nicht Teil der Mietsache ist, kann der Vermieter auch verlangen, dass der Hund ausschließlich in der Wohnung gehalten wird.

    Zitat

    Wir brauchten auch bei Einzug keine Kaution bezahle, kann sie diese nach zwei Jahren einfordern?

    Nur, wenn die Kaution auch vertraglich geschuldet ist. Wurde dahingehend nichts vereinbart, kann der neue Eigentümer auch keine Kaution fordern.

    Zitat

    Muss ich meine Kinder jetzt zügeln und ihnen Spielzeiten für draußen auferlegen?

    Nein, musst Du nicht. Laut der allgemeinen Rechtsprechung steht das "Spielbedürfnis" der Kinder über dem Ruhebedürfnis der Erwachsenen.

    Zitat

    alle mündlichen vereinbahrungen gehören zum Bestandteil des mietvertrages.

    ...wenn diese nachweisbar sind. Worte sind nur Schall und Rauch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wenn der Vorbesitzer keinen Rückbau gefordert hat, darf es der neue?

    ich dachte, der neue muss die üblichen Gegebenheiten übernehmen.

    vor allem wenn diese Gegebenheiten bereits jahre praktiziert wurden.

  • Zitat

    ich dachte, der neue muss die üblichen Gegebenheiten übernehmen.

    Nicht die üblichen Gegebenheiten, sondern nur die vertraglichen Vereinbarungen. Kulanzentscheidungen des Voreigentümers muss der neue Eigentümer nicht tragen.
    Sind also Garten und Stellplätze nicht vertraglich vereinbart, hat der Mieter auch keinen Anspruch darauf.

    So wäre es beispielsweise denkbar, dass der jetzige Eigentümer gar keine Kenntnis vom Zwinger hat, bzw. nie seine Zustimmung erteilt hat. Eine Mündliche Zustimmung wäre vom Mieter nachzuweisen.

    Zitat

    vor allem wenn diese Gegebenheiten bereits jahre praktiziert wurden

    Ein Gewohnheitsrecht sieht das Mietrecht nicht vor.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wenn der Vorbesitzer keinen Rückbau gefordert hat, darf es der neue?

    ich dachte, der neue muss die üblichen Gegebenheiten übernehmen.

    vor allem wenn diese Gegebenheiten bereits jahre praktiziert wurden.

    Jahrelanges unbefugtes Nutzen (weil vertraglich nicht vereinbart) begründet kein Gewohnheitsrecht.
    Wenn Mieter Örtlichkeiten okkupieren, für die sie keine Nutzungserlaubnis haben, darf die Räumung verlangt werden. Das darf auch der Erwerber.

  • Recht besteht nur auf das, was im Mietvertrag vereinbart ist.
    Da der neue Besitzer "andere Seiten aufziehen" will, scheint in diesem Haus doch einiges im Argen zu liegen.
    Wenn der vorherige Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, im Umgang mit seinen Mietern über das vertraglich Vereinbarte hinaus kulant war, war das seine reine Privatangelegenheit. Der neue Vermieter muß das nicht weiterführen.
    Er muß nur den abgeschlossenen Mietvertrag akzeptieren. Deswegen, wenn nicht vorgesehen, brauch Sie eine Kaution nicht nachzahlen.

  • Naja... im argen liegt bei uns nichts. Wir sind ein haus, in der jede mietpartei einen hund und Kinder hat. Nun kommt eine junge Studentin von zarten 22 Jahre... also wäre es ratsam, mich noch mal mit dem jetzigen vermieter auseinander zu setzen und es vertraglich festhalten, sprich zwinger,Garten stellplätze? Als sie auf den Hof kam waren ihr die spielenden Kinder schon zu laut... wie haben uns quasi alles selbst aufgebaut,die ganzen Parkplätze fertig gemacht, die gärten gestaltet und einige Kubikmeter an Müll beseitigt... wir wohnen auf dem dorf, als alleinstehendes Wohnhaus irgendwo im nirgendwo. Haben uns die Wohnungen alleine weitestgehend fertig gemacht,teilweise keinen Cent vom vermieter gesehen, Kamine und Schornsteine errichtet...und das jetzt alles für nichts??? ;(

  • Bevor man eine Menge Geld und Zeit in eine Mietswohnung investiert sollte man sich im Klaren sein, dass im Falle der Fälle alles für die Katz war da einem die Wohnung ja nicht gehört.

