Heute Kündigung des Vermieters erhalten

  • Hallo erstmal!

    Habe gerade die Kündigung meines Vermieters (Haus wurde gerade verkauft und übereignet) erhalten.

    Die sieht wie folgt aus:

    Zitat

    "Namens und mit Vollmacht unserer Mandantschaft kündigen wir das mit ihnen bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum 31.05.2017. Einer stillschweigende (sic) Verlängerung des Mietverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus wird bereits jetzt widersprochen.

    Unsere Mandantschaft, dies ist ihnen bekannt, muss umfangreiche Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten im Anwesen [XXX Wiesbaden] vornehmen.

    Diese Sanierungsarbeiten können nicht ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Ihnen durchgeführt werden."

    Zunächst einmal:

    Ich wohne in der Wohnung seit über zehn Jahren. Nach meinem Verständnis muss daher die Kündigungsfrist mindestens 9 Monate betragen. Eine Kündigung zum 31.05.2017 kann somit nicht fristgemäß sein. Was sollte ich jetzt sinnvollerweise tun, um meine Interessen zu wahren?

    Außerdem: So wie ich es verstehe ist der Kündigungsgrund "Sanierung" nicht weiter ausgeführt. Ist das überhaupt eine wirksame Kündigung?

    Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun? Gibt es evtl. Stellen für eine kostenlose Beratung? Nach langer Arbeitslosigkeit (erst seit ein paar Monaten wieder tätig) habe ich keinerlei finanzielle Reserven.

    Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

  • Hallo beachdrifter,

    "Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?"
    - Nichts. Die Kdg ist unwirksam; Du brauchst Dich noch nicht einmal zu rühren.

    Hi Berny, dann gehen die jedoch davon aus dass ich bis 31.05. raus bin und fangen baldmöglichst mit der Sanierung an? Praktisch gesehen kann ich dann hier kaum noch wohnen?

  • Hi Berny, dann gehen die jedoch davon aus dass ich bis 31.05. raus bin und fangen baldmöglichst mit der Sanierung an? Praktisch gesehen kann ich dann hier kaum noch wohnen?


    Wieso? Wenn jemand in Deine Wohnung will, rufst Du die Polizei.

  • Ah, ich meinte eher dass man es als Mieter hier nicht mehr aushalten könnte, wenn die alles um mich herum sanieren/renovieren etc.!

    Hallo,

    bei deiner Kündigung brauchst du dir wohl wirklich nicht viele Sorgen zu machen. Die scheint weder plausibel begründet, noch stimmt der Termen. Aber dass in anderen Wohnungen gearbeitet wird, wirst du kaum verhindern können. Du kannst dann lediglich die Miete mindern, wenn es über das normale Maß hinaus geht.

    Gruß
    H H

  • Entweder hat der Anwalt keine Ahnung von Mietrecht, macht einen auf Dummenfang oder sein Mandant hat ihn falsch Informiert.

    Ansonsten hätte er wissen müssen das die Kündigungsfrist ab 8 Jahre Wohndauer für den Vermieter 9 Monate beträgt, falls vertraglich nicht länger vereinbart.

    Zitat

    Diese Sanierungsarbeiten können nicht ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Ihnen durchgeführt werden."

    Wenn da nicht mehr steht halte die ich die Begründung für unzureichend, sprich die Kündigung unwirksam.

    Was tun?

    Erst mal nichts.

    Kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht. Relativ kostengünstig wäre es mit dem sog. Beratungshilfeschein.

    Deinen Mietvertrag solltest Du auch noch mal genauer lesen. Manche Vermieter schließen dort, wohl aus Unwissenheit, fast jede Art der ordentlichen Kündigung aus.

    So am Rande, einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer hast Du hoffentlich nicht abgeschlossen?

  • Entweder hat der Anwalt keine Ahnung von Mietrecht, macht einen auf Dummenfang oder sein Mandant hat ihn falsch Informiert.

    Ansonsten hätte er wissen müssen das die Kündigungsfrist ab 8 Jahre Wohndauer für den Vermieter 9 Monate beträgt, falls vertraglich nicht länger vereinbart.

