Vermieter verlangt nach drei Monate neuen Mietvertrag und Mieterhöhung

  • Hallo,
    In dieser Wohnung lebe ich nun seit ein paar Jahren , dann wurde das Haus verkauft und der neue Vermieter verlangte
    einen neuen Vertrag(ja ich weiß nun das es nicht notwendig gewesen ist.) Jedenfalls den habe ich unterschrieben im Juli. Die Miete wurde dabei leicht angehoben.
    Natürlich hat der neue Vermieter viele Sachen an dem Haus richten lassen , neue Heizung , diverse Reperaturen am Haus usw. Was halt bei einem älteren Haus so anfällt.
    In meiner Wohnung bekam ich teilweise neue Fenster( die waren blind) und der Balkon war marode der bekam eine total Überarbeitung.
    In der Küche wurde die Heizungkörper angeschlossen ( den hatte der Vorbesitzer abgeklemmt) und im Bad gab es einen neuen Wasserhahn und eine neue WC Schüssel.
    Gestern kam er um einen Termin anzumachen wegen Kontrolle der Fenster usw und meinte er hätte nun solche Kosten gehabt und will nun eine neue Mieterhöhung und einen neuen Vertrag machen .Bei so geringer Miete könnte ich nicht hier wohnen bleiben .
    Ist das Rechtens?
    Einen Energieausweis habe ich auch nicht.
    Danke fürs Lesen
    Sery

    Einmal editiert, zuletzt von sery (2. November 2016 um 07:46)

  • Zitat

    Gestern kam er um einen Termin anzumachen wegen Kontrolle der Fenster usw und meinte er hätte nun solche Kosten gehabt und will nun eine neue Mieterhöhung und einen neuen Vertrag machen .

    Neuen Vertrag nicht unterschreiben.

    Die Miete kann er auch so erhöhen. Allerdings frühestens zum Oktober 2017.

    Den Energieausweis hätte dir der ehemalige Vermieter, vorausgesetzt das war zu der Zeit schon Pflicht, zumindest vorlegen müssen. Von dem jetzigen kannst Du den nicht mehr verlangen.

    Mal davon abgesehen, was nutzt dir das Ding?

  • Ich hätte hier schon nach dem Eigentümerwechsel keinen neuen Mietvertrag unterschrieben. Dein bisheriger war gültig und hätte so vom neuen Eigentümer übernommen werden müssen.

    Den neuen Vertrag würde ich nicht unterschreiben.
    Der Vermieter kann zum Oktober 2017 erstmals die Miete erhöhen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    zunächst die Tatsache, dass der neue Vermieter keinen neuen Mietvertrag hätte verlangen dürfen und der Mieter diesen auch nicht unterschreiben hätte müssen, kann er nicht jetzt schon wieder daher kommen und versuchen eine Modernisierungserhöhung durchzusetzen, schon gar nicht mit einem neuen Mietvertrag.

    >Lesen hier: https://www.welt.de/finanzen/immob…ert-werden.html

    Welche Kosten der Vermieter hier hat, interessiert den Mieter nicht die Bohne.

    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mi…ntuemerwechsel/

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!