  • Naja... im argen liegt bei uns nichts. Wir sind ein haus, in der jede mietpartei einen hund und Kinder hat. Nun kommt eine junge Studentin von zarten 22 Jahre... also wäre es ratsam, mich noch mal mit dem jetzigen vermieter auseinander zu setzen und es vertraglich festhalten, sprich zwinger,Garten stellplätze? Als sie auf den Hof kam waren ihr die spielenden Kinder schon zu laut... wie haben uns quasi alles selbst aufgebaut,die ganzen Parkplätze fertig gemacht, die gärten gestaltet und einige Kubikmeter an Müll beseitigt... wir wohnen auf dem dorf, als alleinstehendes Wohnhaus irgendwo im nirgendwo. Haben uns die Wohnungen alleine weitestgehend fertig gemacht,teilweise keinen Cent vom vermieter gesehen, Kamine und Schornsteine errichtet...und das jetzt alles für nichts??? ;(

    Wieso macht man sowas, wenn man keine vertragliche Regelungen darüber hat? Zumal Schornstein ja wohl eindeutig Vermietersache ist.
    Wenn ein Mieter daran rumfummelt kann das sogar eine kündigung bewirken...

    Das geld ist wohl gut dem Eigentümer geschenkt worden.
    Und es ist pupsegal, ob die neue Eigentümerin eine 22-Jährige Studentin ist oder ein 99-jähriger Lustgreis, über ihr Eigentum kann Sie entscheiden, wie sie will, sofern keine Verträge damit verletzt werden.
    Und wenn die Gärten vertragsfrei sind, kann sie daraus nen Kartoffelacker machen, wenn se will oder einfach zubetonieren (sofern behördliche Vorschriften das zulassen --> öffentliches Baurecht)

  • Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.


    M

  • Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.


    M

    Zu mündlichen Vereinbarungen sage ich nur eins:
    BLA BLA

    Wir hatten eine mündliche Vereinbarung, dass Du mir 5.000 EUR schenken willst und ich habe immer genau einen Zeugen mehr als Du, der dies bestätigen würde. Tja, ohne Papier hast Du nun ein Problem. ;)

    Wenn ein Mieter eine Immobilie umbaut, reicht niemals eine mündliche Vereinbarung. Hier geht es nicht um die stillschweigende Nutzungsgestattung eines leeren Kellerraums, sondern hier geht es um "rischtisch viel Schotter", die Umbaumaßnahmen gekostet haben werden.

  • indi:

    Da steht auch noch:

    Zitat

    Im Streitfall ist die mündliche Abrede von derjenigen Partei vorzutragen und zu beweisen, die hieraus Rechte für sich herleiten will.

    An dem Beweis würde es wohl schon scheitern.

    Die Seite, bzw. das Urteil bezieht sich auf mündliche Nebenabreden im Mietvertrag. Da die Nutzung des Gartens oder der Stellflächen überhaupt nicht Teil des Mietvertrages ist, kann hierzu auch nur schwer eine Nebenabrede getroffen werden.

    Gibt es weiterhin eine Hausordnung, bzw. wurde die Gartenfläche als Gemeinschaftsfläche bezeichnet, kann man hieraus nie eine Alleinnutzung ableiten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • was ich bei eueren Ausführungen nicht verstehe,
    ihr wollt zeugen.

    es sind doch mehrere Mietparteien, mit den es diese mündlichen absprachen gibt.
    folglich alles zeugen.

    ich finde, die Studentin ist ganz schön alleine.

  • was ich bei eueren Ausführungen nicht verstehe, ihr wollt zeugen.
    es sind doch mehrere Mietparteien, mit den es diese mündlichen absprachen gibt. folglich alles zeugen.
    ich finde, die Studentin ist ganz schön alleine.


    ... wollen wir es ihr wünschen...
    Und Fragestellerin: Wie weit ist denn der rechtliche VM-Übergang fortgeschritten?

