Guten Morgen,
ich habe folgende Frage.
Ich habe eine Mieterhöhung nach § 558 auf die ortsübliche Vergleichsmiete bekommen und muss Sie bis zum 30. September 2012 zustimmen.
Nun habe ich im Netz gelesen, das die Erhöhung unwirksam ist, wenn die Erhöhung nicht an alle Mieter die im Mietvertrag stehen, gerichtet ist.
Wir sind 2 Personen, haben beide den Vertrag unterschrieben, die Erhöhung ist aber nur an einem von uns gerichtet.
Bevor ich mich jetzt in die Brennesseln setze, würde ich gerne wissen, wie ich mich am besten verhalten soll.
Einfach ein kurzes schreiben aufsetzen, mit der Begründung das ich die Erhöhung so nicht akzeptiere?
Wahrscheinlich wird mein Vermieter sofort eine neu Erhöhung an uns beide gerichtet, aufsetzen. Gibts da eine Frist, wann die Erhöhung wirksam ist, evtl. 3 Monate?
Ich bedanke mich und grüße Euch aus der Mitte Berlins
Sascha