    Sollte man meinen. Ich hatte vor einigen Wochen ein kurzes Gespräch mit dem neuen Eigentümer (ein Syrer) zwischen Tür und Angel, und dieser hat richtig Druck gemacht, was von "Krieg" gefaselt und behauptet, sowas wie über die 3 Monate gehende Kündigungsfrist gäbe es gar nicht mehr, das wäre in den letzten Jahren geändert worden. Hat mich direkt im ersten Gespräch mehrfach belogen und versucht, unter Druck zu setzen.


    Wenn da nicht mehr steht halte die ich die Begründung für unzureichend, sprich die Kündigung unwirksam.

    Das ist definitiv die komplette Begründung, wortwörtlich. Mehr steht da nicht.

    Deinen Mietvertrag solltest Du auch noch mal genauer lesen. Manche Vermieter schließen dort, wohl aus Unwissenheit, fast jede Art der ordentlichen Kündigung aus.

    Dort wird auf die "zwingenden Vorschriften des BGB" für die ordentliche Kündigung verwiesen. Dies ist ja wohl eine ordentliche Kündigung, nur eben mit der Begründung "Sanierung"?.

    So am Rande, einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer hast Du hoffentlich nicht abgeschlossen?

    Nein, da besteht ja auch überhaupt kein Interesse dran. Die wollen hier schnellstmöglich alle raus haben, zwei Parteien sind schon raus (einmal Eigenbedarf, einmal ein Pärchen was im Mietrückstand war und sowieso raus wollte... denen wurde dann der Mietrückstand erlassen), dem Rest wurde mit dem Wortlaut oben gekündigt.

    Danke für den Tipp mit der Rechtsberatung, ich hoffe dass ich dafür qualifiziert bin. Einen Anwalt kann ich mir definitiv nicht leisten. Es reicht kaum für die Busfahrkarte.

    Einmal editiert, zuletzt von beachdrifter (1. März 2017 um 15:07)

  • Vielen Dank auch an H Hamburg für die Einschätzung!

    Ich habe versucht mich da einzulesen... der falsche Termin wird wohl als unschädlich angesehen, er ist zwar falsch, aber das allein macht die Kündigung wohl nicht unwirksam (stattdessen gilt die richtige Frist). Ist das so?

    Es wäre nur wichtig, dass die Begründung tatsächlich unzureichend ist. Und das wäre ja wohl ein Ding wenn man einfach sagen könnte, "Wir sanieren, daher sind sie gekündigt", und fertig, alle müssen ausziehen.

  • Sollte man meinen. Ich hatte vor einigen Wochen ein kurzes Gespräch mit dem neuen Eigentümer (ein Syrer) zwischen Tür und Angel, und dieser hat richtig Druck gemacht, was von "Krieg" gefaselt und behauptet, sowas wie über die 3 Monate gehende Kündigungsfrist gäbe es gar nicht mehr, das wäre in den letzten Jahren geändert worden. Hat mich direkt im ersten Gespräch mehrfach belogen und versucht, unter Druck zu setzen.


    ... und ausserdem hat er wohl noch ein weiteres gewichtiges Argument: Ein Selfie mit Angela M. ...;)
    Kannst Ihm ja anbieten, dass er Dir ein angemessenes finanzielles Angebot macht, Barauszahlung bevor Du ihm die Wohnungsschlüssel zurückgibst.

  • beachdrifter:

    "der falsche Termin wird wohl als unschädlich angesehen, er ist zwar falsch, aber das allein macht die Kündigung wohl nicht unwirksam (stattdessen gilt die richtige Frist). Ist das so?"
    - Nein. Die Kündigung gilt zwar, ist jedoch aus bereits erwähnten Gründen unwirksam.

    "Es wäre nur wichtig, dass die Begründung tatsächlich unzureichend ist."
    - Ja, und das käme ja noch hinzu.

    "Und das wäre ja wohl ein Ding wenn man einfach sagen könnte, "Wir sanieren, daher sind sie gekündigt", und fertig, alle müssen ausziehen."
    - Das mag womöglich in einem anderen "Land" gelten...:mad:

  • ... und ausserdem hat er wohl noch ein weiteres gewichtiges Argument: Ein Selfie mit Angela M. ...;)
    Kannst Ihm ja anbieten, dass er Dir ein angemessenes finanzielles Angebot macht, Barauszahlung bevor Du ihm die Wohnungsschlüssel zurückgibst.

