Kaution ohne Übergabeprotokoll

  • Hallo zusammen,

    ich hab da mal eine Frage bezüglich meiner mietkaution.

    Der sachverhalt ist folgender, wir sind vor ca. einem 3/4 jahr aus unserer alten wohnung ausgezogen in der wir zuvor 5 1/2 jahre gewohnt haben. letzte woche habe ich einen brief von meiner ehmaligen hausverwaltung über die kautionsabrechnung bekommen, in dieser haben sie uns 300€ pauschal für renovierungskosten abgezogen.

    ich habe nachgefragt ob es eine genaue auflistung der reperaturarbeiten und die jeweiligen Übergabeprotokolle vom ein- und auszug gebe. Den tag darauf bekam ich einen brief mit dem übergabeprotokoll vom auszug unseres vormieters, welches von uns als nachmieter nicht unterschrieben wurde (das Übergabeprotokoll vom auszug gibt es nicht) und eine rechnung einer malerfirma an unsere hausverwaltung über rund 3000€, es wurde also nur gestrichen und uns demnach 1/10 in rechnung gestellt.

    meine frage ist ob unsere HV uns für malerarbeiten belangen kann zumal wir die wohnung auch nur unrenoviert übernommen haben (steht auch im mietvertrag).

    Ich würde mich sehr freunen wenn mir jemand helfen kann

    vielen dank, Gruß F_r_B

  • hallo ich nochmal,

    ich wollte noch mal fragen ob den keiner eine ahnung hat was ich tun kann, oder ist die antwort auf meine frage zu offensichtlich das keiner antworten will.

    ich bin wirklich nicht so versiert in diesen dingen, ich meine nur mal gelesen zu haben das der vermieter nicht mehr verlangen kann das die wohnung beim auszug gestrichen werden muss, jedoch weiß ich nicht genau ob das bis zu einen gewissen zeitraum begrenzt ist.

    ich würde mich wirklich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte,

    Liebe Grüße F_r_B

  • Wer schon nach 24 Stunden eine Antwort auf seine Frage erwartet und diese Antwort anmahnt, der sollte zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.

    Da deine Frage aber in die gleiche Richtung geht, wie XX Fragen zuvor, solltest du die Funktion Suchen in diesem Forum nutzen, bevor du noch einmal nachfragst.

    Ja, und du hast Recht. Deine Frage ist so neu und einmalig, da traut sich keiner ran.

  • wir sind vor ca. einem 3/4 jahr aus unserer alten wohnung ausgezogen in der wir zuvor 5 1/2 jahre gewohnt haben.
    -> Waren laut Mietvertrag in dieser Zeit Schönheitsreparaturen durchzuführen und falls ja, wurden diese erledigt?

    letzte woche habe ich einen brief von meiner ehmaligen hausverwaltung über die kautionsabrechnung bekommen, in dieser haben sie uns 300€ pauschal für renovierungskosten abgezogen.
    -> Versteckte Mängel können noch innerhalb eines halben Jahres ab Rückgabe der Wohnung geltend gemacht werden. Ein Renovierungsbedarf wäre aber kein versteckter Mangel.


    ich habe nachgefragt ob es eine genaue auflistung der reperaturarbeiten und die jeweiligen Übergabeprotokolle vom ein- und auszug gebe.
    -> Du musst doch selbst wissen, was im Übergabeprotokoll vereinbart wurde. Wurde der Renovierungszustand der Wohnung bei Rückgabe bemängelt? Wurdest du zur Nachbesserung aufgefordert?

    Den tag darauf bekam ich einen brief mit dem übergabeprotokoll vom auszug unseres vormieters,
    -> mit dem Vormieter haben Sie nichts zu tun - es sei denn, Sie hätten den Mietvertrag per Nachtrag übernommen.

    welches von uns als nachmieter nicht unterschrieben wurde (das Übergabeprotokoll vom auszug gibt es nicht)
    -> Von Ihrem Auszug? Wenn es kein Protokoll gibt, das Schäden dokumentiert, dann gibt es auch keine.

    und eine rechnung einer malerfirma an unsere hausverwaltung über rund 3000€, es wurde also nur gestrichen und uns demnach 1/10 in rechnung gestellt.
    -> Klingt für mich als wenn hier mit einer Abgeltungsklausel hantiert worden wäre. Was sagt denn der Mietvertrag dazu?

    meine frage ist ob unsere HV uns für malerarbeiten belangen kann
    -> Siehe Mietvertrag

    zumal wir die wohnung auch nur unrenoviert übernommen haben (steht auch im mietvertrag).
    -> Bei der Mietdauer von 5,5 Jahren waren aber zwischendurch sicherlich trotzdem Schönheitsreparaturen fällig.

  • erst einmal danke für die antwort,

    ja im mietvertrag stand das nach 5 jahren gemalert werden sollte, dies wurde auch schon zuvor getan, nur beim eigentlichen auszug nicht, wir haben die wohnung auch besenrein hinterlassen.

    Wir haben kein Übergabeprotokoll beim Auszug bekommen oder unterschrieben, nur wohnungsabnahme und schlüsselübergabe.

  • Renovierungsarbeiten können nicht versteckte Mängel instandsetzen. Nur versteckte Mängel können noch bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache reklamiert werden.
    Die Rückgabe der Mietsache erfolgte vor mehr als sechs Monaten. Der Anspruch der HV besteht m.E. zu unrecht.

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