Kündigungsfrist - alte Wohnung - Umzug

  • Hallo , wenn ich z.B. zum 1. Dezember eine neue Wohnung beziehe(3 monatige Kündigungsfrist) , muss ich die Kündigung des alten Mietvertrages auf den 30.November , oder 1.Dezember datieren ??Grüße

    Titel geändert! Wir bieten hier keine Rechtsberatung an. Antworten resultieren

    aus persönlichen Erfahrungen, sind aber nicht als Rechtshinweise zu verstehen.

  • Danke Köbes . Hiemit kündige ich meinen Mietvertrag zum 3.9.2020 , dann kann ich dort noch 3 Monate wohnen , ist das so richtig von mir verstanden , Köbes ??


    Achja , noch etwas , kann ich das Schreiben auch als E -Mail versenden ??

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Achja , noch etwas , kann ich das Schreiben auch als E -Mail versenden ??

    Nein, natürlich nicht, weil man den Empfang nicht beweisen kann. Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Am besten per Einwurfeinschreiben versenden, oder einen Bekannten bitten, das Schreiben in den Briefkasten des Vermieters einzuwerfen (falls der in der Nähe wohnt)

  • Verstanden , Danke Köbes !!!

    Hiemit kündige ich meinen Mietvertrag zum 3.9.2020 , dann kann ich dort noch 3 Monate wohnen , ist das so richtig von mir verstanden , Köbes ??

  • Ja, das hast du richtig verstanden

    Hallo nochmal . Wenn ich zum 1.2.2021 eine neue Wohnung beziehe . muss ich doch meine alte Wohnung zum 31.10 kündigen , dieses Datum muss im Kündigungsschreiben stehen und selbige bis zum 3.11 beim Vermieter eingehen ??? Oder doch die Wohnungskündigung , wie oben besprochen , das Datum , in diesem Falle 3.11 und nicht 31.10 ins Kündigungsschreiben einfügen ?? Ich möchte keinen Fehler machen , deshalb frage ich lieber nochmal nach , entschuldigt .Grüße

  • das Datum , in diesem Falle 3.11 und nicht 31.10 ins Kündigungsschreiben einfügen

    Welches Datum du nimmst ist eigentlich egal, wichtig ist nur, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beweisbar beim Vermieter eintrifft. Wegen des Feiertages war in diesem Monat der Dritte Werktag der 05.10. Im nächsten Monat ist es der 04.11., weil der erste Werktag der 02. November ist.

    Und bitte gewöhne dir eine etwas genauere Ausdrucksweise bei Kündigung & Co. an Deine Kündigung muss bis zum dritten Werktag beim Vermieter beweisbar eintreffen, um dann2 Monate weiter am Monatsletzten wirksam zu werden.

  • Wenn ich zum 1.2.2021 eine neue Wohnung beziehe . muss ich doch meine alte Wohnung zum 31.10 kündigen

    Nein. Das Wort "zum" bedeutet, wann das Mietverhältnis enden soll. Du könntest also am 31.10. dein Kündigungsschreiben abschicken und zum 31.01. kündigen.

    Du solltest dir aber überlegen, ob das sinnvoll ist. Denn du müsstest die alte Wohnung am gleichen Tag zurück geben wie du die neue bekommen kannst. Wann machst du dann den Umzug. Das sollte gut geplant werden.

  • Hallo Fruggel , Ich ziehe am 1 .2.2021 in die neue Wohnung . Was ich bisher aus allen Antworten weiß , ist ......>>>das mein Kündigungsschreiben am 3 ten eines neuen Monats beim Vermieter vorliegen muss . Mir geht es darum welches Datum im Kündigungsschreiben stehen soll . In meinem Falle wäre es doch so >>>> Hiemit kündige ich den Mietvertrag fristgerecht zum 31.10.2020, oder etwa nicht ???


    Ich denke , nun hab ichs kapiert . Wenn der Vermieter meine Kündigung bis zum 3ten erhält , muss ich ich ja automatisch in 3 Monaten ausziehen , oder etwa nicht ???

  • Deine Frage wurde dir inzwischen mehrfach beantwortet. Ich habe dir im vorigen Beitrag die Bedeutung des Wortes "zum" erklärt und sogar einen Beispielsatz dazu geschrieben. Denke, diesen könnte man nun verstehen.

    Eine erneute Wiederholung der Antwort hat keinen Nutzen. Ich schließe daher das Thema.

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