Betriebskostenabrechnung 2020

  • Heute erhielt ich die Betriebskostenabrechnung von 2019. Höhe 260,-

    Ich kann die Summe nicht zahlen. Habe Ratenzahlung vereinbart. Mein Vermieter machte mich noch freundlich darauf aufmerksam, dass im Oktober die Abrechnung für 2020 auch noch ins Haus steht. Ich kann unter die Brücke ziehen...bin wirklich verzweifelt. Gehöre nicht zu den besten Verdienen.

    Was kann ich machen. Muss ich gleich aes zahlen nachdem ich so lange auf Abrechnungen warten musste?

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (12. September 2022 um 20:14) aus folgendem Grund: Jahreszahl korrigiert

  • Heute erhielt ich die Betriebskostenabrechnung von 2021. Höhe 260,-

    Meinst Du vielleicht 2020? Oder warum sollst Du im Oktober noch eine Abrechnung für 2021 bekommen?
    Wenn es sich tatsächlich um die Abrechnung 2020 handelt, solltest Du auf die Abrechnungsperiode achten. Ist diese mit dem Kalenderjahr identisch, dann ist die Forderung des Vermieters verfristet, d.h. er kann die 260 € nicht geltend machen.

    Teilst Du dem Vermieter das so mit, dann wirst Du aber vermutlich keine Ratenzahlung erhalten, wenn für 2021 auch eine Nachzahlung kommt.

    Was kann ich machen.

    Gibt es denn Einsparpotentiale? Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber aufgrund der aktuellen Krise steigen die Kosten ins unermessliche.

    Wenn Du aktuell 260 € nachzahlen musst, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Nachzahlungsbetrag im kommenden Jahr deutlich höher ausfällt.

    Du solltest also schauen, wie Du dir was ansparen kannst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also ich habe heute die Abrechnung für das Jahr 2019 erhalten. Hier fallen 260€ an.

    Ende Oktober findet eine Eigentümerversammlung statt wo über Kosten aus 2020 gesprochen wird.

    Leider kann ich nichts mehr sparen. Lebe seit Corona von der Hand in den Mund und gebe alles um meine Kosten begleichen zu können.

    [...]

    So wie ich gelesen habe, können Vermieter die Fristen umgehen. Die Hausverwaltung war durch Corona teilweise geschlossen. 2020 dürfte ja auch über der Frist sein. Wird wohl aber auch mit Corona begründet.

    Textteile entfernt, die zum anderen Thema gehören. Bitte nicht vermischen, da es sonst unübersichtlich wird.

  • Ende Oktober findet eine Eigentümerversammlung statt wo über Kosten aus 2020 gesprochen wird

    Verzögerungen durch die Hausverwaltung oder die Versammlung sind kein berechtigter Grund für einen Vermieter, die Abrechnung verspätet an den Mieter übergeben zu dürfen. Das ist nur aus anderen Gründen möglich. Es gilt daher die Frist von 12 Monaten, die ein Vermieter Zeit hat. Danach sind Nachzahlungen ausgeschlossen, diese kann ein Vermieter nicht mehr verlangen.

    Falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein sollte, muss die Abrechnung für 2021 bis 31.12.2022 beim Mieter sein, für 2020 hätte bis 31.12.2021 da sein müssen.

  • So wie ich gelesen habe, können Vermieter die Fristen umgehen. Die Hausverwaltung war durch Corona teilweise geschlossen. 2020 dürfte ja auch über der Frist sein. Wird wohl aber auch mit Corona begründet.

    Eine verspätete Abrechnung ist dann möglich, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Gemeinde rückwirkend eine Grundsteuer ändert.

    Wenn der Vermieter das mit Corona begründet, würde mich die konkrete Begründung doch stark interessieren. Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, etc. habe ich auch während Corona erhalten und auch die Fremdabrechner waren im Dienst.

    Wenn die Hausverwaltung während Corona geschlossen hatte, dann ist das einzig das Problem deines Vermieters.

    Wie schon von Fruggel geschrieben: Ist der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch, dann kann der Vermieter weder für die Abrechnung 2019 noch für 2020 eine Forderung geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke dir. Ich bin auch der Meinung. Aber ganz ehrlich wie vermittle ich das ohne den Mann zu verärgern. Habe gestern eine Mail geschrieben wie es sein kann,dass von 2 Jahren Nebenkosten gefördert werden. [...]

    Mir ist bewusst geworden,dass er derzeit nur die Hand aufhält und Geld fordert. Und dann der Spruch in schlechten Zeiten halten wir zusammen...


    Textteile entfernt, die zum anderen Thema gehören. Bitte nicht vermischen, da es sonst unübersichtlich wird.

  • wie vermittle ich das ohne den Mann zu verärgern

    Ich befürchte, es wird nicht möglich ein zu vermeiden, dass der Vermieter verärgert sein wird. Denn wenn du ihm sagst, dass du die Nachzahlung verweigerst, weil die Abrechnungen nach der Frist kamen, wird ihn das sicherlich nicht freuen.

    Es besteht aber auch noch die Möglichkeit, dass die Abrechnungen fehlerhaft sind und der Nachzahlungsbetrag somit zu hoch ausfällt. Eventuell möchtest du die Abrechnungen überprüfen (lassen), weil du vielleicht unabhängig von der Frist doch deinen Anteil an den Kosten gern leisten möchtest, aber nur das Nötige bzw. Korrekte.

  • In solchen Fällen würde ich mir die Frage stellen, ob der Vermieter Dir nach fast 3 Jahren auch noch eine Abrechnung zukommen lassen würde, wenn du ein Guthaben hieraus hättest.

    Ich hatte auch mal so ein Vermieter-Exemplar. Nach 4 Jahren Mietzeit bekam ich mal eine Abrechnung mit einer kleinen Nachzahlung. Den Abrechnungen davor musste ich ewig hinterherrennen. Warum? Ich hatte dort überall ein Guthaben.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ob Du das zahlst, entscheidet hier dein Gewissen.

    Ich würde vorschlagen, mit dem Vermieter zu verhandeln, so dass man sich ggfs. in der Mitte trifft. Einfach schlucken würde ich persönlich das nicht.

    Du hast jetzt eine Nachzahlung von 260 € bekommen und der Vermieter hat angekündigt, dass jetzt im Oktober noch eine Abrechnung kommt. Letztendlich scheint es ihn da auch wenig zu interessieren, dass das für dich eine extreme finanzielle Belastung ist, wenn er Dir innerhalb von 1-2 Monaten zwei Nachzahlungen "reinwürgt".

    Und dann der Spruch in schlechten Zeiten halten wir zusammen...

    Dann frag ihn doch mal, wie er das meint ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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