Auf eigenen Wunsch neuer Fußboden,Verzögerung der Materialien, Entschädigung?

  • Hallo, ich habe derzeit folgendes Problem.

    Ich wohne seit 3 Jahren mit meinem Kumpel in einer WG, nun ist er ausgezogen und meine Freundin zieht ein.
    Ich habe einfach mal die Vermietung angesprochen und gefragt, ob man einen neuen Boden verlegen könnte.

    Der Deal war:
    Vermietung bezahlt die Materialkosten und
    Wir verlegen es!

    Soweit so gut..nun sind schon 7 Wochen nach dieser Anfrage vergangen und wir haben immer noch keinen neuen Boden.
    Da ich Vorarbeit leisten wollte, habe ich inzwischen überall den Boden schon rausgerissen. Nun rief mein Vermieter an und sagte mir, dass der ursprüngliche Liefertermin, nämlich der 24.08.16, nicht eingehalten werden kann. Jetzt stand auf dem Bestellschein der 01.09.16. Inzwischen haben wir direkt bei Joka (Großvertrieb für Fußböden etc.) angerufen und nochmal nachgefragt, da morgen der 01.09.16 ist. Jetzt ist es so, dass es wieder nicht klappt und der Vertrieb uns wieder eine Woche vertröstet.

    Habe ich als Mieter jetzt inzwischen ein Anrecht auf Entschädigung bzw. Mietminderung für den Monat August. Schließlich kommt es jetzt zu einer Verspätung die man schriftlich belegen kann(Bestellschein). Wir sind uns nicht sicher, da wir auf eigenen Wunsch hin, diesen Fußboden wechseln.


    Habe ich auf irgendeine Art und Weise das Recht auf Entschädigung bzw. auf Mietminderung für den Monat August, da ich in der Wohnung nicht leben kann, da wir nur Küche und Bad fertig haben?

    Vielen Dank

  • 1. Warum kann man nicht in einer Wohnung ohne Bodenbelag leben?
    2. Hat dich jemand gezwungen den alten Bodenbelag schon vorher rauszureißen?
    3. Habt ihr euren "Deal" + verbindliche Bestellzeiten usw. eigentlich schriftlich fixiert?

  • Zu 1.)
    Naja "leben" schon, nur kann ich meine Möbel nicht aufbauen, wenn noch kein neuer Boden drin ist. Ich will nicht alles 4mal in der Hand haben. Das wäre aus meiner Sicht blinder Aktionismus.
    Zu 2.)
    Ne, dazu hat mich niemand gezwungen. Ich habe eine schriftliche Versicherung per Email bekommen, dass wir definitiv einen neuen Boden bekommen und ich anfangen kann, den alten Boden rauszureißen.
    Zu 3.)
    Der Deal ist schriftlich, nur die Bestellzeiten wurden von uns nicht festgeschrieben. Bzw. steht auf dem Bestellschein den wir von der Vermietung bekommen haben, der 01.09.16 drauf und der wird definitiv jetzt nicht eingehalten.

  • Hallo phipsi92,

    "Ich habe einfach mal die Vermietung angesprochen und gefragt, ob man einen neuen Boden verlegen könnte. Der Deal war:
    Vermietung bezahlt die Materialkosten und Wir verlegen es!"
    - Wenn es für den VM unangenehm oder (zu) teuer werden könnte, wirst Du in Beweisnot kommen. Da Du schon von "Deal" sprichst, scheint es sich wohl hier nicht unbedingt um grosse Seriösität zu handeln... (sorry!).

    "Soweit so gut..nun sind schon 7 Wochen nach dieser Anfrage vergangen und wir haben immer noch keinen neuen Boden."
    - Dann solltest Du weiter am Ball bleiben und den VM durch Nachfragen bei Dritten nicht hintergehen.

    "Habe ich auf irgendeine Art und Weise das Recht auf Entschädigung bzw. auf Mietminderung für den Monat August, da ich in der Wohnung nicht leben kann, da wir nur Küche und Bad fertig haben?"
    - Nein.

  • Nur mal so als Hinweis:

    Der Vermieter wäre vermutlich überhaupt nicht verpflichtet gewesen, einen neuen Bodenbelag zu verlegen. Die Tatsache, dass er das Material stellt, ist schon Kulanz.

    Ob es hier dann Sinn macht, eine Mietminderung durchzuziehen, sei dahingestellt...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vor allem sei die Frage erlaubt, welche Schuld den Vermieter trifft, wenn das Geschäft nicht liefern kann?

    Hallo sober,

    Das wäre nur der Fall wenn der VM die Lieferung an Termin xy verbindlich zugesagt hätte.
    Dies kann ich aus dem Text des TE bisher nicht erkennen.

    Das auf dem Bestellschein stehende Datum hat ja der Lieferant angegeben.
    Dann wäre ggf. der Lieferant schadensersatzpflichtig nicht der VM,
    wobei das meist in den AGB ausgeschlossen ist.

    VG Syker