Hallo zusammen,
unser Vermieter hat im Mietvertrag unserer Mietwohnung folgendes schriftlich festgehalten:
Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren.
Nun ist die Situation zwischen mir und meinem Partner nach einem halben Jahr nach Einzug nicht mehr gut.
Wir wollen uns trennen.
Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
Die Wohnung kann weder von mir, noch von meinem Partner alleine bewohnt und bezahlt werden, da die Miete zu teuer ist.
Ist die Trennung Grund genug um von dem gesetzl. Kündigungsrecht gebrauch zu machen und die Mindestmietdauer aufzuheben?
Wie kommen wir da wieder raus?
LG
Melle