Kündigung Untermietvertrag dringend!!!!!

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:

    Wohne in einem möblierten Zimmer mit Untermietvertrag. In diesem steht kein Mietzeitraum (Zwischenmiete), sondern nur der Beginn drin. Zudem steht im Vertrag das beide Seiten mit 4 wöchiger Frist kündigen können. Dies habe ich nun getan, aber meine Vermieterin will die K. nicht akzeptieren.: Sie sagt wir hätten ein Verinbarung, da mündlich die Rede von 4 Monaten war, bis dahin ist das Zimmer frei, ich habe aber nicht ausdrücklich gesagt,das ich bis dahin auf jeden fall dort wohnen bleibe. im vertrag steht zudem das Nebenvereinbarungen schriftlich festgehalten werden müssen, was nicht geschehen ist.
    sie verlangt von mir nun einen Nachmieter zu stellen, sonst muss ich da wohnen bleiben.
    1. darf sie das?
    2. wenn sie jeden nachmieter ablehnt (sie hat best. anforderung an alter, geschlecht...),habe ich meine pflicht (falls es die gibt) dennoch erfüllt

    vielen dank und ich hoffe auf hilfreiche antworten

  • Zitat

    1. darf sie das?

    Nein!

    Zitat

    2. wenn sie jeden nachmieter ablehnt (sie hat best. anforderung an alter, geschlecht...),habe ich meine pflicht (falls es die gibt) dennoch erfüllt

    Sie haben mit dem Nachmieter nichts am Hut. Für Sie gilt der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag und nicht der Sonderwunsch Ihrer Vermieterin. Fristgerecht kündigen und gut ist!

  • Sie verweist jetzt aber auf die Anzeige, in der stand mindestmietzeitraum 4 Monate.
    im vertrag steht zudem , dass wenn der mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt....was eine vereinbarte mietzeit implizieren könnte
    nebenvereinbarung müssen aber schriftlich festgehalten werden, wie es weiter unten heißt
    reicht die anzeige, damit sie eine mündliche vereinbarung geltend machen kann???
    ist die mündlich vereinbarung gewichtige als die schriftlich verinbarte kündigungsfrist???

  • die Anzeige interessiert nicht,
    es kommt alleine auf die Vereinbarung im Mietvertrag an
    wenn im MV steht, dass keine mündlichen Absprachen getroffen wurden, bzw. diese der Schriftform bedürfen, würde ich sagen PP für die Vermieterin

    vorausgesetzt die Angaben zum MV stimmen so

  • Zitat

    Sie verweist jetzt aber auf die Anzeige, in der stand mindestmietzeitraum 4 Monate.

    Was in der Annonce steht, hat mit Ihrem Mietvertrag nichts zu tun!

    Zitat

    damit sie eine mündliche vereinbarung geltend machen kann???

    Quatsch! Ich kann zwar eine Wohnung mündlich anmieten, aber Vereinbarungen die außerhalb des gesetzlichen Rahmens zur Kündigung liegen, müssen stets schriftlich erfolgen.

    Für den Mieter ist solch eine mündliche Anmietung stets von Vorteil, weil die Kündigungsfrist längstens 3 Monate beträgt. Je nach Konstellation der Anmietung sogar viel kürzer sein könnte. Auch entfällt bei mündlichen Verträgen die Möglichkeit für den Vermieter Schönheisreparaturen auf den MNieter abzuwälzen.

  • "im vertrag steht zudem , dass wenn der mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt....was eine vereinbarte mietzeit implizieren könnte"

    Mietzeit ist die Zeit in der Sie die Wohnung angemietet haben. Wenn die Wohnung z.B. gekündigt wurde, endet die Mietzeit zu einem festgelegten Datum. Was da sicher gemeint ist, ist der weitere Gebrauch der Mietsache über dieses Datum hinaus. Deshalb ist aber nicht von vorneherein eine bestimmte Mietzeit festgesetzt, sondern diese kann uach durchaus erstmal auf unbestimmte Zeit sein.

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