Mein Mann und ich haben uns getrennt, der Mietvertrag der Ehewohnung lief auf uns beide.
Da er ursprünglich nach der Trennung in der Ehewohnung bleiben wollte und ich im gleichen Haus eine andere kleine Wohnung anmieten wollte, haben wir beide den Mietvertrag fristgerecht zum 30. 6 gekündigt. Er erhielt für die Ehewohnung einen neuen eigenen Vertrag, der ab 01. 07. nur auf ihn läuft, ich habe einen Mietvertrag für die Wohnung im gleichen Haus (gleicher Vermieter).
Zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist überlegte es sich mein Mann anders und verschwand einfach. Seine Sachen (Möbel, elektr. Geräte etc) ließ er in der Ehewohnung, aus der ich zum 30.6 fristgerecht auszog.
Unser Vermieter setzte kurz nach seinem Verschwinden für ihn einen Aufhebungsvertrag auf, den er unterschreiben sollte, aber da keine neue Adresse von ihm bekannt ist, wurde dieser Aufhebungsvertrag bis heute nicht von meinem Mann unterschrieben. Lediglich ich habe ihn auf Wunsch des Vermieters unterschrieben, obwohl ich in diesem Aufhebungsvertrag ja gar nicht vorkomme.
Nun soll ich auf Drängen meines Vermieters die Ehewohnung räumen, das heißt, die (sehr vielen und großen) Sachen meines Mannes irgendwo aufbewahren.
Ich habe meinen Mann via E-Mail angeschrieben (neue Handynummer und Adresse habe ich nicht) und um Abholung gebeten, er kommt aber nach wie vor nicht vorbei, sondern schrieb mir nur zurück, dass er mich anzeigt, falls ich seine Sachen entsorge oder nicht ordentlich aufbewahre. Ich habe aber keinen Platz zum aufbewahren (weder Keller noch Garage o.ä.)
Mein Vermieter beharrt darauf, dass ich die Räumung übernehmen muss, da wir beide die Ehewohnung damals angemietet hatten.
Muss ich das wirklich? Schließlich besteht mit meinem Mann und der Wohnung ab dem 01. 07. ein neuer Mietvertrag und er hat den Aufhebungsvertrag nie unterschrieben..ist er nicht eigentlich jetzt alleiniger Mieter?