Kündigung wegen unerlaubte Untervermietung

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich bekam ein Kündigungsbrief von meiner Hausverwaltung. Im Brief stand, dass sie uns ordentlich kündigen da sie "feststellen mußten, dass ich die von mir angemietete Räume an VORNAME NACHNAME unerlaubt vermietet/vollständig überlassen" hätte.

    Im Brief stand der Name von einer außer-europäische Freundin, die vor einigen Monaten für ihren erste 3-4 Wochen in Deutschland bei mir auf dem Sofa wohnte. Wegen ihres Visumantrages habe ich sie bei mir anmelden gelassen, sowie sicherheitshalber habe ich ihr erlaubt ihr Name auf meine Briefkästchen zu schreiben. Sie hatte in der Zeit einen Haustürschlüssel. Aber "richtig" gewohnt hat sie in der Wohnung nicht (meines Erachtens).

    Ich bin in Kontakt mit einer Mieterschutzverein und hoffe, dass sie mir dort weiterhelfen können die Kündigung zu widerstreiten.

    Nach Austausch mit meinem Nachbarn, der genauso einen Brief bekommen hat (und seinen Austausch mit dem benachbarten Restaurant Besitzer unten), vermuten wir dass die Hausbesitzer das Haus verkaufen wollen und deswegen die Anmeldedaten vom Bürgeramt aufgefordert haben. Haben auch anderen solche Sachen erfahren? Können sie wirklich diese Information vom Anmeldebehörde bekommen? Der Name von meiner Freundin stand nicht vollständig auf dem Briefkästchen, aber irgendwie wußten sie ihre Vorname und Nachname. Es scheint mir unwahrscheinlich, dass die Hausverwaltung oder Hausbesitzer uns in der Zeit beobachtet haben, um falscherweise festzustellen dass ich die Wohnung an ihr untervermietet oder überlassen hätte. Jedenfalls deswegen denken wir, dass sie sich Daten vom Bürgeramt geholt haben, um Gründe zu finden, unsere Verträge vorzeitig zu kündigen.

    Hat jemand hier Erfahrung, die er oder sie bitte mitteilen könnte? Ich möchte wirklich nicht ausziehen müssen, wegen ein Gefallen, das ich letztes Jahr gemacht habe...

    Besten Dank,
    Jeanette

  • Nein. Nur den Brief direkt mit der Kündigung. Die Hausverwaltung haben sich in den 7 1/2 Jahren, die ich hier wohne, immer sehr wenig eingemischt (und immer sehr langsam auf Probleme im Haus usw. reagiert).

  • Nein. Nur den Brief direkt mit der Kündigung. Die Hausverwaltung haben sich in den 7 1/2 Jahren, die ich hier wohne, immer sehr wenig eingemischt (und immer sehr langsam auf Probleme im Haus usw. reagiert).


    Dann würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen. Anworte eben so wie es wirklich war, und das von Untermiete keine Rede sein kann.

  • Zitat

    Wegen ihres Visumantrages habe ich sie bei mir anmelden gelassen, sowie sicherheitshalber habe ich ihr erlaubt ihr Name auf meine Briefkästchen zu schreiben.

    Das war keine sonderlich gute Idee. Sobald eine Ummeldung auf eine Wohnung erfolgt und auch der Name auf dem Briefkasten steht, kann hier nicht mehr von einem Besuch gesprochen werden, sondern von einer Untervermietung.

    Kündigen kann der Vermieter deswegen aber nicht. Hierzu hätte vorab eine Abmahnung erfolgen müssen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Stimme meinen beiden Vorprostern zu. Zuerst müsste mal abgemahnt werden. Den Namen der temporären Besucherin auf den BK zu schreiben war eine Schnapsidee. Man kann ja auch so adressieren: "Frau Müller bei Schmitz".
    Ich würde jedenfalls widersprechen.

  • Danke für die Meinungen! Ja mit Rücksicht war die Idee mit Namen auf dem Briefkästchen nicht so schlau....

    Und dass die Hausveraltung Info vom Bürgeramt eingeholt haben - klingt das euerer Meinung nach plausibel? Hätte ich gewußt, dass sie sowas machen dürfen, hätte ich wahrscheinlich alles noch viel genauer überlegt mit der Anmeldung usw...

  • Zitat

    Und dass die Hausveraltung Info vom Bürgeramt eingeholt haben - klingt das euerer Meinung nach plausibel?

    Das ist durchaus plausibel. Habe ich auch schon gemacht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und dass die Hausveraltung Info vom Bürgeramt eingeholt haben - klingt das euerer Meinung nach plausibel? Hätte ich gewußt, dass sie sowas machen dürfen, hätte ich wahrscheinlich alles noch viel genauer überlegt mit der Anmeldung usw...

    Hallo,

    für die Zukunft, jeder Vermieter hat ein berechtigtes Interesse zu wissen wer in der Mietsache wohnhaft ist, zudem kann nun jeder Vermieter (Gott sein es gedankt) bei den zuständigen Meldebehörden abfragen wer in den Mieteinheiten gemeldet ist, das ist ein Vorteil der Novellierung des Bundesmeldegesetzes.

    Gruß
    BHShuber

  • Liebe ForenmitgliederInnen,

    ich habe weitere Fragen bzgl. meiner Situation. Ich habe den Ratschlag von der Mieterschutzverein geholt und bin nicht ausgezogen, da die Kündigung nicht wirksam war (keine Untervermietung). Jedoch haben sie mir trotzdem aufgefordert auszuziehen und ich erwarte möglicherweise einen Brief vom Gerichtshof, falls die Hausverwaltung versuchen es vor Gericht zu nehmen.

    Jetzt habe ich aber ein neues Problem. Ich möchte tatsächlich jetzt meine Wohnung für ein Jahr untervermieten (ich muß für längere Zeit aus familiären Gründen im Ausland sein). Ich habe der Hausverwaltung geschrieben und um Erlaubnis gebeten, meine Wohnung unterzuvermieten. Sie haben meinen Brief einfach ignoriert. Was soll ich tun? Ich habe mögliche Kandidaten gefunden, die in meine Wohnung einziehen möchten aber ohne richtiges Erlaubnis, ist es wahrscheinlich keine gute Idee es zu machen. Kann ich der Hausverwaltung schreiben mit den Namen von den Personen, an denen ich untervermieten möchten und so mindestens erklären, dass ich versucht habe, alles richtig zu machen? Sonst werde ich einfach Geld verlieren während ich nicht da bin.

    Danke für irgendwelche Tipps oder Ratschläge.

    Schöne Grüße,
    Jeanette

  • Hallo Jeanette1984,

    der Vermieter ist nicht verpflichtet, einer Untervermietung zuzustimmen. Wenn Du trotzdem untervermietest, wirst Du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Deine persönliche (finanzielle) Situation ist dabei unerheblich.

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