Nicht unterschriebener Aufhebungsvertrag gültig?

  • Mein Mann und ich haben uns getrennt, der Mietvertrag der Ehewohnung lief auf uns beide.
    Da er ursprünglich nach der Trennung in der Ehewohnung bleiben wollte und ich im gleichen Haus eine andere kleine Wohnung anmieten wollte, haben wir beide den Mietvertrag fristgerecht zum 30. 6 gekündigt. Er erhielt für die Ehewohnung einen neuen eigenen Vertrag, der ab 01. 07. nur auf ihn läuft, ich habe einen Mietvertrag für die Wohnung im gleichen Haus (gleicher Vermieter).

    Zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist überlegte es sich mein Mann anders und verschwand einfach. Seine Sachen (Möbel, elektr. Geräte etc) ließ er in der Ehewohnung, aus der ich zum 30.6 fristgerecht auszog.
    Unser Vermieter setzte kurz nach seinem Verschwinden für ihn einen Aufhebungsvertrag auf, den er unterschreiben sollte, aber da keine neue Adresse von ihm bekannt ist, wurde dieser Aufhebungsvertrag bis heute nicht von meinem Mann unterschrieben. Lediglich ich habe ihn auf Wunsch des Vermieters unterschrieben, obwohl ich in diesem Aufhebungsvertrag ja gar nicht vorkomme.

    Nun soll ich auf Drängen meines Vermieters die Ehewohnung räumen, das heißt, die (sehr vielen und großen) Sachen meines Mannes irgendwo aufbewahren.
    Ich habe meinen Mann via E-Mail angeschrieben (neue Handynummer und Adresse habe ich nicht) und um Abholung gebeten, er kommt aber nach wie vor nicht vorbei, sondern schrieb mir nur zurück, dass er mich anzeigt, falls ich seine Sachen entsorge oder nicht ordentlich aufbewahre. Ich habe aber keinen Platz zum aufbewahren (weder Keller noch Garage o.ä.)

    Mein Vermieter beharrt darauf, dass ich die Räumung übernehmen muss, da wir beide die Ehewohnung damals angemietet hatten.
    Muss ich das wirklich? Schließlich besteht mit meinem Mann und der Wohnung ab dem 01. 07. ein neuer Mietvertrag und er hat den Aufhebungsvertrag nie unterschrieben..ist er nicht eigentlich jetzt alleiniger Mieter?

  • Richtig erkannt, du hast zum 30.06. gemeinsam mit deinem Mann die Wohnung gekündigt. Jetzt hat der Vermieter ganz allein den "Schwarzen Peter" erwischt. Er muss sich um die Räumung der Wohnung kümmern, du könntes ihm aber im Rahmen deiner Möglichkeiten dabei unterstützen.

    Wie hat sich dein Mann bei dir gemeldet, könnte man dadurch eventuell heraus finden, wohin er sich abgesetzt hat?

  • Hallo Pina,

    warum unterschreibt man einen Vertrag, mit dem man gar nichts zu tun hat!?

    Da du sicher nicht von deinem Mann "beauftragt/bevollmächtigt" wurdest, ist -meiner unverbindlichen Meinung nach- deine Unterschrift aber völlig egal/nicht relevant. Da kann ja jeder kommen, einen Vertrag "mit" Person A entwerfen und ihn dann vom Nachbarn B unterschreiben lassen.....

    Aber:

    Meiner Ansicht nach musst du tatsächlich auch für die Räumung der Wohnung sorgen, denn: in dem ersten (gemeinsamen) Mietvertrag warst du ja auch Vertragspartner. Und zum Ende der Kündigungsfrist (euerer gemeinsamen Wohnung) muss die Wohnung geräumt sein. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich, dass ja eigentlich der Ehemann nahtlos die Wohnung weiter bewohnen wollte. Er hat ja einen neuen (!) Mietvertrag abgeschlossen.

    Für den gemeinsamen Mietvertrag haftet jeder einzele Mieter gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann sich also an die Person halten, die besser "greifbar" ist, um seine berechtigten Forderungen einzufordern (und ggf. sogar einzuklagen).

    Fazit: Meiner unverbindlichen Meinung nach hat also eher der Fragesteller den "schwarzen Peter" gezogen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • ,... ist -meiner unverbindlichen Meinung nach- deine Unterschrift aber völlig egal/nicht relevant. .....

    Aber:

    Meiner Ansicht nach musst du tatsächlich auch für die Räumung der Wohnung sorgen, denn: in dem ersten (gemeinsamen) Mietvertrag warst du ja auch Vertragspartner. Und zum Ende der Kündigungsfrist (euerer gemeinsamen Wohnung) muss die Wohnung geräumt sein. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich, dass ja eigentlich der Ehemann nahtlos die Wohnung weiter bewohnen wollte. Er hat ja einen neuen (!) Mietvertrag abgeschlossen.


    Hallo,

    das zweite meinst du doch nicht im Ernst. Wieso in aller Welt sollte der Vormieter für die Räumung der Wohnung des Nachmieters verantwortlich sein?

