Mindestmietdauer- Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo zusammen,

    unser Vermieter hat im Mietvertrag unserer Mietwohnung folgendes schriftlich festgehalten:
    Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren.

    Nun ist die Situation zwischen mir und meinem Partner nach einem halben Jahr nach Einzug nicht mehr gut.
    Wir wollen uns trennen.

    Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
    Die Wohnung kann weder von mir, noch von meinem Partner alleine bewohnt und bezahlt werden, da die Miete zu teuer ist.

    Ist die Trennung Grund genug um von dem gesetzl. Kündigungsrecht gebrauch zu machen und die Mindestmietdauer aufzuheben?

    Wie kommen wir da wieder raus?


    LG

    Melle

  • Zitat

    Wie kommen wir da wieder raus?

    Wenn in dem Mietvertrag wirklich nur diese eine Satz zu der Befristung steht, dann ist das ein unbefristeter Mietvertrag und kann mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Suche bitte unter den Stichpunkten: qualifizierter Zeitmietvertrag, bzw. Mietvertrag mit Kündigungsausschluss bei Google. Dann wirst du erkennen, dass ihr keinen von beiden Verträgen abgeschlossen habt.

  • Hallo Melanie_Essig


    Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren.

    Ich denke das hier ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
    Ob das in der Form bei dir gültig ist kann ein Forum nicht beantworten.

    Wenn der Kündigungsausschluss gültig ist,
    dann kommst du da nicht raus.
    Du/Ihr solltet dann offen auf dem VM zugehen
    und einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.


    VG Syker

  • Zitat

    Woran erkennst du, dass so ein Vertrag wie du sagst, nicht abgeschlossen worden ist?

    Dieser Vertrag ist ein unbefristeter Mietvertrag und kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten von euch gekündigt werden. Nächstmöglicher Termin wäre zum 31.08.

    Dieser Satz: Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren, hat keinerlei rechtliche Auswirkungen und ist bestenfalls ein Wunschdenken des Vermieters.

    Und bitte, auch wenn du die Smileys schön findest, hier im Forum solltest du sie nicht benutzen. Und noch eine Bitte: In meiner ersten Antwort habe ich dir 2 Stichworte gegeben. Über Google findest du dann die Antworten auf deine Fragen. Anstatt mit den Smileys zu spielen, solltest du besser Google nutzen.

  • Zitat

    Was spricht gegen den Mietvertrag mit Kündigungsausschluss?

    LG


    Wenn einem schon die Suchbegriffe unter die Nase gerieben werden, kann man die auch mal bei google o.ä. eingeben.


    Zitat

    Sonderfall: Verzicht auf Kündigungsrecht / Ausschluss des Kündigungsrechts
    Es handelt sich hierbei nicht um einen auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag, sondern einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag mit vorübergehendem Ausschluss des Kündigungsrechts. Solche Vereinbarungen, wonach das Recht zur Kündigung vorübergehend ausgeschlossen wird, sind grundsätzlich wirksam, zumindest dann, wenn dieses Recht für Mieter und Vermieter gleichermaßen gelten soll. Eine derartige Kündigungsausschlussklausel verstößt auch nicht gegen den Schutzzweck des § 573c Abs. 4 BGB.

    Mehr hierzu bei: Zeitmietvertrag als befristeter Mietvertrag

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