Wann darf ich in die Wohnung?

  • Folgende Situation

    Eigentlich wollten wir den Mietvertrag erst ab 01.08, da aber die Wohnung schon frei ist, haben wir uns wie folgt geeinigt.

    Wir zahlen ab 01.07. die Neben und Betriebskosten und dürfen schon in die neue Wohnung (nicht einziehen, sondern streichen, Möbel hinstellen, da wir einen weiten Umzug von 700 km haben) und ab 15.07 zahlen wir dann für den halben Monat die Miete.

    Jetzt haben wir nachgefragt wg. Schlüssel etc. und uns wurde gesagt...nö dürfen erst ab 15.07 in die Wohnung, ab da haben wir ja den Mietvertrag. Aber die Nebenkosten sollen wir für den ganzen Monat zahlen.

    Unterschrieben haben wir nichts, dass wir die Nebenkosten zahlen, nur der Mietvertrag läuft ab 15.07.

    Wann darf ich jetzt in die Wohnung?

    Ach ja die Wohnung steht übrigens jetzt schon frei!!!

  • Zitat

    Wir zahlen ab 01.07. die Neben und Betriebskosten und dürfen schon in die neue Wohnung (nicht einziehen, sondern streichen, Möbel hinstellen,.... und ab 15.07 zahlen wir dann für den halben Monat die Miete.

    Jetzt haben wir nachgefragt wg. Schlüssel etc. und uns wurde gesagt...nö dürfen erst ab 15.07 in die Wohnung, ab da haben wir ja den Mietvertrag. Aber die Nebenkosten sollen wir für den ganzen Monat zahlen.

    Unterschrieben haben wir nichts, dass wir die Nebenkosten zahlen, nur der Mietvertrag läuft ab 15.07.

    Wo ist das Problem?
    Sie haben einen Mietvertrag vom 15.7. und zahlen dafür komplett (Miete+Betriebskosten).
    Wenn Ihnen der Zutritt, wie mündlich abgesprochen, vorher verwehrt wird, dann brauchen Sie sich ebenefalls nicht an die damit verbundene Verpflichtng zur Zahlung gebunden fühlen.
    Ich denke fast, daß hier ein Mißverständnis vorliegt und sollte nochmals mit dem Vermieter besprochen werden.
    Die beste Lösung ist natürlich die Wohnung schon ab 1.7. zu mieten. Da können Sie in Ruhe die erforderlichen Vorbereitung für Ihren Umzug treffen. Bei großen Entfernungen spielt der Zeitfaktor schon eine Rolle.

  • Dem kann ich nur beipflichten, was Kolinum schrieb.

    Bei Umzügen über diese Entfernung sollte man immer einen ganzen Monat "Luft" mit einplanen. Und natürlich auch die komplette Miete bezahlen.

  • Das ist ja vor allem eine Kostenfrage. Wir machen den Umzug ja auch ohne Firma etc..
    Das muss halt echt nicht sein. Vor allem haben wir das ja extra so vereinbart.
    Leider ist der Vermieter zu nichts bereit.
    Er sieht nur seine Seite. Aber warum soll ich Nebenkosten zahlen, wenn ich nicht mal einen Schlüssel habe?

  • Musst du nicht. Du zahlst dann eber auch erst ab Mietbeginn, wenn du den Schlüssel hast. Wobei es bei den NK-Vorauszahlungen ja kein Verlusst für dich wäre, da es ja eh erst mit der Jahresrechnung abgerechnet wird und dann werden alle deine Zahlungen berücksichtigt.

    Achte aber darauf, dass bei der Übergabe die Zählerstände alle korrekt abgelesen und ins Protokoll eingetragen werden. Vergleiche auch beide Ausfertigungen.

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