Der Mieter hat 2004 einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen. In dem Formular-Mietvertrag sind mehrere Nebenkosten-Positionen angekreuzt, aber kein Vorauszahlungsbetrag vereinbart. Der Vermieter hat handschriftlich hinzugefügt, dass Nebenkosten-Vorauszahlungen "nach Rechnungsvorlage" zu leisten sind.
Jahrelang passiert nichts. Der Mieter zahlt nur die vereinbarte Miete. Strom und Heizung zahlt er selbst an die Versorgungsträger. Er leistet keine Nebenkosten-Vorauszahlung an den Vermieter, der Vermieter fordert ihn nicht zur Vorauszahlung auf und erstellt auch keine Abrechnung. Erst Anfang 2010 schickt der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung über die Jahre 2004 bis 2009.
Was muss der Mieter jetzt zahlen? Inwieweit sind Ansprüche des Vermieters verjährt? Ist die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung überhaupt gültig?