    Stelle dir diese Konstellation mal so vor, dass du kündigst und deine Möbel an den Nachmieter verschenkts oder verkaufst. Dieser macht sich aus dem Staub und der Vermieter fordert dich auf, die Wohnung zu räumen.

    Hier hat der Vermieter ein Problem nicht der Vormieter.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    naja, was richtig ist, entscheidet dann der Richter.

    Ich jedenfalls habe den Text des Fragestellers so verstanden, dass die gemeinsame (!!) Wohnung zum 30.06. gekündigt wurde und VOR Ablauf dieser Frist der Mann untergetaucht ist. Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.).
    Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden. Dass der "neue" Mieter der Mann ist, erscheint mir hier unerheblich, da es ja keine VertragsÄNDERUNG war, aus dem die Frau entlassen wurde, sondern BEIDE den ALTEN Vertrag ordnungsgemäß gekündigt haben. Somit müssen BEIDE (oder eben nur der "greifbarere Mieter") für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum Ende des gemeinsamen Mietverhältnisses sorgen.

    Gruß,
    anonym2

  • Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.).
    Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden. Dass der "neue" Mieter der Mann ist, erscheint mir hier unerheblich, da es ja keine VertragsÄNDERUNG war, aus dem die Frau entlassen wurde, sondern BEIDE den ALTEN Vertrag ordnungsgemäß gekündigt haben. Somit müssen BEIDE (oder eben nur der "greifbarere Mieter") für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum Ende des gemeinsamen Mietverhältnisses sorgen.


    Stimme zu mit der "Einschränkung", dass ein Mieter auch mehrere Mietverträge, die miteinander nichts zu tun haben bzw. sich auch nicht gegenseitig ausschliessen müssen, haben kann.
    Die Fragestellerin wird uns sicherlich über den Fortgang informieren...

  • Hallo Berny,

    ich kann dir gedanklich nicht folgen;(

    Der Mann hat einen NEUEN Mietvertrag (allein) ab 01.07. für die GLEICHE Wohnung.
    VORHER (bis 30.06.) waren BEIDE Mietvertragspartner (Mieter). Dieser wurde fristgemäß gekündigt.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo Berny,
    ich kann dir gedanklich nicht folgen;(

    Der Mann hat einen NEUEN Mietvertrag (allein) ab 01.07. für die GLEICHE Wohnung.
    VORHER (bis 30.06.) waren BEIDE Mietvertragspartner (Mieter). Dieser wurde fristgemäß gekündigt.


    Hallo, JETZT schreibst Du, dass der Mann einen neuen MV für die GLEICHE Wohnung habe. Woher weisst Du das (jetzt)?
    Meine Antwort bezog sich auf Dein Zitat: "Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.). Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden." Also konkludent nicht unbedingt die gleiche (dieselbe) Wohnung, meine Meinung.:cool:

  • Hallo Berny,

    ich schlage vor, du liest dir erst noch einmal den Eingangspost durch.

    Welche "Möglichkeiten" haben sie denn (noch)?

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo,

    naja, was richtig ist, entscheidet dann der Richter.

    Ich jedenfalls habe den Text des Fragestellers so verstanden, dass die gemeinsame (!!) Wohnung zum 30.06. gekündigt wurde und VOR Ablauf dieser Frist der Mann untergetaucht ist. Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.).
    Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden. Dass der "neue" Mieter der Mann ist, erscheint mir hier unerheblich, da es ja keine VertragsÄNDERUNG war, aus dem die Frau entlassen wurde, sondern BEIDE den ALTEN Vertrag ordnungsgemäß gekündigt haben. Somit müssen BEIDE (oder eben nur der "greifbarere Mieter") für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum Ende des gemeinsamen Mietverhältnisses sorgen.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo,

    ein fehlende Übergabe macht den Mietvertrag mit dem Mann ja nicht ungültig. Dass einer der Vormieter der neue Mieter ist, macht einen großen Unterschied. Der Mann hat einen Mietvertrag und seine Sachen stehen in der Wohnung, ergo ist er der Mieter.

    Es werden häufig neuer Mietverträge ausgestellt (neuer Partner, einer zieht aus). Wenn deine Ansicht richtig wäre, hätten alle diese neuen Verträge keine Güligkeit, weil in diesen Fällenl keine geräumten Wohnungen übergeben werden.

    Gruß
    H H

  • anonym2:

    "ich schlage vor, du liest dir erst noch einmal den Eingangspost durch."
    - Schon gemacht.

    "Welche "Möglichkeiten" haben sie denn (noch)?"
    - Frage das doch den Hamburger...


  • "Welche "Möglichkeiten" haben sie denn (noch)?"
    - Frage das doch den Hamburger...

    Hallo Berny,

    lass mich bitte aus diesem verwirrenden Geschreibe raus. Ich habe aufgegeben zu verstehen, was da manchmal ausdrücken willst.

    Gruß
    H H

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