Muss mein Mieter bei Auszug streichen?

  • Guten Abend liebe Comunity,

    wir suchen Rat als Vermieter. Und zwar folgendes:
    Unser Mieter zieht aus nach zwei Jahren Mietverhältnis. Die Wohnung wurde dem Mieter bei Einzug renoviert und frisch gestrichen übergeben. Auf eigenen Wunsch hat sich der Mieter einen Kaminofen im Wohnzimmer zur Holzbefeuerung angeschlossen - mit Rücksprache von uns Vermietern natürlich. Jetzt ist das Problem, dass sich unser Mieter weigert die Wohnung frisch gestrichen nach Auszug an uns zurück zu geben. Primär geht es uns um den Wohn- und Essbereich, in dem der Kamin genutzt wurde. Man sieht nach zwei Jahren bewohnen und beheizen mit Kamin die Rußrückstände an den Wänden, vor allem an den Stellen, an denen Bilder hingen. Im Protokoll zum Einzug des Mieters wurden die Renovierung und die frisch gestrichenen Wände vermerkt. Im Mietvertrag selbst gibt es eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, allerdings keine Vereinbarung, dass die Wohnung frisch gestrichen zurück gegeben werden muss. Uns geht es generell nur um den Raum, in dem mit dem Kaminofen geheizt wurde.

    Eine weitere Sache ist der neue Parkettboden, der bei Einzug von uns Vermietern verlegt wurde. Dieser weißt erhebliche Kratzer durch Möbelrücken auf. Als Abnutzung würde ich das bei einem zwei Jahre alten Boden nicht deklarieren. Vielleicht gibt es da auch Meinungen dazu.

    Vielen Dank

  • Hallo Tinkerbell,

    falls im MV eine Verbesserung des Zustands der Mietsache vereinbart wurde, ist dies unwirksam. Eine Benachteiligung des Mieters ist unzulässig.

  • Normale Abnutzung mußt Du hinnehmen, Beschädigungen kannst Du auf Kosten des Mieters beheben lassen, sofern er diese verschuldet hat. Kratzer im neu verlegten Parkettboden sind meines Erachtens Beschädigungen. Sollten die Tapeten verrußt sein müßte der M. streichen.


  • falls im MV eine Verbesserung des Zustands der Mietsache vereinbart wurde, ist dies unwirksam

    Aber Hauptsache wieder ein völlig sinnfreier Beitrag auf dem Zähler...
    Oder wie soll die Verbesserung aussehen wenn die WHG renoviert an den M übergeben wurde.


    Normale Abnutzung mußt Du hinnehmen, Beschädigungen kannst Du auf Kosten des Mieters beheben lassen, sofern er diese verschuldet hat. Kratzer im neu verlegten Parkettboden sind meines Erachtens Beschädigungen. Sollten die Tapeten verrußt sein müßte der M. streichen.

    Hier reden wir über Ruß den der Kamin (wird ja hoffentlich zurückgebaut) verursacht hat,
    bei normaler Wohnnutzung wäre der Ruß ja nicht entstanden...

    VG Syker

  • Zitat

    Hier reden wir über Ruß den der Kamin (wird ja hoffentlich zurückgebaut) verursacht hat, bei normaler Wohnnutzung wäre der Ruß nicht entstanden...

    Der M. hat sich einen Holzofen in die Wohnung gestellt, der angeblich die Tapete verrußte, und demgemäß muß der M. die Tapeten wieder in Ordnung bringen, weil die Wohnung neu renoviert übergeben wurde. Meine Meinung.

  • Danke für eure Antworten. Ich habe selbst im Internet schon versucht das herauszufinden. Aber zum Thema Kaminnutzung und Renovierung habe ich nichts gefunden. Uns geht es, wie schon im Eingangspost erwähnt, nur um den Raum, in dem der Kamin genutzt wurde. Das Streichen der anderen Räume verlangen wir nicht, da diese ordentlich aussehen.
    Man sieht eben, dass über zwei Winter mit dem Kamin geheizt wurde anhand der Stellen an den Wänden, an denen Bilder hingen.
    Das eine normale Abnutzung vorhanden sein kann, dass ist uns auch bewusst. Da werden wir auch nichts ankreiden. Allerdings wurde der Boden vor gut 2 Jahren neu verlegt und man sieht Kratzer darauf, die durch Möbelrücken entstanden sind. Diese hätte man vermeiden können, wenn der Mieter unter seinen Möbel an den Füßen Filz angebracht hätte. Das ist aber das kleinere Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von Tinkerbell (29. September 2016 um 09:29)

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