Streichen bei Auszug

  • Hallo zusammen,

    Wäre toll, wenn mir jemand in dieser Sache weiterhelfen könnte.

    wir haben diese Woche Samstag (28.01.) den Übergabetermin für unsere alte Wohnung, die wir ca. 6 Monate bewohnt haben. Wir haben die Wohnung bei Einzug komplett gestrichen, da die Vereinbarung besteht, dass immer der neue Mieter bei Einzug streicht. So besteht auch die Möglichkeit, bereits gestrichene Wände bei Gefallen zu übernehmen, was wir auch als durchaus sinnvoll erachteten. Dass wir die kpl. Wohnung in weiß gestrichen haben lag u.a. auch daran, dass unser Vormieter nicht sonderlich gut gestrichen hat und wir einen sauberen Anstrich wollten.

    Zwischenzeitlich haben wir eine Wand im Schlafzimmer in einem hellen (!) blau gestrichen (geschätzt ca. 8m²). Unsere Vermieterin verlangte nun letzte Woche plötzlich von uns, diese Wand in einer neutralen Farbe zu streichen, da diese "kräftige Farbe" mindestens zweimal überstrichen werden muss und das "nicht zumutbar" wäre.

    Nun ist es so, dass im Übergabeprotokoll beim Einzug explizit vermerkt wurde, dass die Wohnung von uns beim Einzug gestrichen wurde und somit ein erneutes Streichen beim Auszug nicht erforderlich ist. Es hat auch bereits ein Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben. Aufgrund dieser Sachlage gehe ich als Laie davon aus, dass ich die Wand nicht streichen muss, da es a) so im Übergabeprotokoll steht und b) sie auch nicht so argumentieren kann, dass sie sonst Schwierigkeiten bekommt einen Nachmieter zu finden, da ja bereits einer da ist (und somit auch die Wand akzeptiert hat?). Unsere Vermieterin beharrt allerdings felsenfest darauf, dass wir diese Wand streichen, was ich allerdings aus o.g. Gründen wiederum nicht einsehe. Sie meint, dass dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart werden müsse. Ich sehe es aber so, dass der Vermerk im Übergabeprotokoll grundsätzlich das Streichen ausschließt und sie das hätte näher spezifizieren müssen, wenn sie bunte Farben ausschließen will.

    Da ich an einem Rechtsstreit nicht sonderlich interessiert bin, möchte ich mich gerne im Voraus so gut wie möglich informieren.

    Vielen Dank!

    Jochen

    Einmal editiert, zuletzt von JL1983 (23. Januar 2017 um 10:56)

  • Also, bei farbigen Wänden geht es nicht um "Schönheitsreparaturen" sondern darum das Sie als Beschädigungen gelten können. Eine blaue Wand gilt wohl allgemein nicht als neutral.

  • Sie meint, dass dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart werden müsse. Ich sehe es aber so, dass der Vermerk im Übergabeprotokoll grundsätzlich das Streichen ausschließt und sie das hätte näher spezifizieren müssen, wenn sie bunte Farben ausschließen will.


    Die Farbauswahl darf und kann dir der Vermieter auch gar nicht vorschreiben. Du kannst das das auch rot/gelb kariert streichen wenn es dir gefällt. Nur du musst die Wohnung in neutralen Farben zurückgeben.

  • Hallo Jochen,
    blau gilt als kalte Farbe, welche ich nicht haben würde wollen. Ich empfehle Dir, die Wand weiss zu streichen, damit nimmst Du der Vermieterin den Wind aus den Segeln und vermeidest mögliche Probleme. Nimm' eine gut deckende Farbe, damit Du nur einmal zu streichen brauchst.

  • .... Nimm' eine gut deckende Farbe, damit Du nur einmal zu streichen brauchst.


    Dabei gilt zu beachten: die Farbpigmente in der teuersten Farbe und der billigsten Farbe gleichen Farbtons im Baumarkt kosten exakt das Gleiche. Der Inhalt der Eimer unterscheidet sich in erster Linie im Anteil Pigmente zu Wasser. Das Wasser aus dem Wasserhahn bei dir zu Hause ist immer billiger als das im Eimer nach Hause getragene und genau das möchtest du möglichst wenig haben, gerade nur soviel wie nötig ist. Damit reduzierst du die Anzahl an Aufträgen/Schichten sehr deutlich, dazu auch den Aufwand an Zeit.

  • Hallo zusammen,

    danke für die vielen ausführlichen Antworten und Tips! Die Wand wird heut Abend gestrichen. Es ärgert mich nur maßlos, dass es eigentlich anders vereinbart wurde. Mir ging's um's Prinzip, da die neuen Mieter jetzt eine kpl. frisch gestrichene Wohnung beziehen und wir die ganze Arbeit beim Ein- und Auszug übernehmen mussten. Nicht auszumalen, wenn wir uns die Zusagen unserer Vermieterin noch mehr zu Herzen genommen und die ganze Wohnung bunt gestrichen hätten. Aber ich hab keine Lust mehr mich mit der baldigen Ex-Vermieterin zu streiten.

    Ich hab mich vor dem Kauf nochmal schlau gemacht und mir jetzt eine gute Farbe besorgt, sodass eigentlich (hoffentlich) ein Anstrich reichen müsste.

    Wie gesagt nochmal vielen Dank für die Hilfe, ich werde das Forum hier auf jeden Fall weiter empfehlen!

    Viele Grüße

    Jochen

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