    :D

    Das Problem ist natürlich, dass ich noch keine andere Wohnung habe, und selbst wenn ich eine finde, wird die deutlich schlechter sein (nicht mehr in der Innenstadt, höhere Miete, dann die Umzugskosten etc.).

    Ich wüsste überhaupt nicht, was das für ein Angebot sein müsste. Habe dazu null Erfahrungswerte, was da angemessen sein würde. Und ist sowas überhaupt eine gängige Lösung? Oder war das mehr als Scherz gemeint?

    2 Mal editiert, zuletzt von beachdrifter (1. März 2017 um 15:41)

  • Zitat

    was von "Krieg" gefaselt und behauptet, sowas wie über die 3 Monate gehende Kündigungsfrist gäbe es gar nicht mehr

    Naja, mein Vermieter hat nichts vom Krieg erzählt, und Syrer ist er auch nicht, sondern Schwabe :)

    Allerdings hat der Hinweis mal ins BGB zu gucken, ihm die Augen geöffnet.

  • Allerdings hat der Hinweis mal ins BGB zu gucken, ihm die Augen geöffnet.

    Habe ich bei meinem Vermieter auch so gesagt. Sein Anwalt hat mir trotzdem das oben zitierte Schreiben geschickt. Dass der Anwalt das nicht weiß ist wohl auszuschließen. Denn er hat aus meinem Mietvertrag zitiert (d. h. er hat ihn vor sich gehabt), und trotzdem zum 31.05.17 gekündigt. Gehe mal davon aus, das ist ein weiterer Versuch der Einschüchterung in der Hoffnung dass die Adressaten denken "Wenn es von einem Anwalt kommt wird es schon so stimmen."...

    Was ist eigentlich vom Mieterschutzbund zu halten? Mein Hausmeister hat mir die empfohlen. Allerdings wollen die erst mal 200 €, bevor die mich beraten (Jahresgebühr u. a.).

  • Hab' bitte Verständnis dafür, wenn ich mich über die nicht äussern möchte...:eek:

    Ich äußere mich da gerne.

    Beim Mieterschutzbund arbeiten oft nur Anwälte, die nichts anderes haben. Dementsprechend schlecht sind die dort entsprechedn oft (nicht immer). Ich persönlich würde mir die Jahresgebühr sparen.

    Deine Angelegenheit ist rechtlich allerdings nicht allzu kompliziert, so dass du da relativ gelassen sein kannst. Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.

    Gruß
    H H

  • Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.


    Darauf spekulieren die Anwälte ja: Bringt Geld in die Kassen...:rolleyes:

  • Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.

    Interessant! Aber würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte? Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?

    Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?

    Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte.

  • Interessant! Aber würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte? Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?

    Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?

    Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte.


    Natürlich kannst du ihn auch auflaufen lassen, wobei dein Vermieter dir das sicher sehr übel nehmen würde und ich weiß nicht wie er dann reagiert. Ich persönlich bin immer eher für klare Verhältnisse. Die Gefahr einer begründeten Kündigung ist ja am ende sehr gering. Eine geplante Sanierung ist kein Kündigungsgrund und mit Eigenbedarf kann er jetzt nicht kommen, da dieser vorgeschoben wäre.

    Du hast grundsätzlich einen Anspruch deine Rechtskosten von der Gegenseite erstattet zu bekommen, wenn du genötigt wirst Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Damit gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und dein Rechtsschutzbedürfnis. Mit dem Rechtschutzbedürfnis bei Kündigungen ist allerdings immer so eine Sache, da du hier theoretsich vom Gesetz geschützt bist. Deshalb würde ich so einen Schritt vorher ankündigen.
    Du kannst natürlich auch ohne Anwalt schreiben, dass du die Kündigung nicht akzeptierst. Oder auch gar nicht reagieren und abwarten, was passiert.

    Gruß
    H H

  • beachdrifter:

    "würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte?"
    - Die Begründung würde ich erstmal sehen wollen.

    "Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?"
    - Oftmals ja, wenn man seiner Sache völlig sicher ist.

    "Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?"
    - Lass' Dich nicht in's Bockhorn jagen! Den Anwalt hat grundsätzlich sein Auftragsgeber zu bezahlen. Erst wenn eine Sache vor Gericht geht, wird der Unterlegene alles zu bezahlen haben (es sei denn, das Gericht teilt irgendwie prozentual auf.

    "Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte."
    - Das genügte ja.

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