  • also. bis jetzt ist noch gar nichts passiert. ich wolle mich nur im vorfeld schlau machen, was rechtlich alles auf mich zukommen wird. der (noch)-vermieter ist regelmäßig hier und hätte, wenn irgendwas gegen seine vereinbarungen errichtet worden ist, den rückbau fordern können. tat er aber nicht. somit hat sich jede mietpartei vom gesamtgrundstück einen garten abgetrennt. alles in der zustimmung durch ihn. zeugen gibt es mehr als genug. selbst bei der parkplatzregelung, wer wo stehen soll, selbst da hate er seine finger mit ihm spiel. genau wie beim zwinger. und schornstein und kamine haben wir selbst errichtet, weil sonst rein gar nichts passieren würde. wir sind im februar '13 hier eingezogen und haben eine nicht bezugsfertige wohnung vorgefunden. am einzugstag hat er noch haufenweise steckdosen besorgt. mein schwiegervater war 12 stunden beschäftigt, dass wir überhaupt sicher! strom haben können. bis heute wurde das zweite badezimmer nicht errichtet( was bestandteil des MV ist), wir haben ein riss im fenster, einige gebrochene fliesen und immer noch fehlende steckdosen. und die küche ist das highlight.... kein licht. es sind zwar kabel, die von der decke hängen, aber es ist kein lichtschalter vorzufinden. und so ziehen sich die mängel durch die ganze wohnung...
    die umschreibung der grundstücke soll erst erfolgen, wenn das dach neu gedeckt und repariert wurde. da dies aber eine bauliche maßnahm ist und wir noch kein "info-schreiben" dazu hatten, dürfte dies nicht in den nächsten drei monaten der fall sein, richtig?
    und da ich nicht bereit bin, meinen garten abzugeben, meine beiden mix-jagdhunde in der wohnung zu halten und mein auto in die garage zu stellen ( zumal sich das denn erst recht schwierig gestalten würde, wenn ich mit dem firmenwagen nach hause kommen würde... der passt beim besten willen da nicht rein )...


  • es sind doch mehrere Mietparteien, mit den es diese mündlichen absprachen gibt.
    folglich alles zeugen.

    Nein, eben nicht: Mehrere Mietparteien=Mehrere Mietverträge

    Das Recht des einen (Mietvertrages), muss nicht das Recht des anderen (Mietvertrages) sein.

    Oder anders: Wenn eine Partei ein Recht für die Gartennutzung erhält, kann sich eine andere Partei hieraus kein Recht ableiten.

    Zitat

    da dies aber eine bauliche maßnahm ist und wir noch kein "info-schreiben" dazu hatten, dürfte dies nicht in den nächsten drei monaten der fall sein, richtig?

    Nur bei Modernisierungsmaßnahmen. Normale Instandsetzungsmaßnahmen können auch kürzer angekündigt werden. Hier würde im Extremfall schon eine Woche ausreichen.

    Wenn das alles mit dem Vermieter so abgestimmt ist, dann holt Euch hierfür noch schnell die schriftlichen Genehmigungen ein. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.
    Ansonsten sehe ich die diversen Sonderrechte derzeit nur als Duldung an, die jederzeit widerrufen werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (27. März 2015 um 08:04)

  • warum legt ihr nicht zusammen und sucht ein Gespräch mit einem Anwalt?
    da habt ihr mehr Klarheit.

    wäre schön, es dann hier zu berichten.
    würde mich sehr interessieren, wie es ausgeht.


    wie sieht es mit der miete und dem Mietspiegel aus?
    kann sie da evtl. macht ausüben?

    ich lese hier oft, daß es um wenige euro geht.
    aber nie, daß sich der vermieter "angepisst" fühlen könnte und die miete anpassen könnte.

    wenn mein neuer "paragraphenreiter" meint, er muss wegen 3.- euro kabel gebühren diskutieren, weil es offensichlich einen objekt preis gibt.
    in diesem fall würde ich ihm 6.- zurückzahlen und miete um 100.- erhöhen.
    und Mietspiegel wäre immer noch nicht erreicht.


    bei so manchen beiträgen (nicht dieser thread), hab ich das gefühl, daß aus bestimmten gründen, die miete auch niedriger sein könnte.
    und im nachhinein, dienen diese bestimmte gründe um miete mindern zu wollen.

    quasi, erst mal rein in die Wohnung und dann rausholen, was geht.

    sorry, ich weiss
    betrifft nicht dieses Problem.


  • bei so manchen beiträgen (nicht dieser thread), hab ich das gefühl, daß aus bestimmten gründen, die miete auch niedriger sein könnte.
    und im nachhinein, dienen diese bestimmte gründe um miete mindern zu wollen.

    quasi, erst mal rein in die Wohnung und dann rausholen, was geht.

    Meine Erfahrungen im allgemeinen(nicht speziell auf dieses Problem)

    Wenn Sie eine Weile hier mitmachen, wird sich Ihre Erkenntnis schon noch festigen.
    Die meisten Neulinge hier im Forum glauben, man müsste hier sozial sein und jeden helfen.
    Die Rechtslage reicht dazu aber nicht immer aus. Sozialduselei ist keinesfalls hilfreich.
    Regen sich über Teilnehmer hier auf, wenn diese mal solchen Typen in "deutsch" antworten.

    Ich glaube, Gauner im Vermieter- oder Mietergewand halten sich etwa die Waage.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (27. März 2015 um 08:58)

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